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Dienstag, 12. April 2011

Bildrechte gehen jeden was an

Top-Ebayer, gerne wieder – das ist wohl die Bewertungsfloskel Nummer 1 auf dem Internetzmarktplatz, wenn alles glatt gelaufen ist. Ungünstig im wahrsten Sinne des Wortes wird es hingegen, wenn der Top-Ebayer sich an Produktfotos vergreift, die er nicht selbst gemacht hat, Originalbilder vom Hersteller oder Katalogfotos zum Beispiel. Dann ist ganz klar eine Urheberrechtsverletzung gegeben, denn die Nutzung dieser Fotos ist nicht erlaubt. Doch die wenigsten wissen das und den einen oder anderen hat das schon kalt erwischt.

Zwar weisen viele Gerichte diese ebay-Fälle als Bagatelle ab, denn der Streitwert liegt oft in keinem Verhältnis zu den Verfahrenskosten. Doch wie hoch der Streitwert tatsächlich ist, kann ein Privatmensch in der Regel nicht einschätzen, und das können bei einem einzigen Bild schon auch mal 5.000 Euro oder mehr sein.

Top-Ebayer sollten also immer wieder daran denken, dass sie mit dem Erwerb eines Produktes nicht automatisch die Rechte an den Produktfotos miterwerben. Und auf der Tatsache, dass man als Privatmensch straffrei ausgeht oder dass ein Bild „eh als Bagatelle" eingestuft wird, sollte sich niemand ausruhen.

Für die Top-Bildbroker unter uns ist dieser Rechtshinweis natürlich nichts Neues, doch wir weisen immer gerne wieder drauf hin: Bildrechte gehen jeden was an und das viel öfter, als man denkt.

Eine ausführliche, juristische Auseinandersetzung mit dem Thema gibt es bei Bedarf hier.

Mittwoch, 2. März 2011

MFM nicht automatisch Preisgrundlage

Hamburg, 02. März 2011

In letzter Zeit kursieren Beschwerden über Foto-Wettbewerbe, bei denen die Einreichenden per Teilnahmebedingung alle Rechte an den Veranstalter abgeben. Jetzt wird ein Fall von der Berliner Kanzlei Bauersfeld & Partner bekannt, der ganz gut zeigt, welche Spielregeln gelten:

Der Gewinner eines Fotobuch-Wettbewerbs beschwerte sich beim Betreiber des Wettbewerbs, weil der Betreiber mit dem Buch einiges tat, was der Fotograf nicht zulassen wollte: er hatte deshalb die Teilnahmebedingungen handschriftlich bei Einreichung geändert.

Bei dem Streit muss nun geklärt werden, welcher Schaden dem Fotografen entstanden ist. Grundsätzlich stimmte der Fotograf zu, dass der Betreiber das Buch ohne Lizenzkosten veröffentlichen durfte, er stimmte nur nicht allen Nutzungsarten zu.
Darf in diesem Fall die „deutsche Preisliste“ MFM hinzugezogen werden, die als Richtschnur für viele deutsche Fotografen und Bildagenturen dient? Nein, weil der Fotograf ja grundsätzlich einigen Nutzungen zustimmte, ohne dafür überhaupt ein Honorar zu fordern. Es wurde sich außergerichtlich auf einen Schadensersatz geeinigt, der dann bei rund 10% des Honorars nach MFM liegt.

Unserer Meinung nach macht es Sinn, sich an dem zu orientieren, was man bereits vorweisen kann. Ein Top-Fotograf wird sich mit MFM-Honoraren nicht zufrieden geben – und wer seine Bilder bei Microstocks einstellt, muss mit einer sehr niedrigen Obergrenze für Schadensforderungen rechnen.

Montag, 14. Februar 2011

Streit um Tatort-Vorspann: OLG lehnt „Fairnessausgleich“ ab

Sonntags abends um 20 Uhr 15 in deutschen Wohnzimmern: Ein roter Hintergrund, ein Augenpaar, die unverkennbaren ersten Töne von Doldingers Musik und durchschnittlich 8 Millionen Deutsche warten vor dem Fernseher auf einen neuen Tatort-Fall. Wenn auch der eine oder andere Kriminalfall austauschbar ist, so ist doch das Intro das Markenzeichen schlechthin. Während Ermittler und Einsatzgebiete wechselten, ist der Vorspann bis auf kleine Modernisierungen seit 40 Jahren gleich geblieben. Im Prinzip eine hohe Anerkennung für die Macher des Intros. Doch genau darüber gibt es seit einigen Jahren Streit. Denn die Grafikerin, die seinerzeit für das Storyboard verantwortlich war, sieht sich nach 40 Jahren erfolgreicher Verwendung ihres geistigen Eigentums nicht angemessen gewürdigt. Zum einen fehle die Nennung ihres Namens im Vorspann, zum anderen sei das pauschale Honorar von seinerzeit 2.500 DM nach heutigem Stand nicht angemessen. 
Das Landgericht in München war der Klägerin im Sinne des Fairnessausgleiches (im weiteren Sinne auch bekannt als Bestsellerparagraph) zunächst gefolgt. 
Demnach hätte die Grafikerin einen Anspruch auf eine nachträgliche Zusatzvergütung, weil der Tatort sich unerwartet erfolgreich entwickelt hätte und dieser Erfolg in keinem Verhältnis stehe zu der vergleichsweise niedrigen Honorierung ihrer Arbeit. 
Doch nun ging es vor dem Oberlandesgericht weiter und da wurde der Sachverhalt etwas anders gesehen: Der Vorspann leiste zwar einen wesentlichen Beitrag zur Wiedererkennung, spiele hinsichtlich des Erfolgs der Krimiserie aber nur eine Statistenrolle. So könne sich nicht auf den Bestsellerparagraphen berufen werden. Außerdem hätte die Klägerin sich früher beklagen müssen, so das Oberlandesgericht sinngemäß. Das Urteil der 1. Instanz wurde aufgehoben und für die Klägerin ist das ganz besonders unglücklich, denn sie muss zu allem Überfluss nun auch 9/10 der Prozesskosten zahlen. 

Mittwoch, 9. Februar 2011

Die Bildbeschaffer jetzt bei Facebook!

Die Bildbeschaffer aus Hamburg sind dem Social Network Facebook jetzt auch ins Netz gegangen. Eigentlich eine längst überfällige Verbindung: Die Bildbeschaffer sehen gut aus, funktionieren auf allen Kanälen und haben nicht nur unglaublich viel Ahnung von Bildern, sondern auch jede Menge dazu zu sagen. Ob Fachbeiträge, Insidertipps oder Rechtshinweise - ab sofort sind die Bildbeschaffer frei Haus on air. 
Wer nichts verpassen möchte, sollte sich den Bildbeschaffern auf Facebook am besten sofort anschließen. 

Montag, 31. Januar 2011

Tina Mielenz beim Pixelteacher Wolfgang Pfaffe

Drei Tage Bildbearbeitungsseminar:
Ich bin begeistert, verstehe nun das digitale Bild und somit Photoshop besser. Ein hervorragendes Seminar, um Bilder und deren Möglichkeiten einzuschätzen. Und somit auch richtig für alle, die nicht tagtäglich mit Photoshop arbeiten, aber täglich mit Bildern arbeiten.
Eine kleine Gruppe von vier Leuten. Jeder hat seinen Arbeitsplatz, und auf jeden wird eingegangen. Fragen sind sehr erwünscht. Und der Cappucino ist hervorragend.
Und damit mein erlerntes Wissen nicht verlorengeht, schau ich in die Bildbearbeitungsfibel 1.

Montag, 24. Januar 2011

fotoglif test

Vor zwei Jahren tauchten Portale auf, die den Bloggern Bilder inklusive der richtigen Lizenz anbieten wollten. GumGum nahm sein Angebot raus und ist jetzt ein Werbenetzwerk für Blogger. PicApp ist mittlerweile ein Plugin, um aus einfachen Bildern eine Bild-Galerie zu machen. Einzig fotoglif lässt sich von uns jetzt noch testen und bietet Bilder noch immer kostenlos an als Embedded Code. Damit zeigt sich eine nicht allzu gute JPG-Qualität des Bildes in Ihrem Blog. Der Link geht dann gleich zu diesem Bild bei fotoglif - und diesen Link darf man natürlich nicht ändern - als Teil des Deals...

Hier ein Test:

Debora Lyra, Miss Brazil 2010, poses for the judges in her swimsuit during the 2010 Miss Universe Presentation Show in Las Vegas, Nevada on August 19, 2010. The Miss Universe 2010 competition will air live on the NBC Television Network at 9 PM ET. UPI/Darren Decker/HO


Wer das Bild kaufen möchte, zahlt 10 Dollar und erhält dafür eine Lizenz ähnlich der Microstock-Lizenzen mit einer Maximal-Auflage von 1 Million.

Allerdings sind die für uns spannendsten Bilder aus Agenturen wie dpa, Sportfoto, EPA oder UPI nicht für deutsche Kunden erhältlich. Man sollte sein Suchergebnis gleich über die search options ausschalten, damit nur Bilder gezeigt werden, die man auch kaufen kann...

Freitag, 17. Dezember 2010

Der BGH, das Eigentumsrecht und Bilder vom Schloss Sanssouci

Heute wurde bekannt gegeben, dass der BGH einige lang ersehnte Entscheidungen traf:

In mehreren Verfahren ging es um die Frage, ob Fotografen ohne Genehmigung Bilder der Schlösser aus der Stiftung Preussischer Schlösser und Gärten machen und über Plattformen vertreiben dürfen. Es wurde mit einem eindeutigen JEIN entschieden.

Das Eigentumsrecht erlaubt es der Stiftung, Geld für die Fotografier-Erlaubnis zu verlangen, sobald der Fotograf auf dem Gelände des Schlosses knipsen will. Umbeschadet dabon bleibt die Panoramafreiheit, die dem Fotografen erlaubt, von öffentlichem Gelände aus ein Schloss zu fotografieren.

Andererseits dürfen Vermarktungsplattformen für Bilder diese Bilder weiterhin anbieten, sobald sie nicht eindeutig erkennen können, das OHNE Genehmigung fotografiert wurde.

Nur 10 Tage vor dieser Entscheidung wurden zwei weitere Urteile veröffentlicht, die sich mit der Tätigkeit von Bildagenturen beschäftigen (siehe Haufe). Hier ging es darum, ob Bildagenturen solche Fotos vermarkten dürfen, die von Medien dann in "beklagenswerter" Weise eingesetzt werden. Was der Bildnutzer schlussendlich mit den Fotos macht, kann eine Bildagentur nicht voraus ahnen und darf erst einmal alle rechtmäßig gemachten Bilder anbieten.

Dieses und viele weitere Themen behandeln wir auch in unseren Seminaren.