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Donnerstag, 3. September 2015

Agentur des Monats: Edith Images

Wen die Bildsprache des Zeit- oder SZ-Magazins anspricht, wer mit seinen Bildwelten auch ins Private gehen kann, dem sei hier die Agentur Edith Images empfohlen. Kein Big Player, aber halt authentisch, eigenwillig, manchmal sperrig, manchmal offen für Gedankenspiele und „Bilder im Kopf“.

Foto: Alena Schmick / Edith Images

Foto: Judith Krick / Edith Images

Die Agentur startete vor vier Jahren und stellte die ersten Bilder zwei Jahre danach online. Und das Spannende daran: Bei so ehrlichen, teilweise intimen, privaten Blicken auf die Menschen rechnen wir Bildbeschaffer oft mit nur eingeschränkten Model Releases – aber bislang fanden wir nur Bilder, die auch für die Werbung nutzbar wären, selbst diejenigen, die nach privaten Fotos von Strandurlauben und älteren Ruhrgebiets-Balkonierinnen schmecken. In der Regel sind die Bilder lizenzpflichtig, aber es gibt auch viele lizenzfreie Motive.
Wir freuen uns immer wieder, wenn frische Ideen von mutigen Menschen aufgegriffen werden.


Foto: Stephanie Jung / Edith Images

Deshalb küren wir Edith Images zur Agentur des Monats September.

Thema des Monats: Sensible Bilder - sensible Werbung

Eine Geschichte, die uns zeigt, wie klein die Welt ist, lasen wir in der Neuen Züricher Zeitung: Ein Pharma-Unternehmen entwickelte einen Schwangerschaftstest, mit dem die Trisomie 21, das Down-Syndrom, erkannt werden kann - werdende Eltern können sich also mit diesem Test für oder eben auch gegen ein möglicherweise behindertes Kind entscheiden. Jetzt wurde dieser Schwangerschaftstest beworben – unter dem denkwürdigen Namen „Tranquility“ und mit dem Portrait eines glücklichen Kindes mit Down-Syndrom.
Foto: soheresus.com
Übersetzung der Headline:
Der umfassendste, nicht-invasive
DNA-Test für Föten

Ob das Mädchen – oder deren Eltern – damit einverstanden waren, dass ihre Tochter für ein Präparat GEGEN ihre Tochter wirbt? Dieses Bild wurde ohne Rücksprache eingesetzt, die Mutter erfuhr davon über eine andere Mutter eines Down-Kindes, die das Plakat sah.
Wie kam die Werbeagentur an das Bild? Mag man sich jetzt fragen. Es gibt ja bei vielen Bildagenturen Portraits von behinderten Kindern, aber negative, diffamierende Nutzungen sind selbstverständlich untersagt. Die Geschichte treibt uns jetzt in die Niederungen des Bildermarkts: Zu Plattformen, die Bilder kostenlos anbieten – mit teilweise undurchsichtigen Lizenzen, Model-Releases und so weiter. Ursprünglich wurde das Bild von der Mutter des Kindes auf ihrem Blog soheresus.com veröffentlicht – hier schreibt sie über ihr Leben mit der Behinderung ihres Kindes – für Gleichgesinnte. Dieses Bild muss irgendwie den Weg auf die Plattform http://www.freelargeimages.com geschafft haben – wir wissen es nicht. Und dort fand ihn die Agentur des Pharma-Unternehmens. Es wurde sich natürlich entschuldigt, die Motive verschwanden aus der Werbung und der Bilder-Plattform.

Eine Geschichte, die uns lehrt, sensibel mit Bildern und Menschen umzugehen. Und für uns zusätzlich ein Anlass, um sich einmal bei den kostenlosen Bild-Plattformen umzuschauen und auch hier für Sensibilität zu plädieren. Unter diesem Aspekt – und unter dem Aspekt der Model- und Property-Releases machten wir ein paar Stichproben:

www.thestocks.im
Viele kleine Anbieter legen hier ihre Bilder zusammen. Man kann nicht erkennen, welche Lizenz dahinter hängt - mal eine Creative Commons Lizenz, mal nichts, dann ein Angebot von Pixabay mit ein paar Bildern und einer Such-Box, die dann zu Shutterstock führt - wer damit sauber arbeiten will, soll das gern mal versuchen - wir raten ab.

stocksnap.io
Ja, die Bilder könnten mit einer Creative Commons Lizenz OHNE Namensnennung hier stehen - aber beim Bild oder in den Metadaten steht nichts dazu. Sicher ist das nicht. Und ob auch tatsächlich die Fotografen die Bilder eingestellt haben, ist sehr fraglich.

unsplash.com
Ganz hübsche Bilder - und die Chance, dass die Bilder auch tatsächlich von den Fotografen stammen, ist recht hoch. Nur: Keine Angaben zu Model- oder Property-Release und das bei teils recht intimen Portraits.

freelargeimages.com/
Hier scheint wahllos - und vor Allem: egal welches kreatives Niveau - zusammengelegt zu werden, was irgendwo gefunden wurde. Hier soll auch das Bild des Mädchens gefunden worden sein. Wir raten auf jeden Fall ab.

de.freeimages.com/
Ein paar gruselige Umsonst-Bilder, die unter Bilder von iStock gemischt werden. Sucht man unter den kostenlosen, werden trotzdem auch die Kaufbilder von iStock angezeigt.



pixelio
Über pixelio haben wir bereits zur Genüge geschrieben, deshalb hier nur der Link zum aktuellsten Artikel.

Diese Liste könnten wir ausarten lassen, aber dies sollte als kleiner Einblick reichen.

Dienstag, 11. August 2015

Agentur des Monats: seasons.agency

Wir haben ja ziemlich viel mit Bildern zu tun, da fällt es uns schon auf, wenn etwas Neues besonders schön ist oder etwas Schönes neu. Als echte Kenner sehen wir natürlich auch, wenn etwas Schönes Neues auch Altbekanntes in sich trägt. So ist uns die seasons.agency gleich aufgefallen, als sie sich auf der PICTA erstmalig präsentiert hat.

Foto: seasons.agency/JALAG/Peter Flint


Es ist nämlich so: Die seasons.agency ist aus den hochwertigen Fotoproduktionen des Hamburger Jahreszeiten Verlages hervorgegangen, genau genommen aus den Produktionen für Titel wie Petra, Für Sie, Der Feinschmecker und Merian. Deshalb hatten wir gleich das Gefühl, dass wir das Portfolio schon kennen. Neu ist, dass die Bilder sich jetzt sehr viel ansprechender präsentieren, in einer Galerie nach Themen sortiert sind und zur Inspiration einladen. Neu ist auch das erweiterte Portfolio, das um ausgewählte Fotografen und Verlagshäuser ergänzt wurde und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Foto: seasons.agency/JALAG/Nute Nicholson

Wer wie wir auf unzähligen Agenturseiten unterwegs ist, weiß die klare Optik und bedienerfreundliche Gestaltung der Website garantiert zu schätzen. seasons.agency kommt mit einem wunderschönen Auftritt daher und bildet einen umfassenden Querschnitt durch den europäischen Beauty-Lifestyle – mit kleinen Abstechern auch in Richtung Food, Home und Travel. Die Bilder sind allesamt lizenzpflichtig, Tendenzen in Richtung eines Royalty Free-Portfolios gibt es derzeit nicht.

Foto: seasons.agency/Georg Kroll

seasons.agency gehört zur StockFood GmbH aus München, die wiederum die JALAG Syndication im vergangenen Jahr übernommen hatte. Da wirken also erfahrene Kräfte, die bereits ein weltweites Netz mitbringen. Wir wünschen seasons.agency als europäisch orientierte Agentur aus Deutschland ganz viel Erfolg und können nichts anderen sagen als: schön gemacht.

Foto: seasons.agency/JALAG/Peter Flint

Thema des Monats: Europa und die Panoramafreiheit

Im letzten Monat berichteten wir über die hitzig geführte Debatte um die Panoramafreiheit – siehe hier. Das  Thema hatte sich ganz schön hochgeschaukelt, als ein EU-Parlamentarier der Meinung war, die im Urheberrecht verankerte Panoramafreiheit müsse eingeschränkt werden und kommerzielle Nutzer, zum Beispiel von Bildern an öffentlichen Plätzen, müssten den Architekten der gezeigten Gebäude Lizenzen zahlen.

Interessant fanden wir, dass viele Medien, bis hin zum heute journal, die Nachricht damit aufmachten, dass auch privaten Handy-Fotografen das Knipsen und das Hochladen bei Instagram verboten werden solle. So ein Aufmacher ist schön plakativ, war aber leider am Thema vorbei. Denn es ging nur um die kommerzielle Verwertung von Fotos. Hier dachten zwar manche EU-Abgeordnete, dass instagram ein Bildnutzer sei, und zwar ein kommerzieller. Übersehen wurde aber, dass instagram – so wie das alte, klassische Fotolabor – nur die Bilder seiner Kunden produziert, aber halt nicht selbst „veröffentlicht“ – das tut jeder instagram-Nutzer selbst.

Glücklicherweise haben sich die EU-Parlamentarier am 9. Juli entschieden, diesen Vorschlag aus ihrem Bericht an die Kommission zu löschen. Jetzt ist es an der Kommission, die europaweite Harmonisierung des Urheberrechts vernünftig zu formulieren. Es bleibt also vorerst alles so, wie es ist: Wir dürfen auch in Zukunft schöne Bilder von schönen Städten zum Beispiel in Reisekatalogen zeigen. Schwieriger wird es schon, wenn wir uns einmal die großartigen Bilder mit interessanten Blicken auf die moderne Architektur des Fotografen Roland Fischer anschauen - können Sie erkennen, welches Bild vom öffentlichen Boden aus fotografiert wurde?

Aber bevor wir uns in der Wiederholung von Details verlieren, hier unser Artikel aus Februar.

Die Diskussion um die Panoramafreiheit betraf nur einen von über 500 Vorschlägen zur Harmonisierung des Urheberrechts – und die Anpassung des Gesetzes an die „digitale Realität“. Deshalb werden wir auch die anderen Vorschläge unter die Lupe nehmen und Sie zu den wichtigen Themen auf dem Laufenden halten. Mal schauen, was die Brüsseler Mühlen so mahlen...

Tipps und Tricks: Intensivseminar

Für Aufgeweckte: Wer sich im professionellen Umgang mit Bildern sicherer fühlen möchte, sollte sich den 24. + 25. September im Kalender eintragen. Denn das Bildbeschaffer-Intensivseminar hält garantiert zwei Tage wach. Echte Profis, noch dazu echt nette, helfen Ihnen dabei, sich ein fundiertes Grundwissen zu erarbeiten, um für den geschäftlichen Alltag mit Bildern gerüstet zu sein.

Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind führt in die wichtigsten Elemente des Bildrechtes ein, der Bildbeschaffer Alex Karst rundet das mit Beispielen aus der Praxis perfekt ab. Am Ende des ersten Tages sind Sie also in dieser rechtlichen Hinsicht schon einmal sicher.

Tag zwei ist dann bestückt mit insgesamt drei Modulen, moderiert von Expertinnen und Experten der Branche. Petra Reimann von pixoline zeigt, wie sich Bilddaten und Archive am besten verwalten lassen. Die Artbyuerin und Producerin Patrizia Mosca kennt sich mit dem Thema Bildsprache bestens aus und weiß, was ins Briefing gehört, damit das Beste aus dem Bildauftrag herauskommt. Und Alex Karst, der Bildbeschaffer, gibt Ihnen Tipps, wie Sie die passende Agentur finden. Sie müssen sich nur noch für zwei dieser drei Module entscheiden, dann werden Sie am Ende ein sattes Päckchen praktischer Tipps und ein fundiertes Know-How mit nach Hause beziehungsweise: in die Agentur oder ins Büro nehmen.

Zur Anmeldung geht es hier entlang.

Dienstag, 7. Juli 2015

Thema des Monats: Wer will die Panoramafreiheit abschaffen?

„Es droht die Gefahr, dass selbst Touristen verboten werden kann, Fotos vom Eiffelturm zu machen und über Social Media zu verbreiten“ – so und ähnlich lauten angstmachende Aussagen in der aktuellen Medienlandschaft bis hin zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Was stimmt? Und wie ist die Faktenlage?

Die Situation:
Die Europäische Kommission plant für die nächsten Monate, das Urheberrecht zu harmonisieren und für das digitale Zeitalter zu aktualisieren. Zur Vorbereitung – und, um die Wünsche der EU-Parlamentarier zusammen zu tragen, hat das Parlament einen Bericht mit über 500 Vorschlägen und Ideen zu einer europaweiten Harmonisierung des Urheberrechts gesammelt, von der deutschen Piratin Julia Reda zusammengefasst und diskutiert. Dieser Bericht wird nächste Woche abgestimmt, um nach Annahme der EU-Kommission als Empfehlung überreicht zu werden.

Bei der Abstimmung zu diesem Bericht setzte sich im Gremium der liberale Abgeordnete Jean-Marie Cavada aus Frankreich mit dem Vorschlag durch, die Panoramafreiheit abzuschaffen. Dieser Vorschlag (und das Erstaunen vieler Abgeordneter, dass er auch aufgenommen wurde und eben nicht die Vorschläge, diese Freiheit auf ganz Europa auszudehnen) löste die aktuelle Diskussion aus, Online-Petitionen wurden ins Leben gerufen und so rückt das Thema in die breite Öffentlichkeit und in der Darstellung in den Medien sieht es oft schon so aus, als ob die Abschaffung der Panoramafreiheit bereits beschlossene Sache wäre. Dem ist aber nicht so.

Nach unseren Recherchen wird eine breite Mehrheit der Abgeordneten im Splitted Voting zwar den Bericht absegnen, nicht aber diesen speziellen Vorschlag. So kann der Bericht auch ohne einen Vorschlag zur Europäisierung der Panoramafreiheit an die EU-Kommission übergeben werden. Es handelt sich „nur“ um einen Bericht an die Kommission und nicht um ein fertiges Gesetz, geschweige denn um einen Gesetzes-Entwurf. Wir werden auch im Privaten morgen noch den Reichstag fotografieren dürfen, ohne Sir Norman Foster, den Architekten der neuen Glaskuppel, um Genehmigung zu bitten.

Hintergrund zur Panoramafreiheit:
Die Panoramafreiheit ist eine so genannte Schranke des Urheberrechts. Was ist das?
Das Urheberrecht schützt Werke und deren Autoren vor unerlaubten Kopien, schafft die Rechtsgrundlage zur Honorierung von Kunst, schützt Werke vor Zerstörung oder Verfremdung und sorgt dafür, dass der Künstler mit dem Werk verbunden bleibt, indem er in der Nähe des Werkes genannt werden muss.

Es gibt reichlich Situationen, in denen Privatpersonen, aber auch Institutionen, Medien und Unternehmen in ihrem Alltag die Grenzen des Urheberschutzes übertreten müssen. Die Presse und Andere müssen zitieren dürfen, deshalb wurde das Zitatrecht als Schranke / Einschränkung des Urheberrechts eingeführt. Das Presserecht selbst schränkt im Namen der unabhängigen Berichterstattung sowohl das Urheber-, als auch das Persönlichkeitsrecht ein und Schulbücher sind zum Beispiel laut Lehrplan verpflichtet, über Menschen und Themen zu schreiben, die laut Urheberrecht der Wiedergabe / Kopie ihres Werkes zustimmen müssten. Stellen Sie sich vor, die Erben von Picasso wollten nicht, dass seine Werke nicht mehr im Kunstunterricht gezeigt werden dürften. Laut Urheberrecht könnten Sie das verbieten, aber dank des Schulbuchparagrafen ist dies wieder eingeschränkt.

Die Panoramafreiheit ist eine weitere und wichtige Schranke des Urheberrechts. Nach deutschem Recht lässt sie sich so formulieren: Wer auf öffentlichem Boden steht, darf von dort aus fotografieren, ohne

a) die Urheber der von dort aus sichtbaren Kunstwerke, Fassaden etc um Genehmigung zu bitten,
b) zu honorieren,
c) ihren Namen nennen zu müssen,
d) Bildmanipulationen und Veränderungen genehmigen zu lassen, egal ob die Bilder
e) kommerziell oder privat genutzt werden.

Die Werke – Architektur und Kunst im Raum ist hier das Wichtigste, aber auch Firmenlogos an Fassaden, müssen allerdings für unbestimmte Zeit installiert sein – deshalb konnte Christo den nur für zwei Monate verhüllten Reichstag kostenlos zeigen und am Verkauf der Bilder, Bücher etc über entsprechende Lizenzvergaben verdienen. Der in diesem Rahmen viel zitierte Eiffelturm darf auch nach deutscher Panoramafreiheit nicht dann nachts fotografiert werden, wenn er von einer Lichtinstallation geschmückt ist, die a) künstlerisch geschützt und b) nur zeitweilig im Raum ist. Und bei Tag? Die Societé de la Tour Eiffel verbietet zum Beispiel den Einsatz des Turms in Zigarettenwerbung. Aber auf Grundlage des Urheberrechts? Das würde hier nicht klappen, denn Gustav Eiffel ist 1923 gestorben und der Schutz seiner Werke läuft 70 Jahre danach aus. Hier greifen dann aber Marken- und Eigentumsrechte. In Deutschland dürfen Zigaretten mit dem Eiffelturm werben und sie tun es auch.

Perspektive
Nochmals: aktuell geben die Abgeordneten über den erwähnten Bericht Empfehlungen an die Kommission weiter. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf und die Panoramafreiheit besteht weiterhin. Der Bericht wird erst am kommenden Donnerstag, dem 9. Juli abgesegnet, hoffentlich schlicht ohne den Passus zur Panoramafreiheit

Der Abgeordnete Jean-Marie Cavada möchte nicht der EU-Kommission vorschlagen, die Panoramafreiheit abzuschaffen, sondern „nur“ die kommerziellen Zwecke verbieten. Touristen sollten immer noch ihre Selfies vor dem Reichstag machen. Das war nicht sein Problem. Allerdings ist die Formulierung „zu kommerziellen Zwecken“ eindeutig zu pauschal – und auch für alle weiteren Parteien und Gruppen im EU-Parlament noch einen Blick wert. Denn der aktuelle Vorschlag zum Beispiel der Sozialdemokraten, die Länderrechte in diesem Punkt nicht ändern zu wollen, wäre ebenfalls kein Fortschritt. In Frankreich und Italien gibt es keine Panoramafreiheit, hier sehen wir Aufholbedarf.

Der Wunsch, zwischen privaten und kommerziellen Zwecken zu trennen, hört sich gut an, ist aber zu grobschlächtig. Anfangen könnte der Kommerz bei einem privaten Blog, auf dem der Besitzer z.B. Google AdWords Werbung zeigen lässt, um zumindest die Serverkosten wieder rein zu bekommen. Oder der Busunternehmer, der die Kolping-Reise nach Prag anbieten will. Was meinte Cavada? In einem TV-Interview wies er darauf hin, dass jeder Diebstahl, egal ob Auto oder geheime Daten, bestraft wird – nicht aber das „schamlose Kopieren der Kunstwerke anderer“, was er als Diebstahl versteht. Vielleicht verwechselt er hier die alte und die neue Bedeutung des Urheberrechts: Das Anfertigen einer Kopie ist genehmigungspflichtig. Das betrifft natürlich das Abmalen (= Fälschen) von Bildern, das unlizensierte Nachbauen des Barcelona Chairs, und sicher auch den Ideen-Klau unter Architekten. Mit seiner Aussage kriminalisiert Cavada jeden Reiseanbieter, der Reisen in ferne Länder bewirbt und jedes Unternehmen, das seinen Firmensitz zeigen möchte, auch wenn ein schickes Bauwerk direkt daneben zu sehen ist.

Empfehlung
Wir empfehlen, hier den Begriff der Rufausbeutung in Betracht zu ziehen. Das Markenrecht untersagt es dem Whiskey-Hersteller, seine Flasche einfach auf einen Rolls Royce zu stellen und das Bild mit einer Aussage über den großen Stil beider zu werben – hier müsste die Edelmarke erst um Erlaubnis gefragt werden. Wenn ich aber mit einem Bild von einem Autobahnstau das Thema Verkehrslenkung illustrieren möchte, muss nicht jede Automarke geklärt werden, denn der Bildnutzer macht sich nicht den Wert der gezeigten Marken zu eigen. Ein Reiseanbieter sollte auch weiterhin seine Reisen mit Stadtansichten garnieren dürfen. Ein Modeshooting, das direkt vor einem passenden, nagelneuen Bau eines Star-Architekten auf dem Bürgersteig veranstaltet wird, nur um eine Genehmigungsschleife mit dem Architekten zu vermeiden, das wäre dann an der äußersten Spanne der „kommerziellen Nutzungsarten“ und im Vergleich zum privaten Blog mit Google AdWords sicherlich rufausbeutend.

Der Aspekt der Rufausbeutung sollte grundsätzlich beim Wiedergeben von Kunstwerken herangezogen werden, nicht nur bei Gebäuden. Hierzu ein plastisches Beispiel: Das Foto des Firmenchefs. Die Rolex am Handgelenk unterliegt dem Markenrecht und muss nicht genehmigt werden, da die Markenrechte an diesem einen Artikel bei Kauf an den Käufer übergehen. Sitzt der Chef auf einem – seinem! - Barcelona Chair, gilt nicht Marken-, sondern Urheberrecht, weshalb er jetzt Mies van der Rohe bzw sein Lizenznehmer, die Kroll Inc in den USA, um Genehmigung zur Verbreitung dieses Fotos bitten müsste. Dieses Paradoxon stößt bei vielen Teilnehmern unserer Seminare auf Unverständnis – mit gutem Grund, wie wir finden.

Tipps & Tricks: Intensivseminar mit musikalischem Rahmenprogramm

Was für eine glückliche Fügung. Die haben das Reeperbahnfestival exakt in die Woche gelegt, in der wir in Hamburg das Intensivseminar Bildbeschaffung veranstalten. Die Idee hätte ja von uns sein können! So können Sie sich, eingebettet in ein wahrhaft illustres Rahmenprogramm, das Grundwesen professioneller Bildbeschaffung erarbeiten.

Illuster ist aber nicht nur das Reeperbahnfestival als freiwilliges Abendprogramm (immerhin mehr als 400 Konzerte an vier Tagen) rund um den Hamburger Kiez. Illuster sind auch die Referenten des zweitägigen Intensivseminars. Der Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind macht gemeinsam mit dem Bildbeschaffer Alex Karst am 24. September den Auftakt, führt in die Grundlagen der Bildrechte, Lizenzen und Verträge ein und diskutiert mit dem Praktiker der Bildbeschaffer, was Recht ist und wie Sie rechtlich sauber arbeiten können. Tag 2 wartet dann mit insgesamt drei Workshop-Modulen auf, aus denen Sie sich zwei auswählen können: Datenverwaltung (Referentin Petra Reimann), Bildsprache & Briefing (Referentin Patrizia Mosca) und Agenturauswahl (Referent: Alex Karst).

Ein geballtes Programm für Profis, die sich im Umgang mit Bildern sicherer fühlen wollen. Und besonders geeignet für die, die sich im Anschluss an den Seminartag bei einem kühlen Bier die Reeperbahn mit all ihren bunten Locations und zahlreichen Acts aus aller Welt erschließen wollen.

Hier finden Sie den detaillierten Themenplan!