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Donnerstag, 10. Dezember 2015

Die Bildbeschaffer an Weihnachten

Kaum zu glauben, aber wahr: die Weihnachtszeit ist wieder da. Wir wünschen Ihnen auf den letzten Metern bis zum Fest gutes Gelingen bei allem, was Sie noch schaffen wollen. Sollten Sie uns dafür brauchen: Wir sind durchweg für Sie da! Nur am 24. und 31.12. bleibt unser Büro geschlossen.



Sollten wir uns nicht mehr sprechen, sehen, hören, lesen: Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit im Kreise lieber Menschen. Und kommen Sie gut rein in ein erfolgreiches, neues Jahr. Wir freuen uns schon auf 2016, auf viele spannende Projekte, auf Neuigkeiten und natürlich auf Sie!

Bis dahin verbleiben mit herzlichen Grüßen Ihre Bildbeschaffer.

Die neuen Fokus-Seminare: Ein Tag geht in die Tiefe

Unser klassisches Kompaktseminar putzt sich heraus: 2016 bieten wir Ihnen mit den neuen Fokus-Seminaren noch gezieltere Wissensvermittlung mit viel, viel Raum für praktische Tipps und eigene Fragen.
Foto: Michael Koch


In den letzten Jahren haben wir viele spannende, konstruktive und anregende Kompaktseminare durchgeführt. Dabei ist uns aufgefallen, dass immer zwei Interessengruppen aufeinander treffen: Die Käufer von Stockbildern - von Fotolia bis Getty oder auch Pressebilder von dpa* -  und diejenigen, die ihre Bilder von eigenen Fotografen oder Mitarbeitern geliefert bekommen. Dabei sind so unterschiedliche Fragestellungen aufgekommen, dass wir uns entschieden haben, unsere Kompakt-Seminare mit wechselnden Schwerpunkten zu besetzen. Klar, dass dann auch ein neuer Name her muss: Aus den Kompaktseminaren werden Fokus-Seminare!

Das Fokus-Seminar Bildermarkt beschäftigt sich im ersten Teil natürlich zunächst mit den Basics: Die Grundlagen des Urheberrechts, Persönlichkeits-, Marken-, Eigentums- und Hausrechte, Begriffe wie Panoramafreiheit und das grundsätzliche Wissen, das für den souveränen Umgang mit Bildern erforderlich ist. Im zweiten Teil am Nachmittag widmen wir uns den unterschiedlichen Bildquellen und Lizenzmodellen, den Details zu den Nutzungsrechten ¬– insbesondere bei den Microstock-Agenturen wie fotolia, Shutterstock oder istock*, denn hier steckt gern der Wurm drin. Und es geht auch um die Frage, welche Bilder auf Facebook gepostet oder an die Presse weitergegeben werden dürfen.

Hier lernen Sie unsere L.A.R.A. kennen und erfahren, welche Bildagentur die Richtige für Sie ist.

Das Fokus-Seminar Eigene Bilder vermittelt Ihnen vormittags ebenfalls die Grundlagen der professionellen Bildnutzung. Nachmittags geht es dann um den Umgang mit Bildern im Unternehmen. Wir schauen uns die Themen eines Fotografenvertrages an, erarbeiten, wann welche Personen zustimmen müssen oder wie das Fotografieren durch Gäste in Ihrem Unternehmen geregelt werden kann.

Wie schon in den Kompakt-Seminaren der letzten Jahre gehen die Seminare über den reinen Vortrag hinaus und bieten jetzt noch mehr Raum für tiefer gehende Themenstellungen der Teilnehmer. So können Handlungsempfehlungen skizziert werden - die Teilnehmer nehmen also nicht nur das Skript des Seminars mit, sondern vor allem handfeste Antworten auf ihre Fragen des Alltags. Und die erarbeitet der Referent Alexander Karst aus der Sicht des Praktikers: Ohne einen einzigen Paragrafen zu nennen, denn er ist kein Anwalt und wird keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, dafür aber mit vielen Tipps und Tricks aus der Praxis der Bildbeschaffer. Nutzen Sie dieses Potenzial!
Foto: Michael Koch


Die Fokus-Seminare werden zeitlich und räumlich so gelegt, dass sich Paare bilden: So steht beispielsweise im Frühjahr in Hamburg der Bildermarkt im Fokus und in Berlin das Thema „Eigene Bilder“. Im Herbst ist es dann genau anders herum. Die genauen Termine für das Seminarprogramm 2016 finden Sie hier. Neben Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt und München finden im neuen Jahr erstmals auch in Stuttgart Seminare statt.

Detaillierte Themenpläne zu den neuen Fokus-Seminaren und die genauen Termine für 2016 finden Sie hier. Oder Sie schreiben uns an seminare@die-bildbeschaffer.de, dann senden wir Ihnen das Seminarprogramm gerne zu.

* Jeweils drei von 400 Agenturen, mit denen die Bildbeschaffer zusammenarbeiten – keine Sponsorenwerbung, keine Wertung!

Thema des Monats: Wer testet mit?

Nein, wir verraten an dieser Stelle nicht, worum es geht. Nur so viel: Es geht um Bildrecherchen.

Es wird gut. Und wir wollen damit bald an die Öffentlichkeit. Doch bevor wir das tun, müssen wir sichergehen, dass wir mit allem richtig liegen. Und dass es so funktioniert, wie es gebraucht wird.

Das Ganze soll nicht viel Zeit benötigen und am Besten während einer normalen Bildrecherche passieren.

Haben wir Ihre Neugierde geweckt? Sind Sie bereit, mit uns zu testen, was wir gerne ins wahre Leben schicken wollen? Dann melden Sie sich bitte ganz unverbindlich per Mail an zentrale@die-bildbeschaffer.de, Stichwort: Tester. Wir melden uns dann mit weiteren Infos bei Ihnen!

Ach übrigens, falls Ihre Neugierde nicht ganz ausreicht, um Sie zu motivieren: Es gibt eine kleine Überraschung als Dankeschön. Und natürlich das Versprechen, dass Sie an einer wirklich nützlichen Sache mitwirken – davon sind wir überzeugt.

Donnerstag, 5. November 2015

Thema des Monats: Bilder in der Pharmawerbung

Es kam einiges zusammen in den letzten Wochen. Nach unserem Artikel über das Downsche Kind, das ungefragt für die Werbung für einen Schwangerschaftstest Model stand, kamen uns weitere Beispiele ins Blickfeld wie der Fall der New Yorkerin Avril Nolan, die vor Jahren für ein Editorial-Thema der PR Agentur posierte, in der sie arbeitete.

Quelle: New York Post
 
Dieses Bild fand den Weg zu Getty Images und von dort zur staatlichen Menschenrechts-Abteilung – und die zeigt nun die junge Frau auf einer Anzeige für die Rechte von kranken Menschen: „Ich habe HIV und ich habe meine Rechte!“ Ein vielleicht stolzer Claim – wenn er stimmt. Aber auf dem Weg zur Bildagentur änderte sich „irgendwie“ der Status des Model-Release von „liegt nicht vor“ auf „Ja“. Schlimm genug – aber schlimmer, dass die Verantwortlichen für diese Anzeige nicht auf die Idee kamen, sich beim Model rück zu versichern. Die Bildagentur wurde zu einer Strafe von $ 450.000 verurteilt und danach wurde die Behörde, also der eigentliche Bildnutzer, auch noch verklagt. In Deutschland würde sicher niemand auf die Idee kommen, den Fotografen oder die Bildagentur für solch eine Anzeige zu verklagen, sondern sich direkt an den Bildnutzer wenden. Bei US-amerikanischen Models und Bildern kann also ein Problemfall deutlich teurer werden. Eine Kollektion, die naturgemäß häufig mit diesem Thema zu tun hat, ist doc-stock, die lizenzpflichtigen und lizenzfreien Bildern rund um das Thema Medizin liefert und über F1online in Frankfurt erhältlich ist. Die Geschäftsführerin Sabine Pallaske betont, dass Bilder und Models aus den USA besonders behandelt werden: „Bei amerikanischen Anbietern fragen wir in jedem Fall nach, wenn es um Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder Krankheiten geht. Bei europäischen Anbietern richten wir uns nach Schwere der Krankheit und eventuelle sozialen Vorbehalten (Alkoholismus, Drogensucht HIV) und dem inhaltlichen, redaktionellem oder textlichem Umfeld“. Bedeutet dies, dass eigentlich jedes Bild in der Pharmawerbung angefragt werden sollte? Wir haben ein paar Motiv-Ideen bei unterschiedlichen Bildagenturen abgefragt, um die Schmerzgrenze erfahren zu können.

Foto: Die Bildbeschaffer

Auch wenn hier dieses Motiv eventuell übertrieben häufig gezeigt wird - hier geht es um Blutdruck-Messgeräte und diesem Microstock-Pärchen wird keine Aussage in den Mund gelegt. Eine US-amerikanische Agentur habe laut doc-stock beim Thema Kalzium-Tabletten bereits  den Hinweis verlangt: "Motiv mit Model nachgestellt". Nach Sabine Pallaske sollte man sich hier besser an europäische Agenturen halten. Fotolia könnte hier ein Problem sehen, wenn die Models eine fiktive Identität bekämen oder einen Erfahrungsbericht abzugeben scheinen und in solchen Fällen auch diesen Hinweis "Nachgestellte Szene" verlangen.

Gehen wir hier noch in die Tiefe. Diesem Paar werden keine (fiktiven) Namen gegeben und es wird keine Headline eingesetzt, die diese beiden Personen eine Aussage in den Mund legt, es wird auch nicht definiert, ob diese Personen das Produkt benutzen.

Für die meisten anderen Bildagenturen wäre dieses Motiv - wie auch das nächste - kein Problem, da hier kein problematischer Zusammenhang zu erkennen ist. Allerdings legt das folgende Beispiel nahe, dass die beiden Personen Mitarbeiter des Hauses seien:

Foto: Die Bildbeschaffer
Wieder zwei Microstock-Models. Dem einen wird ein Spruch in den Mund gelegt und der andere steht neben einer langen Liste "seiner" möglichen Berufsfelder - von kosmetischer Chirurgie bis Osteopathie. Hier wäre doch sicher ein Shooting "echter Mitarbeiter" ratsam und der Einsatz eines Fotolia-Bildes fraglic, da hier eine fiktive Identität nahegelegt wird.

Ein weiteres Beispiel: die klassische Beratungs-Situation Arzt & Patient. Im Beratungsgespräch kann Vorsorge das Thema sein - dann ist nicht eindeutig, dass der "Patient" bereits an einer Krankheit leide, insofern liegt keine diffamierende Nutzung vor. Der Zusammenhang "Beratung vor der Behandlung" legt dem Model schon eher nahe, dass es bereits krank sei. Die Grenze zwischen problematischen und unproblematischen Nutzungen wird also eher durch den Kontext gesetzt - was "lege ich dem Model in den Mund"? Und da ist das Bauchgefühl gefragt. Wie würden Sie entscheiden, wenn Sie selbst das Model wären?

Kommen wir jetzt zu den Beispielen der angeblich HIV-positiven New Yorkerin und des downschen Kindes, das (indirekt) als unerwünschtes Kind darstellen lässt: Da sträubten sich unseren Ansprechpartnern bei Corbis, doc-stock, Fotolia, Gallerystock und Getty die Haare - chronische Krankheiten, stigmatisierende Zusammenhänge sind für viele ein absolutes No-Go. Einige Agenturen hätten sich bei dem HIV-Motiv eventuell überreden lassen, das Model zumindest anzufragen und um Genehmigung zu bitten, aber nicht die Eltern eines Downschen Kindes, selbst wenn sie für die Tochter die Freigabe für ein kommerzielles Shooting gegeben hätten. Agenturen wie Colourbox und Shutterstock halten sich hier mit Einschränkungen zurück. Für die Rechtsabteilung bei Shutterstock wären Themen wie Pädophilie ein Beispiel für die Grenze des Möglichen und Colourbox lehnte die Nutzung eines Aktfotos auf einer Dating-Site ab. Hier liegt also die Verantwortung sowohl beim Model (wer ein Model Release unterschreibt, erklärt sich einverstanden mit der werblichen Nutzung), als auch beim Bildnutzer. Bildagenturen übernehmen keine Verantwortung für den Kontext, in dem die Bilder eingesetzt werden. Deshalb werden diffamierende, verleumderische und ähnliche Zusammenhänge in den Lizenzbedingungen ausgeschlossen - der Einzelfall, und damit die Schmerzgrenze - wird nicht schriftlich formuliert. Das ist nachvollziehbar - allein schon wegen der unterschiedlichen Behandlung dieser Fälle vor US-amerikanischen und europäischen Gerichten.

Fazit: Bildagenturen interpretieren ihre Rolle unterschiedlich - es lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Die klassischen Agenturen sehen sich noch als Berater der Kunden und raten von problematischen Bildern und Zusammenhängen ab, um Ihre Kunden und Models zu schützen. Microstocks und Agenturen, die nicht im persönlichen Kontakt mit dem Kunden stehen (Online-Portale) ziehen sich eher aus der Verantwortung zurück und verlangen im Kleingedruckten den Vermerk, dass es sich um ein Model handelt. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie also am Besten Ihr Bauchgefühl und uns.

Abschließend noch die Frage nach der Verschlagwortung der Bilder: Darf ein Bild, das mit Stichworten wie "schwules Paar", "AIDS" oder Themen wie Botox oder Lernbehinderung gefunden werden kann, auch in diesen Zusammenhängen gezeigt werden? Und auch hier ein ähnliches Bild: die klassischen Agenturen setzen die Stichworte nur dann, wenn die Zusammenhänge von den Models genehmigt sind. Nur der Einsatz "als Testimonial" ist überall schwierig und sollte geprüft werden! Und die "Älteren" nehmen auch ihre Verschlagwortung ernst und achten vor allem auch auf korrekte Übersetzungen. Die Portale und Microstocks arbeiten eher mit Google-Übersetzungen und sind deshalb nicht sehr verlässlich. Beispiel Shutterstock: Der Arzt wird auch als Tierarzt übersetzt und die erste Hälfte des Begriffes "plastic surgery" wird im Deutschen auch mit "Plastikgeld" übersetzt.

Agentur des Monats: Flixel

Erinnern Sie sich noch an eines der Mitbringsel vom CEPIC Kongress der Bildagenturen, die wir im Juli vorgestellt hatten? Die Agentur Come Alive Images produziert Filme im schlanken GIF Format. Anderer Ansatz, technisch und optisch aufwändiger: die Produktionsagentur Flixel.com aus Toronto.



Nicht das gesamte Motiv wird als Film produziert - sondern einzelne Elemente des Bildes werden animiert, während das Hauptmotiv weiterhin fest steht.

Eingebettetes Bild: Flixel

Wie so oft: eine Produktionsagentur hat eine schöne Idee, produziert zuerst viele freie Arbeiten und bekommt die ersten, als Referenz zeigbaren Aufträge. Flixel hat zudem auch die Software Cinemagraph für mehrere Plattformen entwickelt, mit der solche Filme produziert werden können. Und damit hat sich Flixel so spannend gemacht, dass sich Shutterstock die exklusiven Vertriebsrechte für die Bilder/Filme = Flixel gesichert hat.

Mittwoch, 4. November 2015

Tipps & Tricks: Bilder im Responsive Design

Responsive Design, Adaptive Design - Zauberwörter, wenn es um neue Website-Gestaltung geht. Wir möchten uns hier nicht anmaßen, Ihnen diese Begriffe erklären zu wollen. Denn bei uns geht es um Bilder auf Websites von Unternehmen. Und bislang wurden Bilder im Web relativ statisch - sprich: in einer von Ihnen bestimmten Größe gezeigt und man konnte sich auf eine benötigte Pixel-Größe "verlassen". OK, mittlerweile arbeiten wir nicht mehr mit Monitoren, die 900 Pixel breit sind und klassische Seitenverhältnisse wie 2/3 oder 3/4 gelten längst nicht mehr: Smartphone-Bildschirme sind eher doppelt so hoch wie breit, manche Monitore auf dem Desktop zeigen über 2.500 Pixel in der Breite und wir hörten von Bildern, die bis zu 4.000 Pixeln groß gezeigt werden sollten. Und da setzt ja das Responsive Design an und bietet dem Browser verschiedene Größen / Dateien desselben Bildes an, je nach Darstellungsart.

Was uns hier beschäftigt, sind halt die Lizenzen und die Preise. Wie gehen die Bildagenturen mit Lizenzen für Websites im Responsive Design um? Lizenzpflichtige Agenturen berechnen teilweise den Anteil des Bildes an der Gesamtgröße der Seite - und da sind Pixel egal. Ganzseitig, 1/2 Seite etc sind da entscheidend und Sie bekommen die volle Originaldatei. Teuer aber groß.
Bei den Microstocks und den Lizenzfreien kaufen Sie die Bildgröße. Bei Microstocks ist der Unterschied zwischen 1 Euro für ein Mini-Bild und 10 Euro für eine große Originaldatei nicht wirklich wichtig - und zum Beispiel istock(photo) verkauft seine Bilder zu einem Festpreis, egal wie groß. Fotolia, dreamstime und andere werden von vielen Kunden mittlerweile ja nicht mehr in der simplen Standard-Lizenz eingekauft, weil diese Lizenz nicht reicht. Wer seine Bilder dann mit der Erweiterten Lizenz einkauft, bekommt in der Regel eh die größten Daten.

Allerdings - und das ist wichtig: Viele Microstock-Agenturen geben eine maximale Pixelgröße im Web (oder zB bei Facebook) an:

fotolia: 2000x2000x Pixel (1000x1000 Pixel bei Social Media)
istock: 1200x800 Pixel
Stocksy: 800x600 Pixel bzw. 1920x1080 Pixel bei umgestalteten Bildern
Bei den neuen Agenturen wie Stocksy und Offset oder den klassischen lizenzfreien Agenturen wie Image Source aus London ist dann aber die Bildgröße schon preisrelevant. Hier einmal die Preis- und Größen-Staffel von Image Source:



Um einen 27-Zöller mit einem Vollbild zu beglücken, müssten also EUR 330,- investiert werden. Da zuckt so mancher. Und deshalb hier unser Tipp des Monats. Im Responsive Design kann die Website die Information auslesen, wie groß der Viewport, also der Browser ist, ob er im Vollbild- oder Fenster-Modus läuft und kann dann dem Browser sagen, welches Bild geladen werden soll - vorausgesetzt, man speichert mehrere Größen und Formate eines Motivs vorher ab. Eine Website ist also theoretisch in der Lage, die gaaanz große Datei auch nur an die gaaanz großen Browser auszuliefern. Aber diese Größe sollte auch vorliegen, wenn ein Bild groß und fein gezeigt werden soll! Mehr als 10 oder 15% sollte ein Bild nicht im Browser vergrößert werden, außer, es darf künstlich unscharf, zB als Hintergrundmotiv, geladen werden. Dann könnten Sie theoretisch auch halb oder ein Drittel so große Bilder hochladen und es sieht immer noch schön aus.

Und hier stellt sich ganz einfach die Frage, wie groß denn die "Leser" das Bild brauchen. Wenn kein einziger Browser das Bild in 2500 Pixeln abfragt, warum dann die DIN A5+-Datei für EUR 330,- kaufen? Und dann noch der Aspekt der Bandbreite: Warum muss jedes Prepaid-Handy Riesenbilder laden, wenn der Monitor eh nur 600 Pixel breit ist?

Unser Tipp also: Lassen Sie Ihr Webteam den Viewport (Browsergröße und damit die Größe der dargestellten Bilder) auslesen und beobachten.
So werden Sie sehen, welche Bilder in welcher Größe benötigt werden und können sich darauf bei zukünftigen Bildkäufen einrichten.
Und falls Sie mit Bildern arbeiten, deren Agenturen die maximale Größe vorgeben: Bei diesen Pixel-Angaben geht es um die Größe der Bilddatei. Wenn Sie ein Bild von Shutterstock in 800x600 Pixeln abspeichern aber dem Browser stecken, dass er es in 1.600x1.200 Pixel zeigen soll, ist das fein. Denn würde ein Bilderdieb das Bild dreisterweise herunterladen, bekäme er halt nur die gespeicherten 800x600 pixel.

Der neue picture Tag ist eventuell noch nicht von allen Content Management Systemen integriert worden. Fragen Sie da sicherheitshalber nach. Falls weder CMS, noch Ihre Bilddatenbank das Größenmanagement automatisch übernehmen können, dann müssen halt mehrere Größen pro Motiv angelegt werden.

Dienstag, 6. Oktober 2015

Agentur des Monats: PLATNUM

Das ist keine Agentur wie jede andere: PLATNUM ist eine Plattform für fotografische Inspiration. So ungefähr zumindest kann man das beschreiben, was das Team von Susanne Abatenni da in den letzten Jahren aufgebaut hat.

Foto: PLATNUM / Daan Brand

PLATNUM bietet vielseitige Suchmöglichkeiten innerhalb eines sehr streng kuratierten Portfolios: Ausgewählte, zum Teil außergewöhnliche, vor allem sehr kreative Motive von professionellen Fotografen, die so woanders nicht zu finden sind.

Foto: PLATNUM / Tina Winkhaus

Die Agentur, die eigentlich eher eine „Bilddatenbank für exzellente Fotografie“ ist, spricht zuerst diejenigen Kunden an, die klassisch mit der Fotografen-Repräsentanz zusammenarbeiten – und hier ist man es gewohnt, sich zuerst den Stil eines Fotografen auszusuchen und erst dann an die Motivauswahl zu gehen. Das macht bei einer Bilddatenbank wenig Sinn, denn es sind zwar tolle Fotografen im Archiv, aber nicht mit allen Bildern. Zuerst nach einem Stichwort suchen und dann den Stil der einzelnen Fotografen zu sichten – daran müssen sich manche Kunden erst gewöhnen, aber dafür ist die Website auch ausgelegt.
Foto: PLATNUM / Karine Laval

PLATNUM hat Büros in New York, Hamburg und Berlin. Als anspruchsvoll kuratierte Bilddatenbank dient PLATNUM vielen Kreativen als Inspirationsquelle. Das künstlerische und gestalterische Niveau steht im Vordergrund, der Verkauf von Bildern ergibt sich daraus fast von selbst. Wir geben zu: Diese Auswahl so vielschichtiger Motive macht wirklich Spaß. Probieren Sie es selbst mal aus: http://platnum.co/browse
Und wenn Sie was finden, das Ihnen gefällt, sagen Sie uns Bescheid, wir kümmern uns dann gerne drum.

Thema des Monats: Intensiv und gut

Und schwupps, ist es auch schon wieder vorbei: Nachdem wir uns so lange darauf gefreut haben, ist das erste Bildbeschaffer Intensiv-Seminar jetzt schon wieder Geschichte. Aber es geht zumindest in unsere Geschichte ein, denn trotz aller Bescheidenheit möchten wir gerne einmal loswerden, dass es ein voller Erfolg war.



Insgesamt sind 27 Teilnehmer zum Intensivseminar gekommen. 27 neugierige Teilnehmer, die die Gelegenheit nutzten, sich mit konkreten Fragen und Anliegen direkt an die Referenten zu wenden. Ganz gleich, ob es eine rechtliche Fragestellung war, die der Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind (TaylorWessing) beantworten konnte, oder ein Anliegen im Zusammenhang mit der Archivierung von Bildern, was Petra Reimann in ihrem Workshop aufbereitete. Gefragt war im wahrsten Sinne des Wortes auch die Art Buyerin Patrizia Mosca, die Tipps rund um das Thema Bildsprache und Briefing im Gepäck hatte. Die Teilnehmer nutzten die Chance, sich an die Experten zu wenden und sich auch einmal untereinander über ihre tägliche Arbeit mit Bildern auszutauschen. Abgerundet wurde die zweitägige Veranstaltung nicht nur durch den Bildbeschaffer Alexander Karst, der als Experte aus der Praxis viele nützliche Tipps geben konnte, sondern auch durch das Reeperbahn Festival, dass für den passenden Ausgleich am Abend sorgte.

Uns hat das Intensiv-Seminar enorm viel Spaß gemacht, vielen Dank an alle, die dabei waren! Danke auch für die sehr guten, konstruktiven Rückmeldungen. Wir freuen uns, dass die meisten Teilnehmer vor allem die Nähe zur Praxis und die Möglichkeit, eigene Fragestellungen einzubringen, als wertvoll eingeschätzt haben. Genau so wollen wir nächstes Jahr weitermachen! Watch out for more: Das nächste Bildbeschaffer Intensiv-Seminar findet im Herbst 2016 statt. Lassen Sie sich gern schon vormerken!

Tipps & Tricks: Marke, Design oder Kunstwerk: Was darf ich zeigen?

In unseren Seminaren haben wir einen Knackpunkt gefunden, der immer wieder schwer verständlich ist und zu echten Problemen führen kann. Deshalb möchten wir ihn hier und jetzt klären.

Schauen Sie sich einmal dieses Bild an:


Foto: ONOKY
Sie sehen eine Küche, Blumenvasen und einen Buddha. Eine immer wieder kehrende Frage bei solchen Bildern: Was darf ich zeigen und was nicht? Die Blumenvase könnte ein geschütztes Design sein, oder vielleicht von einem Künstler gestaltet – und damit ein Kunstwerk. Der Herd könnte ein Markenprodukt sein, im Kleinen könnte vielleicht das Markenlogo erkennbar sein. Und damit haben wir drei rechtliche Ansätze, und zwei grundsätzlich unterschiedliche Antworten auf die obige Frage.

Marken und Designs – also zum Beispiel die IKEA Produkte, die Boffi Küche oder der Buddha aus dem Einrichtungshaus – werden vor Nachahmung geschützt, man kann eingetragene Marken und Designs recherchieren – beim Marken- und Patentamt oder beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.
Darf ich eine Marke oder ein Design zeigen? Die Antwort ist ein klares Jein. Die Frage dahinter: wird die Marke / das Design „ausgenutzt“? Der Begriff des Image-Transfers hilft hier sicher weiter. Bewegt sich der Bildnutzer im gleichen Markt wie die Marke? Dann sollten die Rechte geklärt werden. Aber auch nur dann. Wird die Marke nicht „berührt“, dann entsteht auch keine Markenverletzung. Es kann natürlich immer sein, dass der Markeninhaber auf die Barrikaden steigt. Dann hat man möglicherweise eine Klage am Hals – aber es ist nicht immer gesagt, dass ein Richter dann auch verurteilt.
Schließlich noch: Wird ein Markenartikel als „mein Ding“ bezeichnet – der Ferrari von Günther Netzer, die Rolex am Arm des CEOs – dann gehen die Markenrechte an diesem einen Artikel auf den Käufer über und der Zeigende hat kein Problem.

Anders allerdings, wenn das gute Stück von einem Künstler gestaltet ist und dieser seine Werke auch als Kunstwerke betrachtet: Mies van der Rohe und sein Barcelona Chair, Wilhelm Wagenfeld mit seiner Lampe – schöne Dinge, die vielleicht in DESIGN-Shops gekauft werden können, aber dennoch als Kunstwerke gelten. Hier gilt Urheberschutz und dessen erster Leitsatz sagt: Das Kopieren eines Werkes ist genehmigungspflichtig. Dazu gehört auch das Fotografieren.

Sitzt also der CEO auf seinem Barcelona Chair und trägt seine teure Uhr, sein Seidensticker Hemd und seinen Hugo Boss Anzug, dann müsste er das Zeigen allein des Barcelona Chairs klären.

Foto: Corbis Fancy / Great Stock
Bei diesem Bild sollte man sich also zumindest rückversichern, wer das Gemälde malte. Wenn es nicht die Tochter des Herren ist, könnte entweder der Künstler „meckern“, oder es könnte Ihnen auch eine Lizenz/Rechnung der Verwertungsgesellschaft Bildkunst ins Haus flattern, falls der Künstler von ihr repräsentiert wird. So bereits öfters geschehen in der Vergangenheit.

Stuhl, Füller, Vase: Kunstwerke? Oder geschützte Designs? Das Markenlogo des Laptop ist entfernt - aber ist das Laptop vielleicht als Formmarke oder Design geschützt?
Foto: westend61


Wir könnten Ihnen zu diesem Thema noch Stunden an Lesestoff liefern. Oder Sie zu unseren Seminaren einladen. Im Oktober / November sind wir wieder in Hamburg, München, Berlin, Köln und Frankfurt. Schauen Sie selbst.

Und hier noch ein Beispiel zum Üben.
Foto: westend61

Freitag, 4. September 2015

Agentur des Monats: evolve images


Als aufmerksamer Leser unseres Magazins dürfte Ihnen längst aufgefallen sein, dass wir bei der Auswahl unserer Agentur des Monats stets sorgsam vorgehen. Auch diesen Monat haben wir uns nicht ohne Grund für die junge Bildagentur Evolve Images aus Seattle, USA, entschieden. Die zeichnen sich nämlich aus durch ihr Portfolio aus hochwertigen, klassischen Fotografien. Im Zeitalter schneller und möglichst preiswerter Bilder sind Agenturen wie Evolve Images eine wahre Wohltat.

Dahinter stecken große Köpfe der Branche, allen voran CEO Mark Ippolito, seinerzeit Gründer von PhotoDisc, ein Mann mit goldener Nase. Als Chief Creative Officer sitzt neuerdings kein geringerer als Ex-Getty Kreativchef Lewis Blackwell im Managementboard und der Chief Operation Officer ist Robert Henson, Präsident des US-amerikanischen Bildagenturen-Verbandes PACA. Würden wir an Fußball denken, befänden wir uns hier also in der amerikanischen Champions League.

Evolve Images überzeugt durch Professionalität, Qualität und außerdem durch ein vereinfachtes Preismodell („EvoRights“), was es dem Kunden ermöglicht, in nur drei Klicks zu den besten Bildern der Welt zu gelangen – inklusive Nutzungsrecht. Die handverlesenen, kreativen Fotografen aus einem weltweiten Netzwerk, die sich bei Evolve exklusiv gut aufgehoben fühlen, stehen für sich.

Wenn Sie mehr über Evolve Images erfahren wollen, sprechen Sie uns gerne an. Einen Blick auf die neuesten Fotos und die Website können Sie hier werfen: http://www.evolveimages.com/-/galleries/newimages

Donnerstag, 3. September 2015

Agentur des Monats: Edith Images

Wen die Bildsprache des Zeit- oder SZ-Magazins anspricht, wer mit seinen Bildwelten auch ins Private gehen kann, dem sei hier die Agentur Edith Images empfohlen. Kein Big Player, aber halt authentisch, eigenwillig, manchmal sperrig, manchmal offen für Gedankenspiele und „Bilder im Kopf“.

Foto: Alena Schmick / Edith Images

Foto: Judith Krick / Edith Images

Die Agentur startete vor vier Jahren und stellte die ersten Bilder zwei Jahre danach online. Und das Spannende daran: Bei so ehrlichen, teilweise intimen, privaten Blicken auf die Menschen rechnen wir Bildbeschaffer oft mit nur eingeschränkten Model Releases – aber bislang fanden wir nur Bilder, die auch für die Werbung nutzbar wären, selbst diejenigen, die nach privaten Fotos von Strandurlauben und älteren Ruhrgebiets-Balkonierinnen schmecken. In der Regel sind die Bilder lizenzpflichtig, aber es gibt auch viele lizenzfreie Motive.
Wir freuen uns immer wieder, wenn frische Ideen von mutigen Menschen aufgegriffen werden.


Foto: Stephanie Jung / Edith Images

Deshalb küren wir Edith Images zur Agentur des Monats September.

Thema des Monats: Sensible Bilder - sensible Werbung

Eine Geschichte, die uns zeigt, wie klein die Welt ist, lasen wir in der Neuen Züricher Zeitung: Ein Pharma-Unternehmen entwickelte einen Schwangerschaftstest, mit dem die Trisomie 21, das Down-Syndrom, erkannt werden kann - werdende Eltern können sich also mit diesem Test für oder eben auch gegen ein möglicherweise behindertes Kind entscheiden. Jetzt wurde dieser Schwangerschaftstest beworben – unter dem denkwürdigen Namen „Tranquility“ und mit dem Portrait eines glücklichen Kindes mit Down-Syndrom.
Foto: soheresus.com
Übersetzung der Headline:
Der umfassendste, nicht-invasive
DNA-Test für Föten

Ob das Mädchen – oder deren Eltern – damit einverstanden waren, dass ihre Tochter für ein Präparat GEGEN ihre Tochter wirbt? Dieses Bild wurde ohne Rücksprache eingesetzt, die Mutter erfuhr davon über eine andere Mutter eines Down-Kindes, die das Plakat sah.
Wie kam die Werbeagentur an das Bild? Mag man sich jetzt fragen. Es gibt ja bei vielen Bildagenturen Portraits von behinderten Kindern, aber negative, diffamierende Nutzungen sind selbstverständlich untersagt. Die Geschichte treibt uns jetzt in die Niederungen des Bildermarkts: Zu Plattformen, die Bilder kostenlos anbieten – mit teilweise undurchsichtigen Lizenzen, Model-Releases und so weiter. Ursprünglich wurde das Bild von der Mutter des Kindes auf ihrem Blog soheresus.com veröffentlicht – hier schreibt sie über ihr Leben mit der Behinderung ihres Kindes – für Gleichgesinnte. Dieses Bild muss irgendwie den Weg auf die Plattform http://www.freelargeimages.com geschafft haben – wir wissen es nicht. Und dort fand ihn die Agentur des Pharma-Unternehmens. Es wurde sich natürlich entschuldigt, die Motive verschwanden aus der Werbung und der Bilder-Plattform.

Eine Geschichte, die uns lehrt, sensibel mit Bildern und Menschen umzugehen. Und für uns zusätzlich ein Anlass, um sich einmal bei den kostenlosen Bild-Plattformen umzuschauen und auch hier für Sensibilität zu plädieren. Unter diesem Aspekt – und unter dem Aspekt der Model- und Property-Releases machten wir ein paar Stichproben:

www.thestocks.im
Viele kleine Anbieter legen hier ihre Bilder zusammen. Man kann nicht erkennen, welche Lizenz dahinter hängt - mal eine Creative Commons Lizenz, mal nichts, dann ein Angebot von Pixabay mit ein paar Bildern und einer Such-Box, die dann zu Shutterstock führt - wer damit sauber arbeiten will, soll das gern mal versuchen - wir raten ab.

stocksnap.io
Ja, die Bilder könnten mit einer Creative Commons Lizenz OHNE Namensnennung hier stehen - aber beim Bild oder in den Metadaten steht nichts dazu. Sicher ist das nicht. Und ob auch tatsächlich die Fotografen die Bilder eingestellt haben, ist sehr fraglich.

unsplash.com
Ganz hübsche Bilder - und die Chance, dass die Bilder auch tatsächlich von den Fotografen stammen, ist recht hoch. Nur: Keine Angaben zu Model- oder Property-Release und das bei teils recht intimen Portraits.

freelargeimages.com/
Hier scheint wahllos - und vor Allem: egal welches kreatives Niveau - zusammengelegt zu werden, was irgendwo gefunden wurde. Hier soll auch das Bild des Mädchens gefunden worden sein. Wir raten auf jeden Fall ab.

de.freeimages.com/
Ein paar gruselige Umsonst-Bilder, die unter Bilder von iStock gemischt werden. Sucht man unter den kostenlosen, werden trotzdem auch die Kaufbilder von iStock angezeigt.



pixelio
Über pixelio haben wir bereits zur Genüge geschrieben, deshalb hier nur der Link zum aktuellsten Artikel.

Diese Liste könnten wir ausarten lassen, aber dies sollte als kleiner Einblick reichen.

Dienstag, 11. August 2015

Agentur des Monats: seasons.agency

Wir haben ja ziemlich viel mit Bildern zu tun, da fällt es uns schon auf, wenn etwas Neues besonders schön ist oder etwas Schönes neu. Als echte Kenner sehen wir natürlich auch, wenn etwas Schönes Neues auch Altbekanntes in sich trägt. So ist uns die seasons.agency gleich aufgefallen, als sie sich auf der PICTA erstmalig präsentiert hat.

Foto: seasons.agency/JALAG/Peter Flint


Es ist nämlich so: Die seasons.agency ist aus den hochwertigen Fotoproduktionen des Hamburger Jahreszeiten Verlages hervorgegangen, genau genommen aus den Produktionen für Titel wie Petra, Für Sie, Der Feinschmecker und Merian. Deshalb hatten wir gleich das Gefühl, dass wir das Portfolio schon kennen. Neu ist, dass die Bilder sich jetzt sehr viel ansprechender präsentieren, in einer Galerie nach Themen sortiert sind und zur Inspiration einladen. Neu ist auch das erweiterte Portfolio, das um ausgewählte Fotografen und Verlagshäuser ergänzt wurde und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Foto: seasons.agency/JALAG/Nute Nicholson

Wer wie wir auf unzähligen Agenturseiten unterwegs ist, weiß die klare Optik und bedienerfreundliche Gestaltung der Website garantiert zu schätzen. seasons.agency kommt mit einem wunderschönen Auftritt daher und bildet einen umfassenden Querschnitt durch den europäischen Beauty-Lifestyle – mit kleinen Abstechern auch in Richtung Food, Home und Travel. Die Bilder sind allesamt lizenzpflichtig, Tendenzen in Richtung eines Royalty Free-Portfolios gibt es derzeit nicht.

Foto: seasons.agency/Georg Kroll

seasons.agency gehört zur StockFood GmbH aus München, die wiederum die JALAG Syndication im vergangenen Jahr übernommen hatte. Da wirken also erfahrene Kräfte, die bereits ein weltweites Netz mitbringen. Wir wünschen seasons.agency als europäisch orientierte Agentur aus Deutschland ganz viel Erfolg und können nichts anderen sagen als: schön gemacht.

Foto: seasons.agency/JALAG/Peter Flint

Thema des Monats: Europa und die Panoramafreiheit

Im letzten Monat berichteten wir über die hitzig geführte Debatte um die Panoramafreiheit – siehe hier. Das  Thema hatte sich ganz schön hochgeschaukelt, als ein EU-Parlamentarier der Meinung war, die im Urheberrecht verankerte Panoramafreiheit müsse eingeschränkt werden und kommerzielle Nutzer, zum Beispiel von Bildern an öffentlichen Plätzen, müssten den Architekten der gezeigten Gebäude Lizenzen zahlen.

Interessant fanden wir, dass viele Medien, bis hin zum heute journal, die Nachricht damit aufmachten, dass auch privaten Handy-Fotografen das Knipsen und das Hochladen bei Instagram verboten werden solle. So ein Aufmacher ist schön plakativ, war aber leider am Thema vorbei. Denn es ging nur um die kommerzielle Verwertung von Fotos. Hier dachten zwar manche EU-Abgeordnete, dass instagram ein Bildnutzer sei, und zwar ein kommerzieller. Übersehen wurde aber, dass instagram – so wie das alte, klassische Fotolabor – nur die Bilder seiner Kunden produziert, aber halt nicht selbst „veröffentlicht“ – das tut jeder instagram-Nutzer selbst.

Glücklicherweise haben sich die EU-Parlamentarier am 9. Juli entschieden, diesen Vorschlag aus ihrem Bericht an die Kommission zu löschen. Jetzt ist es an der Kommission, die europaweite Harmonisierung des Urheberrechts vernünftig zu formulieren. Es bleibt also vorerst alles so, wie es ist: Wir dürfen auch in Zukunft schöne Bilder von schönen Städten zum Beispiel in Reisekatalogen zeigen. Schwieriger wird es schon, wenn wir uns einmal die großartigen Bilder mit interessanten Blicken auf die moderne Architektur des Fotografen Roland Fischer anschauen - können Sie erkennen, welches Bild vom öffentlichen Boden aus fotografiert wurde?

Aber bevor wir uns in der Wiederholung von Details verlieren, hier unser Artikel aus Februar.

Die Diskussion um die Panoramafreiheit betraf nur einen von über 500 Vorschlägen zur Harmonisierung des Urheberrechts – und die Anpassung des Gesetzes an die „digitale Realität“. Deshalb werden wir auch die anderen Vorschläge unter die Lupe nehmen und Sie zu den wichtigen Themen auf dem Laufenden halten. Mal schauen, was die Brüsseler Mühlen so mahlen...

Tipps und Tricks: Intensivseminar

Für Aufgeweckte: Wer sich im professionellen Umgang mit Bildern sicherer fühlen möchte, sollte sich den 24. + 25. September im Kalender eintragen. Denn das Bildbeschaffer-Intensivseminar hält garantiert zwei Tage wach. Echte Profis, noch dazu echt nette, helfen Ihnen dabei, sich ein fundiertes Grundwissen zu erarbeiten, um für den geschäftlichen Alltag mit Bildern gerüstet zu sein.

Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind führt in die wichtigsten Elemente des Bildrechtes ein, der Bildbeschaffer Alex Karst rundet das mit Beispielen aus der Praxis perfekt ab. Am Ende des ersten Tages sind Sie also in dieser rechtlichen Hinsicht schon einmal sicher.

Tag zwei ist dann bestückt mit insgesamt drei Modulen, moderiert von Expertinnen und Experten der Branche. Petra Reimann von pixoline zeigt, wie sich Bilddaten und Archive am besten verwalten lassen. Die Artbyuerin und Producerin Patrizia Mosca kennt sich mit dem Thema Bildsprache bestens aus und weiß, was ins Briefing gehört, damit das Beste aus dem Bildauftrag herauskommt. Und Alex Karst, der Bildbeschaffer, gibt Ihnen Tipps, wie Sie die passende Agentur finden. Sie müssen sich nur noch für zwei dieser drei Module entscheiden, dann werden Sie am Ende ein sattes Päckchen praktischer Tipps und ein fundiertes Know-How mit nach Hause beziehungsweise: in die Agentur oder ins Büro nehmen.

Zur Anmeldung geht es hier entlang.

Dienstag, 7. Juli 2015

Thema des Monats: Wer will die Panoramafreiheit abschaffen?

„Es droht die Gefahr, dass selbst Touristen verboten werden kann, Fotos vom Eiffelturm zu machen und über Social Media zu verbreiten“ – so und ähnlich lauten angstmachende Aussagen in der aktuellen Medienlandschaft bis hin zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Was stimmt? Und wie ist die Faktenlage?

Die Situation:
Die Europäische Kommission plant für die nächsten Monate, das Urheberrecht zu harmonisieren und für das digitale Zeitalter zu aktualisieren. Zur Vorbereitung – und, um die Wünsche der EU-Parlamentarier zusammen zu tragen, hat das Parlament einen Bericht mit über 500 Vorschlägen und Ideen zu einer europaweiten Harmonisierung des Urheberrechts gesammelt, von der deutschen Piratin Julia Reda zusammengefasst und diskutiert. Dieser Bericht wird nächste Woche abgestimmt, um nach Annahme der EU-Kommission als Empfehlung überreicht zu werden.

Bei der Abstimmung zu diesem Bericht setzte sich im Gremium der liberale Abgeordnete Jean-Marie Cavada aus Frankreich mit dem Vorschlag durch, die Panoramafreiheit abzuschaffen. Dieser Vorschlag (und das Erstaunen vieler Abgeordneter, dass er auch aufgenommen wurde und eben nicht die Vorschläge, diese Freiheit auf ganz Europa auszudehnen) löste die aktuelle Diskussion aus, Online-Petitionen wurden ins Leben gerufen und so rückt das Thema in die breite Öffentlichkeit und in der Darstellung in den Medien sieht es oft schon so aus, als ob die Abschaffung der Panoramafreiheit bereits beschlossene Sache wäre. Dem ist aber nicht so.

Nach unseren Recherchen wird eine breite Mehrheit der Abgeordneten im Splitted Voting zwar den Bericht absegnen, nicht aber diesen speziellen Vorschlag. So kann der Bericht auch ohne einen Vorschlag zur Europäisierung der Panoramafreiheit an die EU-Kommission übergeben werden. Es handelt sich „nur“ um einen Bericht an die Kommission und nicht um ein fertiges Gesetz, geschweige denn um einen Gesetzes-Entwurf. Wir werden auch im Privaten morgen noch den Reichstag fotografieren dürfen, ohne Sir Norman Foster, den Architekten der neuen Glaskuppel, um Genehmigung zu bitten.

Hintergrund zur Panoramafreiheit:
Die Panoramafreiheit ist eine so genannte Schranke des Urheberrechts. Was ist das?
Das Urheberrecht schützt Werke und deren Autoren vor unerlaubten Kopien, schafft die Rechtsgrundlage zur Honorierung von Kunst, schützt Werke vor Zerstörung oder Verfremdung und sorgt dafür, dass der Künstler mit dem Werk verbunden bleibt, indem er in der Nähe des Werkes genannt werden muss.

Es gibt reichlich Situationen, in denen Privatpersonen, aber auch Institutionen, Medien und Unternehmen in ihrem Alltag die Grenzen des Urheberschutzes übertreten müssen. Die Presse und Andere müssen zitieren dürfen, deshalb wurde das Zitatrecht als Schranke / Einschränkung des Urheberrechts eingeführt. Das Presserecht selbst schränkt im Namen der unabhängigen Berichterstattung sowohl das Urheber-, als auch das Persönlichkeitsrecht ein und Schulbücher sind zum Beispiel laut Lehrplan verpflichtet, über Menschen und Themen zu schreiben, die laut Urheberrecht der Wiedergabe / Kopie ihres Werkes zustimmen müssten. Stellen Sie sich vor, die Erben von Picasso wollten nicht, dass seine Werke nicht mehr im Kunstunterricht gezeigt werden dürften. Laut Urheberrecht könnten Sie das verbieten, aber dank des Schulbuchparagrafen ist dies wieder eingeschränkt.

Die Panoramafreiheit ist eine weitere und wichtige Schranke des Urheberrechts. Nach deutschem Recht lässt sie sich so formulieren: Wer auf öffentlichem Boden steht, darf von dort aus fotografieren, ohne

a) die Urheber der von dort aus sichtbaren Kunstwerke, Fassaden etc um Genehmigung zu bitten,
b) zu honorieren,
c) ihren Namen nennen zu müssen,
d) Bildmanipulationen und Veränderungen genehmigen zu lassen, egal ob die Bilder
e) kommerziell oder privat genutzt werden.

Die Werke – Architektur und Kunst im Raum ist hier das Wichtigste, aber auch Firmenlogos an Fassaden, müssen allerdings für unbestimmte Zeit installiert sein – deshalb konnte Christo den nur für zwei Monate verhüllten Reichstag kostenlos zeigen und am Verkauf der Bilder, Bücher etc über entsprechende Lizenzvergaben verdienen. Der in diesem Rahmen viel zitierte Eiffelturm darf auch nach deutscher Panoramafreiheit nicht dann nachts fotografiert werden, wenn er von einer Lichtinstallation geschmückt ist, die a) künstlerisch geschützt und b) nur zeitweilig im Raum ist. Und bei Tag? Die Societé de la Tour Eiffel verbietet zum Beispiel den Einsatz des Turms in Zigarettenwerbung. Aber auf Grundlage des Urheberrechts? Das würde hier nicht klappen, denn Gustav Eiffel ist 1923 gestorben und der Schutz seiner Werke läuft 70 Jahre danach aus. Hier greifen dann aber Marken- und Eigentumsrechte. In Deutschland dürfen Zigaretten mit dem Eiffelturm werben und sie tun es auch.

Perspektive
Nochmals: aktuell geben die Abgeordneten über den erwähnten Bericht Empfehlungen an die Kommission weiter. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf und die Panoramafreiheit besteht weiterhin. Der Bericht wird erst am kommenden Donnerstag, dem 9. Juli abgesegnet, hoffentlich schlicht ohne den Passus zur Panoramafreiheit

Der Abgeordnete Jean-Marie Cavada möchte nicht der EU-Kommission vorschlagen, die Panoramafreiheit abzuschaffen, sondern „nur“ die kommerziellen Zwecke verbieten. Touristen sollten immer noch ihre Selfies vor dem Reichstag machen. Das war nicht sein Problem. Allerdings ist die Formulierung „zu kommerziellen Zwecken“ eindeutig zu pauschal – und auch für alle weiteren Parteien und Gruppen im EU-Parlament noch einen Blick wert. Denn der aktuelle Vorschlag zum Beispiel der Sozialdemokraten, die Länderrechte in diesem Punkt nicht ändern zu wollen, wäre ebenfalls kein Fortschritt. In Frankreich und Italien gibt es keine Panoramafreiheit, hier sehen wir Aufholbedarf.

Der Wunsch, zwischen privaten und kommerziellen Zwecken zu trennen, hört sich gut an, ist aber zu grobschlächtig. Anfangen könnte der Kommerz bei einem privaten Blog, auf dem der Besitzer z.B. Google AdWords Werbung zeigen lässt, um zumindest die Serverkosten wieder rein zu bekommen. Oder der Busunternehmer, der die Kolping-Reise nach Prag anbieten will. Was meinte Cavada? In einem TV-Interview wies er darauf hin, dass jeder Diebstahl, egal ob Auto oder geheime Daten, bestraft wird – nicht aber das „schamlose Kopieren der Kunstwerke anderer“, was er als Diebstahl versteht. Vielleicht verwechselt er hier die alte und die neue Bedeutung des Urheberrechts: Das Anfertigen einer Kopie ist genehmigungspflichtig. Das betrifft natürlich das Abmalen (= Fälschen) von Bildern, das unlizensierte Nachbauen des Barcelona Chairs, und sicher auch den Ideen-Klau unter Architekten. Mit seiner Aussage kriminalisiert Cavada jeden Reiseanbieter, der Reisen in ferne Länder bewirbt und jedes Unternehmen, das seinen Firmensitz zeigen möchte, auch wenn ein schickes Bauwerk direkt daneben zu sehen ist.

Empfehlung
Wir empfehlen, hier den Begriff der Rufausbeutung in Betracht zu ziehen. Das Markenrecht untersagt es dem Whiskey-Hersteller, seine Flasche einfach auf einen Rolls Royce zu stellen und das Bild mit einer Aussage über den großen Stil beider zu werben – hier müsste die Edelmarke erst um Erlaubnis gefragt werden. Wenn ich aber mit einem Bild von einem Autobahnstau das Thema Verkehrslenkung illustrieren möchte, muss nicht jede Automarke geklärt werden, denn der Bildnutzer macht sich nicht den Wert der gezeigten Marken zu eigen. Ein Reiseanbieter sollte auch weiterhin seine Reisen mit Stadtansichten garnieren dürfen. Ein Modeshooting, das direkt vor einem passenden, nagelneuen Bau eines Star-Architekten auf dem Bürgersteig veranstaltet wird, nur um eine Genehmigungsschleife mit dem Architekten zu vermeiden, das wäre dann an der äußersten Spanne der „kommerziellen Nutzungsarten“ und im Vergleich zum privaten Blog mit Google AdWords sicherlich rufausbeutend.

Der Aspekt der Rufausbeutung sollte grundsätzlich beim Wiedergeben von Kunstwerken herangezogen werden, nicht nur bei Gebäuden. Hierzu ein plastisches Beispiel: Das Foto des Firmenchefs. Die Rolex am Handgelenk unterliegt dem Markenrecht und muss nicht genehmigt werden, da die Markenrechte an diesem einen Artikel bei Kauf an den Käufer übergehen. Sitzt der Chef auf einem – seinem! - Barcelona Chair, gilt nicht Marken-, sondern Urheberrecht, weshalb er jetzt Mies van der Rohe bzw sein Lizenznehmer, die Kroll Inc in den USA, um Genehmigung zur Verbreitung dieses Fotos bitten müsste. Dieses Paradoxon stößt bei vielen Teilnehmern unserer Seminare auf Unverständnis – mit gutem Grund, wie wir finden.

Tipps & Tricks: Intensivseminar mit musikalischem Rahmenprogramm

Was für eine glückliche Fügung. Die haben das Reeperbahnfestival exakt in die Woche gelegt, in der wir in Hamburg das Intensivseminar Bildbeschaffung veranstalten. Die Idee hätte ja von uns sein können! So können Sie sich, eingebettet in ein wahrhaft illustres Rahmenprogramm, das Grundwesen professioneller Bildbeschaffung erarbeiten.

Illuster ist aber nicht nur das Reeperbahnfestival als freiwilliges Abendprogramm (immerhin mehr als 400 Konzerte an vier Tagen) rund um den Hamburger Kiez. Illuster sind auch die Referenten des zweitägigen Intensivseminars. Der Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind macht gemeinsam mit dem Bildbeschaffer Alex Karst am 24. September den Auftakt, führt in die Grundlagen der Bildrechte, Lizenzen und Verträge ein und diskutiert mit dem Praktiker der Bildbeschaffer, was Recht ist und wie Sie rechtlich sauber arbeiten können. Tag 2 wartet dann mit insgesamt drei Workshop-Modulen auf, aus denen Sie sich zwei auswählen können: Datenverwaltung (Referentin Petra Reimann), Bildsprache & Briefing (Referentin Patrizia Mosca) und Agenturauswahl (Referent: Alex Karst).

Ein geballtes Programm für Profis, die sich im Umgang mit Bildern sicherer fühlen wollen. Und besonders geeignet für die, die sich im Anschluss an den Seminartag bei einem kühlen Bier die Reeperbahn mit all ihren bunten Locations und zahlreichen Acts aus aller Welt erschließen wollen.

Hier finden Sie den detaillierten Themenplan!

Donnerstag, 11. Juni 2015

Agentur des Monats: CEPIC 2015

Alle Jahre wieder, so auch letzte Woche: Wir reisten diesmal ins schöne Warschau, um uns mit 400 anderen Teilnehmern des CEPIC Kongresses zu treffen, neue Ideen kennen zu lernen und die Entwicklungen in diesem kleinen Markt der Bildagenturen zu beobachten.

Vielleicht sind die Neuerungen dieses Jahr dünner gestreut als in 2014 – das mag daran gelegen haben, dass sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zu vor drei Jahren praktisch halbiert hat – mag aber auch daran liegen, dass wir mit unseren Themen hier im Magazin flotter waren als ein Kongress, denn eine der spannendsten neuen Agenturen ist 500px (Siehe Artikel im April), die es geschafft haben, innerhalb knapper Zeit aus einer Hobby-Fotocommunity zu einem Unternehmen mit 45 Angestellten zu werden.

Bild: Come Alive Images / Petra Svajger


Was wirklich ins Auge fiel, ist der Hingucker von Come Alive Images. Die Technik ist einfach: Das animierte GIF gibt es so lange wie das Internet. Diese Agentur nimmt kleine Filmsequenzen auf und speichert sie nicht als fette MOV– oder MPEG4-Datei, sondern als schlankes GIF – klein und mit 255 Farben nicht wirklich von überragender Qualität, aber dafür mit einigen Vorteilen. Denn die kleine Datei lässt sich auch in HTML-E-Mails wie unserem Magazin herrlich verbreiten und Bewegung ist einfach ein Stopper. Auch wenn einer der Bildbeschaffer noch zu zweifeln schien – Ihnen ist die Bewegungs-Loop sicher aufgefallen, und das sicher nicht negativ, oder?

Bild: Come Alive Images / Petra Svajger

Die Agentur stellt gerade ihre erste Kollektion zusammen. Interessiert? Wir stellen Ihnen gern Ihre Themen zusammen!

Tipps & Tricks: GIF Brewery

Dieses kleine Gimmik haben wir zwar nicht auf, aber über die CEPIC kennen gelernt... Kleine Loops in kleinen GIFs, einfach aber effektiv...

Bild: Come Alive Images / Marinus


Wie im Artikel zu Come Alive Images schon erwähnt: Mit animierten GIFs lässt sich recht leicht Aufmerksamkeit erhaschen – und die Kollektion wird bald an den Start gehen. Die Technik ist keine Raketenwissenschaft, das ist klar. Deshalb haben wir kurz recherchiert und im App Store unter anderem die GIF Brewery gefunden. Vielleicht haben Sie ja bislang nur Standbilder Ihrer eigenen Filme auf HTML-Seiten oder Emails gezeigt und möchten hier einmal ein bisschen Bewegung ins Spiel bringen? Hier gehts zur Website.

Thema des Monats: Handy-Fotos bei Bildagenturen

Auf der CEPIC traten sie zwar nicht in Erscheinung, aber sie waren in aller Munde: Bilder, die mit dem Smartphone geknipst werden und genau so auch aussehen. Das meinen wir jetzt nicht abwertend. Denn das Wichtige ist ja, dass sich Menschen mit einem Stil identifizieren können. Jetzt aber unsere Frage: Braucht man dazu eine Bildagentur mit Handy-Fotos? Könnten Sie sich vorstellen, Handy-Fotos – ob im Instagram- / Hipstamatic-Style oder klassisch – aus Bildagenturen zu kaufen? Kommentieren Sie einfach unseren Post hier oder auf unserer Facebook Seite.

Wir sehen die unterschiedlichsten Ansätze: EyeEm ist eine Plattform, die „crowd-sourced“ Bilder aufnimmt und über eine Kooperation mit Getty Images lizenzfrei verkauft. Die Suche nach „Girl“ bringt es bei EyeEm direkt auf 474.946 Bilder, von denen nur noch 2.622 bei Getty Images übrig bleiben. Hartes Editing lohnt sich hier. Eine andere Plattform besitzt mehr als 45 Mio. private Fotos: Twenty20.

Dann hören wir von Alan Capel,  Director of Content bei Alamy, dass deren Kollektion Stockimo gut verkauft – was daran liegen mag, dass die Bilder auch selektiert werden, aber immerhin jedes Zweite schafft es auf die Website – und ein Drittel der Bilder kommen von klassischen Kamera-Fotografen.

Und die Münchner Bildagentur Westend61 testet im Eigenvertrieb die SMART-Kollektion, die ausschließlich mit SMARTphone-Bildern ihrer Stammfotografen arbeiten. Deshalb werden diese Bilder nicht über ihr komplettes Vertriebsnetz angeboten, haben aber zumindest schon einige Verkäufe erzielt. Und die Agentur Blend Images veröffentlicht mit MEMENTO eine Serie von derzeit rund 1.744 Bildern.

Foto: Blend Images / Mike Shipman

Wir sind uns ein bisschen unsicher, ob Stock-Handy-Fotos überhaupt gebraucht werden. Deshalb fragen wir Sie. Einige Unternehmen nutzen den Instagram-Stream, um #MeinName-Bilder zu zeigen, andere kommunizieren über Facebook & Co so stark mit ihren Kunden, dass sich hier massenweise Privat-Bilder sammeln – und wer eine Kampagne in Richtung Instagram-Style plant, dreht dann ja vielleicht auch am Interaktiv-Rädchen und fragt seine Kunden über Social Media, ihre eigenen Bilder zu liefern. Die Sahne obendrauf: Auch dafür gibt es schon Agenturen. In Hamburg gründete sich das StartUp Metafoto, über das Unternehmen viele Fotografen ansprechen können – direkter kann Kommunikation nicht sein. Zu Metafoto werden wir Sie noch auf dem Laufenden halten.

Dienstag, 19. Mai 2015

Agentur des Monats: Der Now and Then-Slider von Ullstein Bild

Hierzu gibt es gar nicht viel zu sagen, außer: Link auswählen, angucken und sliden, was das Zeug hält. Vorsicht, Suchtgefahr!

Ullstein Bild hat in seinem Now an Then-Slider ein unfassbar schönes und hochinteressantes Portfolio erstellt, das Ästhetik und Geschichte auf bildhafte Weise vereint. Wie sah das Brandenburger Tor in einer seiner traurigsten Zeiten aus? Wie haben sich die historischen Orte in Berlin in den Jahrzehnten zwischen der Bombardierung 1945 und heute verändert?



Der Now and then-Slider haucht den dunklen Erinnerungen mit einem Slide frische Farbe ein. Und das nicht nur an von Bomben zerstörten Orten in Berlin, sondern auch entlang der deutsch-deutschen Grenze. Einfach toll gemacht. Hier geht es lang...

Thema des Monats: Facebook - das unerlaubte Teilen

Nutzen Sie auf Ihrer Website die Leiste zum Teilen der Seiten / Artikel auf Social Media? Dann lesen Sie jetzt genau hin...

Bilder, die auf Internetseiten veröffentlicht sind, können durch den kleinen Like- oder Share-Button ganz einfach auf Facebook veröffentlicht werden, ohne dass Ihr Besucher beeinflussen könnte, welches Bild auf Ihrer Seite bei Facebook als Teaser-Bild gezeigt werden darf.

Die „Like“- oder „Share“-Buttons zum Teilen von Inhalten auf Facebook sind Fluch und Segen zugleich. Segen, weil mit einem einfachen Klick eine schier unbegrenzte Reichweite möglich ist. Fluch, weil geteilt wird, wo nicht immer geteilt werden soll. Wie sich die unerlaubte Nutzung durch willkürliches „Teilen“ und „Liken“ vermeiden lässt, weiß nur ein Experte. Den aber haben wir!

Zuerst aber noch der Hintergrund: Was ist denn am Liken so problematisch?
Sie als Website-Betreiber haben ein Stock-Foto lizensiert und dürfen es auf Ihrer Website zeigen. Postet jemand Ihre Seite dann auf Facebook, erscheint in dessen Konto ein Teaser zu Ihrer Seite und auch ein Bild, das Facebook auf Ihrer Seite gefunden hat – und damit wird Ihr Besucher zu einem neuen Bildnutzer, da ja das Bild in seinem Konto veröffentlicht wurde. Sie benötigen also die Lizenz zur Weitergabe des Bildes an Dritte – und die ist nicht bei lizenzfreien Bildern enthalten und auch bei Microstocks wird diese Zusatzlizenz selten gekauft. Was also tun? Kann ich meiner Web-Seite sagen, welches Bild bei Facebook gezeigt werden darf (zB das Firmenlogo…) und welches nicht?

Deshalb haben wir mit Ulf Treger, Webentwickler von Pragma Shift http://pragma-shift.net/, einmal unseren Experten gefragt, ob sich Bilder rein technisch gegen einen solchen Zugriff sperren lassen. Ulf Treger gibt uns dazu zwei ganz hervorragende Tipps, den zumindest die technisch etwas Versierteren unter uns kennen sollten und schätzen werden:

Um Bilder auf einer Website vor dem unerlaubten Teilen zu schützen, gibt es zwei technische Möglichkeiten:

1. Den "Facebook"-Crawler von der eigenen Seite aussperren (siehe: https://developers.facebook.com/docs/sharing/webmasters#crawler).

Das lässt sich am besten über Datei robots.txt. machen (erklärt wird das hier: http://www.botreports.com/f/facebookexternalhit.shtml).

Eigentlich keine gute Lösung, denn wir wollen ja nun einmal bei Facebook erwähnt werden und uns nicht aussperren…

2. Einfach eine Alternative anbieten: Man kann ein anderes Bild zum Teilen hinterlegen. Das geht mit Hilfe der „Open Graph Syntax“, dazu einfach folgende Zeile im Header des HTML-Quelltextes der eigenen Seite angeben:

content=”http://www.DEINE_DOMAIN/images/logo.jpg” />

Wer es noch trickiger machen möchte, hinterlegt unter dieser Adresse einfach ein
leeres Bild, aber dann wird´s nicht schön und das widerspricht eigentlich auch der Open Graph Idee...

Die Definition lässt sich mit dem offiziellen Facebook-Debugger (https://developers.facebook.com/tools/debug) testen, eine genauere Erklärung der Syntax gibt es in den Facebook-Developer-Documents (https://developers.facebook.com/docs/sharing/opengraph/using-objects)

So, noch Fragen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen gern. Vor allem, wenn es daraum geht, Ihre und unsere Bilder vor unerlaubten Nutzungen zu schützen und Ihnen und uns gleichermaßen das Risiko einer Abmahnung abzunehmen.

Tipps & Tricks: Praxiswissen zum Selbermachen

Wer sich im Umgang mit Bild- und Schutzrechten sicherer fühlen möchte, wer praktische Tipps theoretische Kniffe braucht, wer einmal am echten Beispiel erfahren will, wie sich Fotos vor unerlaubtem Zugriff rein technisch schützen lassen, der sollte sich für ein Intensivseminar bei den Bildbeschaffern anmelden.

Denn innerhalb von zwei Tagen dreht sich dann alles um Bildrechte, Bildauswahl, Einkauf, Verwaltung und Archivierung. All das in unterschiedlichen Modulen, begleitet von Profis aus der Praxis.

Das Bildbeschaffer-Intensivseminar ist die beste Versicherung gegen unerlaubte Nutzungen und unerwünschte Abmahnungen – wir freuen uns, wenn Sie und Ihre Fragen aus der Praxis dabei sind.


+++ Nur noch wenige Tage Zeit! +++


Es gibt noch ein paar freie Plätze für die Seminartage am 11. und 12. Juni in Hamburg. Weitere Infos, einen Themenplan und das Anmeldeformular finden Sie hier http://www.die-bildbeschaffer.de/seminare.

Donnerstag, 16. April 2015

Thema das Monats: Von Abmahnungen und anderen Nettigkeiten

In den letzten Wochen kochten wieder einige Abmahnungen hoch. Ärgerlich für feine Fotografen, Bildagenturen und vor Allem für Sie, unsere Kunden. So lasen wir diesen Artikel, dass sich ein Fotograf bei einem Unternehmen mit einer Abmahnung meldet, weil die Unternehmenswebsite zwar im Impressum eine umfassende Liste der Bildnachweise/Credits schrieb, aber die Fotografen-Namen nicht explizit den einzelnen Bildern / Fundstellen zuordnete. Eines der wenigen Unternehmen, die solch einen Aufwand betreiben – und dafür von diesem – für viele Abmahnungen bekannten – Fotografen kein Dankeschön, sondern eine Abmahnung erhält.

Dieser Fotograf ist seit Jahren dafür bekannt, dass seine Abmahnungen – egal ob begründet oder an den Haaren herbeigezogen – mit Forderungen aus der Honorarvereinbarung MFM bestückt, also rund um 400 EUR für die Internetnutzung mal zwei für die Nicht-Namensnennung plus Anwaltskosten – ein Unding, da er die Bilder früher bei Fotolia für einen bis drei Euro verkaufte und dieses Honorar eigentlich als Kalkulationsgrundlage dienen sollte. Also eine Bitte an Sie, unsere Leser: Sollten Sie eine Abmahnung von einem Anwalt wegen eines Bildes zum Beipiel von pixelio, fotolia oder den anderen Microstock-Agenturen bekommen haben, lassen Sie uns das gern einmal prüfen. Die Agenturen wie Fotolia sehen diese Abmahnpraxis nicht gern und wir stellen einen Kontakt zur Rechtsabteilung her.

Ja, es ist Fakt: Der Urheber hat ein Recht auf Namensnennung am Werk. Eine der wenigen, leicht merkbaren Säulen des Urheberrechts. Warum aber steht auf keiner Broschüre, keinem Messeplakat und in keiner Anzeige der Fotografenname, weder bei eigenen Shootings noch bei Stock-Bildern? Weil die Agenturen und Fotografen sich das Recht auf Namensnennung abkaufen lassen und sich darauf verständigt haben, den Bildnachweis nur bei redaktionellen Nutzungen zu verlangen. In den Medien ist das auch sinnvoll – eine Nachricht muss überprüfbar sein und deshalb steht der Name des Redakteurs unter einem Artikel und halt der Name des Fotografen unter dem Bild in der Zeitung. Soweit so klar. Und jetzt wird es schwammig. Es geht um die Frage: Wo fängt Redaktionell an und wo ist es noch werblich?

Die einen sagen: Unternehmen kommunizieren grundsätzlich kommerziell. Hart. Denn dann dürfte keine klassische PR-Agentur mehr einen Presseausweis beantragen, die für Unternehmen tätig ist. Die anderen definieren: Impressum gleich redaktionell. Auch hart, dann wäre jede Website von Unternehmen Bildnachweis-pflichtig. Was also tun? Wir schauen in die Lizenzbedingungen der Big Four (Getty, Shutterstock, Corbis und Fotolia) und finden Formulierungen wie: wenn „geschäftlich vertretbar“ oder „üblich und angemessen“ – also fragten wir nach und hörten die einhellige Aussage: „Wir würden niemals auf die Idee kommen, unsere Kunden wegen fehlendem Bildnachweis auf der Website zu belangen“.
Und: einige Agenturen raten ihren Fotografen davon ab, andere verbieten es den Fotografen sogar, die Ahndung von Falsch-Nutzungen der Bilder allein in die Hand zu nehmen. Nachvollziehbar: Sie kaufen Bilder bei einer Agentur – und die sollte auch weiterhin Ihr Ansprechpartner sein.

Wer dennoch alarmiert ist und sich vor dieser Art der Abmahnung schützen will, hat zwei Möglichkeiten: entweder einen sichtbaren Bildnachweis unter jedem Bild auf der Website anbringen oder eine (Excel-)Liste aller online genutzten Bilder samt vollständiger Bildnachweise im Impressum und zusätzlich einen Link als Referenz auf die Seite mit dem Bild veröffentlichen. Da mag mancher aufstöhnen, andere haben ihre Bilder sauber dokumentiert und können die Informationen sogar automatisiert über das CMS der Website generieren. Wir helfen gern!

Und wer noch nicht die Zeit und Muße fand, seine Website zu überarbeiten, dem sei der Begriff der Lizenzanalogie ans Herz gelegt: Hat das Bild ehedem drei Euro gekostet, sollte der Fotograf jetzt keine EUR 400,- verlangen. Das entspannt.

Tipps und Tricks: Das Intensivseminar - jetzt anmelden!

Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern ein, weil wir wissen, dass das unverzichtbar ist für alle, die Bilder für kommerzielle Zwecke benötigen.

Am 11. + 12. Juni 2015 findet in Hamburg das erste Intensivseminar Bildbeschaffung statt.
Zwei Tage lang geballtes Wissen direkt aus der Praxis. Wenn Sie das mitnehmen, bereichern Sie sich nicht nur um zwei spannende Tage mit netten Kollegen, sondern vor allem um fundiertes Grundwissen rund um das Bildmanagement.

Der erste Tag ist durch das Hauptseminar geprägt: Lernen Sie die Grundzüge des Urheberrechts kennen und erfahren Sie von unserem Alexander Karst und von Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind (TaylorWessing) alles, was Sie über Rechte, Lizenzen und Verträge wissen müssen.

Am zweiten Tag zwei können Sie dann aus zwei von drei Themenschwerpunkten auswählen:

1. Datenverwaltung mit Petra Reimann (pixoline), Expertin für Archivierung und Datenmanagement 

2. Bildsprache und Briefing mit Patrizia Mosca (Art Buying und Producing)

3. Agenturauswahl mit Alexander Karst (Die Bildbeschaffer)

Weitere Infos erhalten Sie hier und den Themenplan samt Ihres Anmeldeformulars finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie und ein schönes, intensives Wissenserweiterungsevent!

Agentur des Monats: 500px

Sharing ist einer der Trends unserer Zeit. Deshalb möchten wir Ihre und unsere Aufmerksamkeit diesen Monat auf 500px.com richten – keine Agentur im klassischen Sinne, sondern eine Community mit einem vielfältigen Fundus an hochwertigen, schicken Fotos.

Foto: Dr. Thomas Uttich/500px

Im Oktober 2009 gegründet, hat sich 500px in den letzten fünf Jahren stetig weiterentwickelt. Schon 2011 war die erste App fürs iPad fertig, 2012 folgten Android und iPhone. Die Darstellung für alle „Devices“ wurde ständig verbessert – mit dem Ziel, die Betrachtung der Fotos zu einem ästhetischen Genuss zu machen. Mitglieder können sich die Bilder ihrer Wahl in einem ansprechenden Flow darstellen lassen, egal ob auf Desktop, Tablet oder Smartphone. Und die Community hat jetzt auch ihre „Verkaufsplattform“: auf prime.500px.com finden Sie – unserer Meinung nach echt schöne – Bilder, die für $ 50,- mit einer Web-Lizenz, $ 250,- mit einer klassischen RF-Lizenz oder für $ 750,- mit einer Lizenz für „Products for Resale“, also zB auch Web-Templates angeboten werden.

Inzwischen hat 500px mehrere Büros in Toronto und San Francisco, das Netzwerk ist über den gesamten Globus verteilt. Aus einer eigentlich für den Austausch unter Kreativen gedachten Idee hat sich eine beachtliche Plattform entwickelt. Das finden wir ziemlich gut.

Dienstag, 24. März 2015

Agentur des Monats: Vintage Germany



Früher war nicht nur alles  besser, sondern auch alles schwarz-weiß. Manchmal leicht vergilbt und grau, aber auf keinen Fall farbenfroh. Schöne Bilder gibt es trotzdem.

Wer nicht in grauer Vorzeit gelebt hat, kann sich kaum vorstellen, dass auch früher schon die Bäume grün und der Himmel blau waren. Zumindest, wenn man sich die Vergangenheit der letzten 175 Jahre anhand von Fotos zurechtzimmert.

Dank einer kleinen Spezialagentur aus Lübeck können wir aber dieses Gefühl der Nostalgie so oft erzeugen, wie wir wollen. „Vintage Germany“ hat sich als Bildagentur und Verlag auf historische Motive professioneller Fotografen des 19. Und 20. Jahrhunderts spezialisert. Eine wahre Fundgrube! Die Fotos zeigen Stadtansichten, Landschaften und Auszüge aus dem Leben, wie es früher war. Besonders bemerkenswert ist die künstlerische Qualität, schließlich sind die Fotos nicht von unseren laienhaften Großeltern geschossen, sondern von professioneller Hand entwickelt worden.

Gegründet wurde „Vintage Germany“ von Dr. Jan Zimmermann, der als promovierter Historiker von Berufs wegen gerne mit Aspekten der Geschichte zu tun hat. Zehn Jahre lang war er Redakteur beim Hoffmann und Campe-Verlag in Hamburg, inzwischen publiziert er selbst Bücher mit historischem Bildmaterial. Sein Archiv erweitert er ständig durch Funde und Nachlässe, und das gefällt uns, das hat etwas Beruhigendes.  Und weil Ruhe uns in aufregenden Zeiten besonders wichtig ist, erhält „Vintage Germany“ unseren Agentur-Pokal des Monats März.