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Dienstag, 6. Oktober 2015

Tipps & Tricks: Marke, Design oder Kunstwerk: Was darf ich zeigen?

In unseren Seminaren haben wir einen Knackpunkt gefunden, der immer wieder schwer verständlich ist und zu echten Problemen führen kann. Deshalb möchten wir ihn hier und jetzt klären.

Schauen Sie sich einmal dieses Bild an:


Foto: ONOKY
Sie sehen eine Küche, Blumenvasen und einen Buddha. Eine immer wieder kehrende Frage bei solchen Bildern: Was darf ich zeigen und was nicht? Die Blumenvase könnte ein geschütztes Design sein, oder vielleicht von einem Künstler gestaltet – und damit ein Kunstwerk. Der Herd könnte ein Markenprodukt sein, im Kleinen könnte vielleicht das Markenlogo erkennbar sein. Und damit haben wir drei rechtliche Ansätze, und zwei grundsätzlich unterschiedliche Antworten auf die obige Frage.

Marken und Designs – also zum Beispiel die IKEA Produkte, die Boffi Küche oder der Buddha aus dem Einrichtungshaus – werden vor Nachahmung geschützt, man kann eingetragene Marken und Designs recherchieren – beim Marken- und Patentamt oder beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.
Darf ich eine Marke oder ein Design zeigen? Die Antwort ist ein klares Jein. Die Frage dahinter: wird die Marke / das Design „ausgenutzt“? Der Begriff des Image-Transfers hilft hier sicher weiter. Bewegt sich der Bildnutzer im gleichen Markt wie die Marke? Dann sollten die Rechte geklärt werden. Aber auch nur dann. Wird die Marke nicht „berührt“, dann entsteht auch keine Markenverletzung. Es kann natürlich immer sein, dass der Markeninhaber auf die Barrikaden steigt. Dann hat man möglicherweise eine Klage am Hals – aber es ist nicht immer gesagt, dass ein Richter dann auch verurteilt.
Schließlich noch: Wird ein Markenartikel als „mein Ding“ bezeichnet – der Ferrari von Günther Netzer, die Rolex am Arm des CEOs – dann gehen die Markenrechte an diesem einen Artikel auf den Käufer über und der Zeigende hat kein Problem.

Anders allerdings, wenn das gute Stück von einem Künstler gestaltet ist und dieser seine Werke auch als Kunstwerke betrachtet: Mies van der Rohe und sein Barcelona Chair, Wilhelm Wagenfeld mit seiner Lampe – schöne Dinge, die vielleicht in DESIGN-Shops gekauft werden können, aber dennoch als Kunstwerke gelten. Hier gilt Urheberschutz und dessen erster Leitsatz sagt: Das Kopieren eines Werkes ist genehmigungspflichtig. Dazu gehört auch das Fotografieren.

Sitzt also der CEO auf seinem Barcelona Chair und trägt seine teure Uhr, sein Seidensticker Hemd und seinen Hugo Boss Anzug, dann müsste er das Zeigen allein des Barcelona Chairs klären.

Foto: Corbis Fancy / Great Stock
Bei diesem Bild sollte man sich also zumindest rückversichern, wer das Gemälde malte. Wenn es nicht die Tochter des Herren ist, könnte entweder der Künstler „meckern“, oder es könnte Ihnen auch eine Lizenz/Rechnung der Verwertungsgesellschaft Bildkunst ins Haus flattern, falls der Künstler von ihr repräsentiert wird. So bereits öfters geschehen in der Vergangenheit.

Stuhl, Füller, Vase: Kunstwerke? Oder geschützte Designs? Das Markenlogo des Laptop ist entfernt - aber ist das Laptop vielleicht als Formmarke oder Design geschützt?
Foto: westend61


Wir könnten Ihnen zu diesem Thema noch Stunden an Lesestoff liefern. Oder Sie zu unseren Seminaren einladen. Im Oktober / November sind wir wieder in Hamburg, München, Berlin, Köln und Frankfurt. Schauen Sie selbst.

Und hier noch ein Beispiel zum Üben.
Foto: westend61

Freitag, 4. September 2015

Agentur des Monats: evolve images


Als aufmerksamer Leser unseres Magazins dürfte Ihnen längst aufgefallen sein, dass wir bei der Auswahl unserer Agentur des Monats stets sorgsam vorgehen. Auch diesen Monat haben wir uns nicht ohne Grund für die junge Bildagentur Evolve Images aus Seattle, USA, entschieden. Die zeichnen sich nämlich aus durch ihr Portfolio aus hochwertigen, klassischen Fotografien. Im Zeitalter schneller und möglichst preiswerter Bilder sind Agenturen wie Evolve Images eine wahre Wohltat.

Dahinter stecken große Köpfe der Branche, allen voran CEO Mark Ippolito, seinerzeit Gründer von PhotoDisc, ein Mann mit goldener Nase. Als Chief Creative Officer sitzt neuerdings kein geringerer als Ex-Getty Kreativchef Lewis Blackwell im Managementboard und der Chief Operation Officer ist Robert Henson, Präsident des US-amerikanischen Bildagenturen-Verbandes PACA. Würden wir an Fußball denken, befänden wir uns hier also in der amerikanischen Champions League.

Evolve Images überzeugt durch Professionalität, Qualität und außerdem durch ein vereinfachtes Preismodell („EvoRights“), was es dem Kunden ermöglicht, in nur drei Klicks zu den besten Bildern der Welt zu gelangen – inklusive Nutzungsrecht. Die handverlesenen, kreativen Fotografen aus einem weltweiten Netzwerk, die sich bei Evolve exklusiv gut aufgehoben fühlen, stehen für sich.

Wenn Sie mehr über Evolve Images erfahren wollen, sprechen Sie uns gerne an. Einen Blick auf die neuesten Fotos und die Website können Sie hier werfen: http://www.evolveimages.com/-/galleries/newimages

Donnerstag, 3. September 2015

Agentur des Monats: Edith Images

Wen die Bildsprache des Zeit- oder SZ-Magazins anspricht, wer mit seinen Bildwelten auch ins Private gehen kann, dem sei hier die Agentur Edith Images empfohlen. Kein Big Player, aber halt authentisch, eigenwillig, manchmal sperrig, manchmal offen für Gedankenspiele und „Bilder im Kopf“.

Foto: Alena Schmick / Edith Images

Foto: Judith Krick / Edith Images

Die Agentur startete vor vier Jahren und stellte die ersten Bilder zwei Jahre danach online. Und das Spannende daran: Bei so ehrlichen, teilweise intimen, privaten Blicken auf die Menschen rechnen wir Bildbeschaffer oft mit nur eingeschränkten Model Releases – aber bislang fanden wir nur Bilder, die auch für die Werbung nutzbar wären, selbst diejenigen, die nach privaten Fotos von Strandurlauben und älteren Ruhrgebiets-Balkonierinnen schmecken. In der Regel sind die Bilder lizenzpflichtig, aber es gibt auch viele lizenzfreie Motive.
Wir freuen uns immer wieder, wenn frische Ideen von mutigen Menschen aufgegriffen werden.


Foto: Stephanie Jung / Edith Images

Deshalb küren wir Edith Images zur Agentur des Monats September.

Thema des Monats: Sensible Bilder - sensible Werbung

Eine Geschichte, die uns zeigt, wie klein die Welt ist, lasen wir in der Neuen Züricher Zeitung: Ein Pharma-Unternehmen entwickelte einen Schwangerschaftstest, mit dem die Trisomie 21, das Down-Syndrom, erkannt werden kann - werdende Eltern können sich also mit diesem Test für oder eben auch gegen ein möglicherweise behindertes Kind entscheiden. Jetzt wurde dieser Schwangerschaftstest beworben – unter dem denkwürdigen Namen „Tranquility“ und mit dem Portrait eines glücklichen Kindes mit Down-Syndrom.
Foto: soheresus.com
Übersetzung der Headline:
Der umfassendste, nicht-invasive
DNA-Test für Föten

Ob das Mädchen – oder deren Eltern – damit einverstanden waren, dass ihre Tochter für ein Präparat GEGEN ihre Tochter wirbt? Dieses Bild wurde ohne Rücksprache eingesetzt, die Mutter erfuhr davon über eine andere Mutter eines Down-Kindes, die das Plakat sah.
Wie kam die Werbeagentur an das Bild? Mag man sich jetzt fragen. Es gibt ja bei vielen Bildagenturen Portraits von behinderten Kindern, aber negative, diffamierende Nutzungen sind selbstverständlich untersagt. Die Geschichte treibt uns jetzt in die Niederungen des Bildermarkts: Zu Plattformen, die Bilder kostenlos anbieten – mit teilweise undurchsichtigen Lizenzen, Model-Releases und so weiter. Ursprünglich wurde das Bild von der Mutter des Kindes auf ihrem Blog soheresus.com veröffentlicht – hier schreibt sie über ihr Leben mit der Behinderung ihres Kindes – für Gleichgesinnte. Dieses Bild muss irgendwie den Weg auf die Plattform http://www.freelargeimages.com geschafft haben – wir wissen es nicht. Und dort fand ihn die Agentur des Pharma-Unternehmens. Es wurde sich natürlich entschuldigt, die Motive verschwanden aus der Werbung und der Bilder-Plattform.

Eine Geschichte, die uns lehrt, sensibel mit Bildern und Menschen umzugehen. Und für uns zusätzlich ein Anlass, um sich einmal bei den kostenlosen Bild-Plattformen umzuschauen und auch hier für Sensibilität zu plädieren. Unter diesem Aspekt – und unter dem Aspekt der Model- und Property-Releases machten wir ein paar Stichproben:

www.thestocks.im
Viele kleine Anbieter legen hier ihre Bilder zusammen. Man kann nicht erkennen, welche Lizenz dahinter hängt - mal eine Creative Commons Lizenz, mal nichts, dann ein Angebot von Pixabay mit ein paar Bildern und einer Such-Box, die dann zu Shutterstock führt - wer damit sauber arbeiten will, soll das gern mal versuchen - wir raten ab.

stocksnap.io
Ja, die Bilder könnten mit einer Creative Commons Lizenz OHNE Namensnennung hier stehen - aber beim Bild oder in den Metadaten steht nichts dazu. Sicher ist das nicht. Und ob auch tatsächlich die Fotografen die Bilder eingestellt haben, ist sehr fraglich.

unsplash.com
Ganz hübsche Bilder - und die Chance, dass die Bilder auch tatsächlich von den Fotografen stammen, ist recht hoch. Nur: Keine Angaben zu Model- oder Property-Release und das bei teils recht intimen Portraits.

freelargeimages.com/
Hier scheint wahllos - und vor Allem: egal welches kreatives Niveau - zusammengelegt zu werden, was irgendwo gefunden wurde. Hier soll auch das Bild des Mädchens gefunden worden sein. Wir raten auf jeden Fall ab.

de.freeimages.com/
Ein paar gruselige Umsonst-Bilder, die unter Bilder von iStock gemischt werden. Sucht man unter den kostenlosen, werden trotzdem auch die Kaufbilder von iStock angezeigt.



pixelio
Über pixelio haben wir bereits zur Genüge geschrieben, deshalb hier nur der Link zum aktuellsten Artikel.

Diese Liste könnten wir ausarten lassen, aber dies sollte als kleiner Einblick reichen.

Dienstag, 11. August 2015

Agentur des Monats: seasons.agency

Wir haben ja ziemlich viel mit Bildern zu tun, da fällt es uns schon auf, wenn etwas Neues besonders schön ist oder etwas Schönes neu. Als echte Kenner sehen wir natürlich auch, wenn etwas Schönes Neues auch Altbekanntes in sich trägt. So ist uns die seasons.agency gleich aufgefallen, als sie sich auf der PICTA erstmalig präsentiert hat.

Foto: seasons.agency/JALAG/Peter Flint


Es ist nämlich so: Die seasons.agency ist aus den hochwertigen Fotoproduktionen des Hamburger Jahreszeiten Verlages hervorgegangen, genau genommen aus den Produktionen für Titel wie Petra, Für Sie, Der Feinschmecker und Merian. Deshalb hatten wir gleich das Gefühl, dass wir das Portfolio schon kennen. Neu ist, dass die Bilder sich jetzt sehr viel ansprechender präsentieren, in einer Galerie nach Themen sortiert sind und zur Inspiration einladen. Neu ist auch das erweiterte Portfolio, das um ausgewählte Fotografen und Verlagshäuser ergänzt wurde und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Foto: seasons.agency/JALAG/Nute Nicholson

Wer wie wir auf unzähligen Agenturseiten unterwegs ist, weiß die klare Optik und bedienerfreundliche Gestaltung der Website garantiert zu schätzen. seasons.agency kommt mit einem wunderschönen Auftritt daher und bildet einen umfassenden Querschnitt durch den europäischen Beauty-Lifestyle – mit kleinen Abstechern auch in Richtung Food, Home und Travel. Die Bilder sind allesamt lizenzpflichtig, Tendenzen in Richtung eines Royalty Free-Portfolios gibt es derzeit nicht.

Foto: seasons.agency/Georg Kroll

seasons.agency gehört zur StockFood GmbH aus München, die wiederum die JALAG Syndication im vergangenen Jahr übernommen hatte. Da wirken also erfahrene Kräfte, die bereits ein weltweites Netz mitbringen. Wir wünschen seasons.agency als europäisch orientierte Agentur aus Deutschland ganz viel Erfolg und können nichts anderen sagen als: schön gemacht.

Foto: seasons.agency/JALAG/Peter Flint

Thema des Monats: Europa und die Panoramafreiheit

Im letzten Monat berichteten wir über die hitzig geführte Debatte um die Panoramafreiheit – siehe hier. Das  Thema hatte sich ganz schön hochgeschaukelt, als ein EU-Parlamentarier der Meinung war, die im Urheberrecht verankerte Panoramafreiheit müsse eingeschränkt werden und kommerzielle Nutzer, zum Beispiel von Bildern an öffentlichen Plätzen, müssten den Architekten der gezeigten Gebäude Lizenzen zahlen.

Interessant fanden wir, dass viele Medien, bis hin zum heute journal, die Nachricht damit aufmachten, dass auch privaten Handy-Fotografen das Knipsen und das Hochladen bei Instagram verboten werden solle. So ein Aufmacher ist schön plakativ, war aber leider am Thema vorbei. Denn es ging nur um die kommerzielle Verwertung von Fotos. Hier dachten zwar manche EU-Abgeordnete, dass instagram ein Bildnutzer sei, und zwar ein kommerzieller. Übersehen wurde aber, dass instagram – so wie das alte, klassische Fotolabor – nur die Bilder seiner Kunden produziert, aber halt nicht selbst „veröffentlicht“ – das tut jeder instagram-Nutzer selbst.

Glücklicherweise haben sich die EU-Parlamentarier am 9. Juli entschieden, diesen Vorschlag aus ihrem Bericht an die Kommission zu löschen. Jetzt ist es an der Kommission, die europaweite Harmonisierung des Urheberrechts vernünftig zu formulieren. Es bleibt also vorerst alles so, wie es ist: Wir dürfen auch in Zukunft schöne Bilder von schönen Städten zum Beispiel in Reisekatalogen zeigen. Schwieriger wird es schon, wenn wir uns einmal die großartigen Bilder mit interessanten Blicken auf die moderne Architektur des Fotografen Roland Fischer anschauen - können Sie erkennen, welches Bild vom öffentlichen Boden aus fotografiert wurde?

Aber bevor wir uns in der Wiederholung von Details verlieren, hier unser Artikel aus Februar.

Die Diskussion um die Panoramafreiheit betraf nur einen von über 500 Vorschlägen zur Harmonisierung des Urheberrechts – und die Anpassung des Gesetzes an die „digitale Realität“. Deshalb werden wir auch die anderen Vorschläge unter die Lupe nehmen und Sie zu den wichtigen Themen auf dem Laufenden halten. Mal schauen, was die Brüsseler Mühlen so mahlen...

Tipps und Tricks: Intensivseminar

Für Aufgeweckte: Wer sich im professionellen Umgang mit Bildern sicherer fühlen möchte, sollte sich den 24. + 25. September im Kalender eintragen. Denn das Bildbeschaffer-Intensivseminar hält garantiert zwei Tage wach. Echte Profis, noch dazu echt nette, helfen Ihnen dabei, sich ein fundiertes Grundwissen zu erarbeiten, um für den geschäftlichen Alltag mit Bildern gerüstet zu sein.

Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind führt in die wichtigsten Elemente des Bildrechtes ein, der Bildbeschaffer Alex Karst rundet das mit Beispielen aus der Praxis perfekt ab. Am Ende des ersten Tages sind Sie also in dieser rechtlichen Hinsicht schon einmal sicher.

Tag zwei ist dann bestückt mit insgesamt drei Modulen, moderiert von Expertinnen und Experten der Branche. Petra Reimann von pixoline zeigt, wie sich Bilddaten und Archive am besten verwalten lassen. Die Artbyuerin und Producerin Patrizia Mosca kennt sich mit dem Thema Bildsprache bestens aus und weiß, was ins Briefing gehört, damit das Beste aus dem Bildauftrag herauskommt. Und Alex Karst, der Bildbeschaffer, gibt Ihnen Tipps, wie Sie die passende Agentur finden. Sie müssen sich nur noch für zwei dieser drei Module entscheiden, dann werden Sie am Ende ein sattes Päckchen praktischer Tipps und ein fundiertes Know-How mit nach Hause beziehungsweise: in die Agentur oder ins Büro nehmen.

Zur Anmeldung geht es hier entlang.