Me-too an sich ist ja keine Seltenheit. Doch wie ist es, wenn Me-too-Produkte auch mit denselben Motivideen schmücken? Einen solchen Fall gab es jetzt gerade vor dem Bundesgerichtshof. Rechtsanwalt Dr. Bahr erklärt es uns:
http://www.dr-bahr.com/news/pelikan-darf-bildmotive-von-epson-auch-fuer-fremde-druckerpatronen-verwenden.html
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