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Donnerstag, 10. Dezember 2015

Die neuen Fokus-Seminare: Ein Tag geht in die Tiefe

Unser klassisches Kompaktseminar putzt sich heraus: 2016 bieten wir Ihnen mit den neuen Fokus-Seminaren noch gezieltere Wissensvermittlung mit viel, viel Raum für praktische Tipps und eigene Fragen.
Foto: Michael Koch


In den letzten Jahren haben wir viele spannende, konstruktive und anregende Kompaktseminare durchgeführt. Dabei ist uns aufgefallen, dass immer zwei Interessengruppen aufeinander treffen: Die Käufer von Stockbildern - von Fotolia bis Getty oder auch Pressebilder von dpa* -  und diejenigen, die ihre Bilder von eigenen Fotografen oder Mitarbeitern geliefert bekommen. Dabei sind so unterschiedliche Fragestellungen aufgekommen, dass wir uns entschieden haben, unsere Kompakt-Seminare mit wechselnden Schwerpunkten zu besetzen. Klar, dass dann auch ein neuer Name her muss: Aus den Kompaktseminaren werden Fokus-Seminare!

Das Fokus-Seminar Bildermarkt beschäftigt sich im ersten Teil natürlich zunächst mit den Basics: Die Grundlagen des Urheberrechts, Persönlichkeits-, Marken-, Eigentums- und Hausrechte, Begriffe wie Panoramafreiheit und das grundsätzliche Wissen, das für den souveränen Umgang mit Bildern erforderlich ist. Im zweiten Teil am Nachmittag widmen wir uns den unterschiedlichen Bildquellen und Lizenzmodellen, den Details zu den Nutzungsrechten ¬– insbesondere bei den Microstock-Agenturen wie fotolia, Shutterstock oder istock*, denn hier steckt gern der Wurm drin. Und es geht auch um die Frage, welche Bilder auf Facebook gepostet oder an die Presse weitergegeben werden dürfen.

Hier lernen Sie unsere L.A.R.A. kennen und erfahren, welche Bildagentur die Richtige für Sie ist.

Das Fokus-Seminar Eigene Bilder vermittelt Ihnen vormittags ebenfalls die Grundlagen der professionellen Bildnutzung. Nachmittags geht es dann um den Umgang mit Bildern im Unternehmen. Wir schauen uns die Themen eines Fotografenvertrages an, erarbeiten, wann welche Personen zustimmen müssen oder wie das Fotografieren durch Gäste in Ihrem Unternehmen geregelt werden kann.

Wie schon in den Kompakt-Seminaren der letzten Jahre gehen die Seminare über den reinen Vortrag hinaus und bieten jetzt noch mehr Raum für tiefer gehende Themenstellungen der Teilnehmer. So können Handlungsempfehlungen skizziert werden - die Teilnehmer nehmen also nicht nur das Skript des Seminars mit, sondern vor allem handfeste Antworten auf ihre Fragen des Alltags. Und die erarbeitet der Referent Alexander Karst aus der Sicht des Praktikers: Ohne einen einzigen Paragrafen zu nennen, denn er ist kein Anwalt und wird keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, dafür aber mit vielen Tipps und Tricks aus der Praxis der Bildbeschaffer. Nutzen Sie dieses Potenzial!
Foto: Michael Koch


Die Fokus-Seminare werden zeitlich und räumlich so gelegt, dass sich Paare bilden: So steht beispielsweise im Frühjahr in Hamburg der Bildermarkt im Fokus und in Berlin das Thema „Eigene Bilder“. Im Herbst ist es dann genau anders herum. Die genauen Termine für das Seminarprogramm 2016 finden Sie hier. Neben Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt und München finden im neuen Jahr erstmals auch in Stuttgart Seminare statt.

Detaillierte Themenpläne zu den neuen Fokus-Seminaren und die genauen Termine für 2016 finden Sie hier. Oder Sie schreiben uns an seminare@die-bildbeschaffer.de, dann senden wir Ihnen das Seminarprogramm gerne zu.

* Jeweils drei von 400 Agenturen, mit denen die Bildbeschaffer zusammenarbeiten – keine Sponsorenwerbung, keine Wertung!

Donnerstag, 5. November 2015

Thema des Monats: Bilder in der Pharmawerbung

Es kam einiges zusammen in den letzten Wochen. Nach unserem Artikel über das Downsche Kind, das ungefragt für die Werbung für einen Schwangerschaftstest Model stand, kamen uns weitere Beispiele ins Blickfeld wie der Fall der New Yorkerin Avril Nolan, die vor Jahren für ein Editorial-Thema der PR Agentur posierte, in der sie arbeitete.

Quelle: New York Post
 
Dieses Bild fand den Weg zu Getty Images und von dort zur staatlichen Menschenrechts-Abteilung – und die zeigt nun die junge Frau auf einer Anzeige für die Rechte von kranken Menschen: „Ich habe HIV und ich habe meine Rechte!“ Ein vielleicht stolzer Claim – wenn er stimmt. Aber auf dem Weg zur Bildagentur änderte sich „irgendwie“ der Status des Model-Release von „liegt nicht vor“ auf „Ja“. Schlimm genug – aber schlimmer, dass die Verantwortlichen für diese Anzeige nicht auf die Idee kamen, sich beim Model rück zu versichern. Die Bildagentur wurde zu einer Strafe von $ 450.000 verurteilt und danach wurde die Behörde, also der eigentliche Bildnutzer, auch noch verklagt. In Deutschland würde sicher niemand auf die Idee kommen, den Fotografen oder die Bildagentur für solch eine Anzeige zu verklagen, sondern sich direkt an den Bildnutzer wenden. Bei US-amerikanischen Models und Bildern kann also ein Problemfall deutlich teurer werden. Eine Kollektion, die naturgemäß häufig mit diesem Thema zu tun hat, ist doc-stock, die lizenzpflichtigen und lizenzfreien Bildern rund um das Thema Medizin liefert und über F1online in Frankfurt erhältlich ist. Die Geschäftsführerin Sabine Pallaske betont, dass Bilder und Models aus den USA besonders behandelt werden: „Bei amerikanischen Anbietern fragen wir in jedem Fall nach, wenn es um Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder Krankheiten geht. Bei europäischen Anbietern richten wir uns nach Schwere der Krankheit und eventuelle sozialen Vorbehalten (Alkoholismus, Drogensucht HIV) und dem inhaltlichen, redaktionellem oder textlichem Umfeld“. Bedeutet dies, dass eigentlich jedes Bild in der Pharmawerbung angefragt werden sollte? Wir haben ein paar Motiv-Ideen bei unterschiedlichen Bildagenturen abgefragt, um die Schmerzgrenze erfahren zu können.

Foto: Die Bildbeschaffer

Auch wenn hier dieses Motiv eventuell übertrieben häufig gezeigt wird - hier geht es um Blutdruck-Messgeräte und diesem Microstock-Pärchen wird keine Aussage in den Mund gelegt. Eine US-amerikanische Agentur habe laut doc-stock beim Thema Kalzium-Tabletten bereits  den Hinweis verlangt: "Motiv mit Model nachgestellt". Nach Sabine Pallaske sollte man sich hier besser an europäische Agenturen halten. Fotolia könnte hier ein Problem sehen, wenn die Models eine fiktive Identität bekämen oder einen Erfahrungsbericht abzugeben scheinen und in solchen Fällen auch diesen Hinweis "Nachgestellte Szene" verlangen.

Gehen wir hier noch in die Tiefe. Diesem Paar werden keine (fiktiven) Namen gegeben und es wird keine Headline eingesetzt, die diese beiden Personen eine Aussage in den Mund legt, es wird auch nicht definiert, ob diese Personen das Produkt benutzen.

Für die meisten anderen Bildagenturen wäre dieses Motiv - wie auch das nächste - kein Problem, da hier kein problematischer Zusammenhang zu erkennen ist. Allerdings legt das folgende Beispiel nahe, dass die beiden Personen Mitarbeiter des Hauses seien:

Foto: Die Bildbeschaffer
Wieder zwei Microstock-Models. Dem einen wird ein Spruch in den Mund gelegt und der andere steht neben einer langen Liste "seiner" möglichen Berufsfelder - von kosmetischer Chirurgie bis Osteopathie. Hier wäre doch sicher ein Shooting "echter Mitarbeiter" ratsam und der Einsatz eines Fotolia-Bildes fraglic, da hier eine fiktive Identität nahegelegt wird.

Ein weiteres Beispiel: die klassische Beratungs-Situation Arzt & Patient. Im Beratungsgespräch kann Vorsorge das Thema sein - dann ist nicht eindeutig, dass der "Patient" bereits an einer Krankheit leide, insofern liegt keine diffamierende Nutzung vor. Der Zusammenhang "Beratung vor der Behandlung" legt dem Model schon eher nahe, dass es bereits krank sei. Die Grenze zwischen problematischen und unproblematischen Nutzungen wird also eher durch den Kontext gesetzt - was "lege ich dem Model in den Mund"? Und da ist das Bauchgefühl gefragt. Wie würden Sie entscheiden, wenn Sie selbst das Model wären?

Kommen wir jetzt zu den Beispielen der angeblich HIV-positiven New Yorkerin und des downschen Kindes, das (indirekt) als unerwünschtes Kind darstellen lässt: Da sträubten sich unseren Ansprechpartnern bei Corbis, doc-stock, Fotolia, Gallerystock und Getty die Haare - chronische Krankheiten, stigmatisierende Zusammenhänge sind für viele ein absolutes No-Go. Einige Agenturen hätten sich bei dem HIV-Motiv eventuell überreden lassen, das Model zumindest anzufragen und um Genehmigung zu bitten, aber nicht die Eltern eines Downschen Kindes, selbst wenn sie für die Tochter die Freigabe für ein kommerzielles Shooting gegeben hätten. Agenturen wie Colourbox und Shutterstock halten sich hier mit Einschränkungen zurück. Für die Rechtsabteilung bei Shutterstock wären Themen wie Pädophilie ein Beispiel für die Grenze des Möglichen und Colourbox lehnte die Nutzung eines Aktfotos auf einer Dating-Site ab. Hier liegt also die Verantwortung sowohl beim Model (wer ein Model Release unterschreibt, erklärt sich einverstanden mit der werblichen Nutzung), als auch beim Bildnutzer. Bildagenturen übernehmen keine Verantwortung für den Kontext, in dem die Bilder eingesetzt werden. Deshalb werden diffamierende, verleumderische und ähnliche Zusammenhänge in den Lizenzbedingungen ausgeschlossen - der Einzelfall, und damit die Schmerzgrenze - wird nicht schriftlich formuliert. Das ist nachvollziehbar - allein schon wegen der unterschiedlichen Behandlung dieser Fälle vor US-amerikanischen und europäischen Gerichten.

Fazit: Bildagenturen interpretieren ihre Rolle unterschiedlich - es lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Die klassischen Agenturen sehen sich noch als Berater der Kunden und raten von problematischen Bildern und Zusammenhängen ab, um Ihre Kunden und Models zu schützen. Microstocks und Agenturen, die nicht im persönlichen Kontakt mit dem Kunden stehen (Online-Portale) ziehen sich eher aus der Verantwortung zurück und verlangen im Kleingedruckten den Vermerk, dass es sich um ein Model handelt. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie also am Besten Ihr Bauchgefühl und uns.

Abschließend noch die Frage nach der Verschlagwortung der Bilder: Darf ein Bild, das mit Stichworten wie "schwules Paar", "AIDS" oder Themen wie Botox oder Lernbehinderung gefunden werden kann, auch in diesen Zusammenhängen gezeigt werden? Und auch hier ein ähnliches Bild: die klassischen Agenturen setzen die Stichworte nur dann, wenn die Zusammenhänge von den Models genehmigt sind. Nur der Einsatz "als Testimonial" ist überall schwierig und sollte geprüft werden! Und die "Älteren" nehmen auch ihre Verschlagwortung ernst und achten vor allem auch auf korrekte Übersetzungen. Die Portale und Microstocks arbeiten eher mit Google-Übersetzungen und sind deshalb nicht sehr verlässlich. Beispiel Shutterstock: Der Arzt wird auch als Tierarzt übersetzt und die erste Hälfte des Begriffes "plastic surgery" wird im Deutschen auch mit "Plastikgeld" übersetzt.

Donnerstag, 3. September 2015

Thema des Monats: Sensible Bilder - sensible Werbung

Eine Geschichte, die uns zeigt, wie klein die Welt ist, lasen wir in der Neuen Züricher Zeitung: Ein Pharma-Unternehmen entwickelte einen Schwangerschaftstest, mit dem die Trisomie 21, das Down-Syndrom, erkannt werden kann - werdende Eltern können sich also mit diesem Test für oder eben auch gegen ein möglicherweise behindertes Kind entscheiden. Jetzt wurde dieser Schwangerschaftstest beworben – unter dem denkwürdigen Namen „Tranquility“ und mit dem Portrait eines glücklichen Kindes mit Down-Syndrom.
Foto: soheresus.com
Übersetzung der Headline:
Der umfassendste, nicht-invasive
DNA-Test für Föten

Ob das Mädchen – oder deren Eltern – damit einverstanden waren, dass ihre Tochter für ein Präparat GEGEN ihre Tochter wirbt? Dieses Bild wurde ohne Rücksprache eingesetzt, die Mutter erfuhr davon über eine andere Mutter eines Down-Kindes, die das Plakat sah.
Wie kam die Werbeagentur an das Bild? Mag man sich jetzt fragen. Es gibt ja bei vielen Bildagenturen Portraits von behinderten Kindern, aber negative, diffamierende Nutzungen sind selbstverständlich untersagt. Die Geschichte treibt uns jetzt in die Niederungen des Bildermarkts: Zu Plattformen, die Bilder kostenlos anbieten – mit teilweise undurchsichtigen Lizenzen, Model-Releases und so weiter. Ursprünglich wurde das Bild von der Mutter des Kindes auf ihrem Blog soheresus.com veröffentlicht – hier schreibt sie über ihr Leben mit der Behinderung ihres Kindes – für Gleichgesinnte. Dieses Bild muss irgendwie den Weg auf die Plattform http://www.freelargeimages.com geschafft haben – wir wissen es nicht. Und dort fand ihn die Agentur des Pharma-Unternehmens. Es wurde sich natürlich entschuldigt, die Motive verschwanden aus der Werbung und der Bilder-Plattform.

Eine Geschichte, die uns lehrt, sensibel mit Bildern und Menschen umzugehen. Und für uns zusätzlich ein Anlass, um sich einmal bei den kostenlosen Bild-Plattformen umzuschauen und auch hier für Sensibilität zu plädieren. Unter diesem Aspekt – und unter dem Aspekt der Model- und Property-Releases machten wir ein paar Stichproben:

www.thestocks.im
Viele kleine Anbieter legen hier ihre Bilder zusammen. Man kann nicht erkennen, welche Lizenz dahinter hängt - mal eine Creative Commons Lizenz, mal nichts, dann ein Angebot von Pixabay mit ein paar Bildern und einer Such-Box, die dann zu Shutterstock führt - wer damit sauber arbeiten will, soll das gern mal versuchen - wir raten ab.

stocksnap.io
Ja, die Bilder könnten mit einer Creative Commons Lizenz OHNE Namensnennung hier stehen - aber beim Bild oder in den Metadaten steht nichts dazu. Sicher ist das nicht. Und ob auch tatsächlich die Fotografen die Bilder eingestellt haben, ist sehr fraglich.

unsplash.com
Ganz hübsche Bilder - und die Chance, dass die Bilder auch tatsächlich von den Fotografen stammen, ist recht hoch. Nur: Keine Angaben zu Model- oder Property-Release und das bei teils recht intimen Portraits.

freelargeimages.com/
Hier scheint wahllos - und vor Allem: egal welches kreatives Niveau - zusammengelegt zu werden, was irgendwo gefunden wurde. Hier soll auch das Bild des Mädchens gefunden worden sein. Wir raten auf jeden Fall ab.

de.freeimages.com/
Ein paar gruselige Umsonst-Bilder, die unter Bilder von iStock gemischt werden. Sucht man unter den kostenlosen, werden trotzdem auch die Kaufbilder von iStock angezeigt.



pixelio
Über pixelio haben wir bereits zur Genüge geschrieben, deshalb hier nur der Link zum aktuellsten Artikel.

Diese Liste könnten wir ausarten lassen, aber dies sollte als kleiner Einblick reichen.

Dienstag, 19. Mai 2015

Tipps & Tricks: Praxiswissen zum Selbermachen

Wer sich im Umgang mit Bild- und Schutzrechten sicherer fühlen möchte, wer praktische Tipps theoretische Kniffe braucht, wer einmal am echten Beispiel erfahren will, wie sich Fotos vor unerlaubtem Zugriff rein technisch schützen lassen, der sollte sich für ein Intensivseminar bei den Bildbeschaffern anmelden.

Denn innerhalb von zwei Tagen dreht sich dann alles um Bildrechte, Bildauswahl, Einkauf, Verwaltung und Archivierung. All das in unterschiedlichen Modulen, begleitet von Profis aus der Praxis.

Das Bildbeschaffer-Intensivseminar ist die beste Versicherung gegen unerlaubte Nutzungen und unerwünschte Abmahnungen – wir freuen uns, wenn Sie und Ihre Fragen aus der Praxis dabei sind.


+++ Nur noch wenige Tage Zeit! +++


Es gibt noch ein paar freie Plätze für die Seminartage am 11. und 12. Juni in Hamburg. Weitere Infos, einen Themenplan und das Anmeldeformular finden Sie hier http://www.die-bildbeschaffer.de/seminare.

Donnerstag, 16. April 2015

Thema das Monats: Von Abmahnungen und anderen Nettigkeiten

In den letzten Wochen kochten wieder einige Abmahnungen hoch. Ärgerlich für feine Fotografen, Bildagenturen und vor Allem für Sie, unsere Kunden. So lasen wir diesen Artikel, dass sich ein Fotograf bei einem Unternehmen mit einer Abmahnung meldet, weil die Unternehmenswebsite zwar im Impressum eine umfassende Liste der Bildnachweise/Credits schrieb, aber die Fotografen-Namen nicht explizit den einzelnen Bildern / Fundstellen zuordnete. Eines der wenigen Unternehmen, die solch einen Aufwand betreiben – und dafür von diesem – für viele Abmahnungen bekannten – Fotografen kein Dankeschön, sondern eine Abmahnung erhält.

Dieser Fotograf ist seit Jahren dafür bekannt, dass seine Abmahnungen – egal ob begründet oder an den Haaren herbeigezogen – mit Forderungen aus der Honorarvereinbarung MFM bestückt, also rund um 400 EUR für die Internetnutzung mal zwei für die Nicht-Namensnennung plus Anwaltskosten – ein Unding, da er die Bilder früher bei Fotolia für einen bis drei Euro verkaufte und dieses Honorar eigentlich als Kalkulationsgrundlage dienen sollte. Also eine Bitte an Sie, unsere Leser: Sollten Sie eine Abmahnung von einem Anwalt wegen eines Bildes zum Beipiel von pixelio, fotolia oder den anderen Microstock-Agenturen bekommen haben, lassen Sie uns das gern einmal prüfen. Die Agenturen wie Fotolia sehen diese Abmahnpraxis nicht gern und wir stellen einen Kontakt zur Rechtsabteilung her.

Ja, es ist Fakt: Der Urheber hat ein Recht auf Namensnennung am Werk. Eine der wenigen, leicht merkbaren Säulen des Urheberrechts. Warum aber steht auf keiner Broschüre, keinem Messeplakat und in keiner Anzeige der Fotografenname, weder bei eigenen Shootings noch bei Stock-Bildern? Weil die Agenturen und Fotografen sich das Recht auf Namensnennung abkaufen lassen und sich darauf verständigt haben, den Bildnachweis nur bei redaktionellen Nutzungen zu verlangen. In den Medien ist das auch sinnvoll – eine Nachricht muss überprüfbar sein und deshalb steht der Name des Redakteurs unter einem Artikel und halt der Name des Fotografen unter dem Bild in der Zeitung. Soweit so klar. Und jetzt wird es schwammig. Es geht um die Frage: Wo fängt Redaktionell an und wo ist es noch werblich?

Die einen sagen: Unternehmen kommunizieren grundsätzlich kommerziell. Hart. Denn dann dürfte keine klassische PR-Agentur mehr einen Presseausweis beantragen, die für Unternehmen tätig ist. Die anderen definieren: Impressum gleich redaktionell. Auch hart, dann wäre jede Website von Unternehmen Bildnachweis-pflichtig. Was also tun? Wir schauen in die Lizenzbedingungen der Big Four (Getty, Shutterstock, Corbis und Fotolia) und finden Formulierungen wie: wenn „geschäftlich vertretbar“ oder „üblich und angemessen“ – also fragten wir nach und hörten die einhellige Aussage: „Wir würden niemals auf die Idee kommen, unsere Kunden wegen fehlendem Bildnachweis auf der Website zu belangen“.
Und: einige Agenturen raten ihren Fotografen davon ab, andere verbieten es den Fotografen sogar, die Ahndung von Falsch-Nutzungen der Bilder allein in die Hand zu nehmen. Nachvollziehbar: Sie kaufen Bilder bei einer Agentur – und die sollte auch weiterhin Ihr Ansprechpartner sein.

Wer dennoch alarmiert ist und sich vor dieser Art der Abmahnung schützen will, hat zwei Möglichkeiten: entweder einen sichtbaren Bildnachweis unter jedem Bild auf der Website anbringen oder eine (Excel-)Liste aller online genutzten Bilder samt vollständiger Bildnachweise im Impressum und zusätzlich einen Link als Referenz auf die Seite mit dem Bild veröffentlichen. Da mag mancher aufstöhnen, andere haben ihre Bilder sauber dokumentiert und können die Informationen sogar automatisiert über das CMS der Website generieren. Wir helfen gern!

Und wer noch nicht die Zeit und Muße fand, seine Website zu überarbeiten, dem sei der Begriff der Lizenzanalogie ans Herz gelegt: Hat das Bild ehedem drei Euro gekostet, sollte der Fotograf jetzt keine EUR 400,- verlangen. Das entspannt.

Tipps und Tricks: Das Intensivseminar - jetzt anmelden!

Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern ein, weil wir wissen, dass das unverzichtbar ist für alle, die Bilder für kommerzielle Zwecke benötigen.

Am 11. + 12. Juni 2015 findet in Hamburg das erste Intensivseminar Bildbeschaffung statt.
Zwei Tage lang geballtes Wissen direkt aus der Praxis. Wenn Sie das mitnehmen, bereichern Sie sich nicht nur um zwei spannende Tage mit netten Kollegen, sondern vor allem um fundiertes Grundwissen rund um das Bildmanagement.

Der erste Tag ist durch das Hauptseminar geprägt: Lernen Sie die Grundzüge des Urheberrechts kennen und erfahren Sie von unserem Alexander Karst und von Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind (TaylorWessing) alles, was Sie über Rechte, Lizenzen und Verträge wissen müssen.

Am zweiten Tag zwei können Sie dann aus zwei von drei Themenschwerpunkten auswählen:

1. Datenverwaltung mit Petra Reimann (pixoline), Expertin für Archivierung und Datenmanagement 

2. Bildsprache und Briefing mit Patrizia Mosca (Art Buying und Producing)

3. Agenturauswahl mit Alexander Karst (Die Bildbeschaffer)

Weitere Infos erhalten Sie hier und den Themenplan samt Ihres Anmeldeformulars finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie und ein schönes, intensives Wissenserweiterungsevent!

Dienstag, 13. Januar 2015

Thema des Monats: Die Seminare

Das vergangene Jahr hielt viele Highlights bereit und wir sind nicht nur aus fußballerischer Sicht recht zufrieden. Auch unsere „Akademie“ hatte ihr bisher bestes Jahr: Nie zuvor hat es so viele Bildbeschaffer-Seminare gegeben wie in 2014! Und damit es im neuen Jahr nicht langweilig wird, haben wir unser Angebot sogar noch etwas zugespitzt und wollen Ihnen das heute schon mal vorstellen.

Im vergangenen Jahr waren wir mit unseren Inhouse-Seminaren ganze 33mal exklusiv bei Ihnen. 460 Teilnehmer waren das insgesamt, herrlich viele nette Gesichter! Auch mit unseren öffentlichen Kompaktseminaren waren wir zehnmal auf Tour. Aus unserer Perspektive können wir sagen: Das hat richtig Spaß gemacht! Es sind viele Themen auf den Tisch gekommen, die zum einen stets die aktuelle Rechtslage beleuchtet, zum anderen aber auch ganz allgemeine Fragen beantwortet haben.

Die Seminarsaison 2015: Kompakt, intensiv und exklusiv

Wir wollen genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben. Nur mit noch ein bisschen mehr. Deshalb wird es im neuen Jahr erstmals zwei Intensiv-Seminare geben. Diese finden Mitte Juni und Ende September 2015* statt, dauern über zwei Tage und bieten mit vier Fachreferenten ganz viel Stoff für alles Wissenswerte rund um Bildrechte, Lizenzen und Consorten. Am ersten Tag referieren Alexander Karst und der Bildrechteanwalt Dr. Dirk Wieddekind über die rechtlichen Aspekte des Bildmanagements, über Fotografenverträge, Lizenzbedingungen und Bildagenturen und bringen jede Menge anschauliche Praxisbeispiele mit. Am zweiten Tag folgen drei Extra-Module zu folgenden Themen: Agenturauswahl, Fotografen-Briefing und Datenverwaltung. In Kürze versorgen wir Sie mit ausführlichen Informationen dazu. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei sicherlich hochspannende, lehrreiche, kurzweilige und angenehme Seminarveranstaltungen.
(*Save the date: 11./12.06.15 und 24./25.09.15)



Bewährte Klassiker

Natürlich werden wir unsere Klassiker auch im neuen Jahr anbieten: Mit den Kompakt-Seminaren kommen wir wieder in fünf großen Städten des Landes vorbei, genaugenommen in Köln, Berlin, München, Hamburg und Frankfurt. Dort wird es wie immer viel Platz für Ihre individuellen Anliegen geben: Wie lässt sich umfangreiches und heterogenes Bildmaterial sinnvoll verschlagworten und archivieren? Welche Fotos von denen, die auf einer Firmenveranstaltung gemacht wurden, dürfen verwendet werden? Und so weiter, und so fort. Langweilig wird es garantiert nicht! Die Termine teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Und auch unsere Inhouse-Seminare bieten wir Ihnen wie gewohnt gerne und maßgeschneidert an. Sie heißen ab sofort „Exklusiv-Seminare“, aber sonst ändert sich nix. Wenn Sie zu einem bestimmten Thema oder zum Bildmanagement allgemein in Ihrer Abteilung Schulungsbedarf haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie an zentrale@die-bildbeschaffer.de - wir kommen dann mit Sach und Fach zu Ihnen geflogen.

Unser Alex Karst steht schon in den Startlöchern und freut sich auf ein neues Jahr mit zahlreichen Seminar-Highlights. In diesem Sinne: Frohes Neues!

Dienstag, 7. Oktober 2014

Thema des Monats: Das Fotografieren Ihrer Mitarbeiter und Kunden

Heute wollen wir uns mal mit dem Thema Bildrechte auf internen Veranstaltungen und Hausmessen beschäftigten, also mit Bildern, die innerhalb eines Unternehmens aufgenommen werden. Das kommt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weihnachtsfeier-Zeit gerade recht! Denn ganz ehrlich, wollen Sie nicht gerne nach einem schönen Event darüber berichten und die Fotos zeigen? Als geschulte Leser und Kunden der Bildbeschaffer wissen Sie natürlich, dass das nicht so ohne weiteres geht. Aber ein paar Ausnahmen gibt es eben doch, und die verraten wir Ihnen!


Foto: cultura / Matelly


Egal ob Kunden- oder Mitarbeiterevent: Niemand muss im Vorfeld mit Model-Release-Verträgen herumlaufen, um sich die Einwilligung aller Event-Teilnehmer zu holen. Vielmehr nämlich reicht es schon zu wissen, dass ein stilles Einvernehmen genügt, um Teilnehmer einer Veranstaltung so zu fotografieren, dass sie bei einer späteren – nicht-kommerziellen – Veröffentlichung gut zu erkennen sind.

Dieses stille Einvernehmen heißt auf Juristendeutsch: konkludentes Verhalten. Bekommt eine Person mit, dass sie fotografiert wird – was der Fall sein sollte, wenn sie „gut getroffen“ ist – dann hat sie in dem Moment die Möglichkeit, einer Veröffentlichung zu widersprechen oder sie an Bedingungen zu knüpfen. Tut sie dieses nicht, kann sie "konkludent" davon ausgehen, dass das Bild zur Dokumentation des Events gezeigt wird.

Auf Nummer sicher gehen Veranstalter des lieben Friedens Willen aber dann doch noch mit einem extra Hinweis, entweder auf der Einladung oder per Schild am Eingang, auf dem steht, dass die Gäste gegebenenfalls beim Fotografen widersprechen sollen, wenn sie nicht fotografiert werden wollen.

Aber Achtung, all das gilt vorsichtshalber niemals bei Kindern (ohne expliziter Einwilligung der Eltern) und auch nicht im Falle einer kommerziellen Verwendung. Soll beispielsweise mit einem Foto eine Folgeveranstaltung beworben und ein Flyer gedruckt werden, gilt die "Konkludenz" nicht mehr. Dann ist die Dokumentation einer Einwilligung sinnvoll und ratsam. Dafür gibt es inzwischen tolle technische Lösungen: Die Videofunktion der Kamera oder auch Apps wie „iRelease“ für Smartphones.

Bei Mitarbeiterfotos verhält es sich noch etwas anders. Diese sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (der Fräser an der Fräse) grundsätzlich im Rechtssinne keine „schützenswerte Persönlichkeit“, sondern ein Teil des Unternehmens. Wenn ein abgebildeter Mitarbeiter aber extra ausgewählt wurde, sichtlich von seiner Arbeit aufschaut, eine Pose macht oder sonstwie vom beruflichen Ablauf abweicht, genießt er Persönlichkeitsrechte. Wenn Arbeitgeber nicht bereits im Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln untergebracht haben, ist also Vorsicht geboten. Denn bevor das Gesicht eines Kollegen tatsächlich von einem Plakat herunterlächelt, ist Zustimmung im „konkludenten“ Sinne nicht mehr ausreichend.

Aber zusammenfassend lässt sich sagen: Sie dürfen Ihre Kunden und Mitarbeiter zu Events im Haus einladen. Und sie dürfen Sie dabei fotografieren und die Fotos hinterher in der Haus- und Hofzeitung  im Zusammenhang mit dem Event veröffentlichen. Das genehmigen Ihnen die abgelichteten Personen nämlich ganz einfach dadurch, dass sie sich nicht dagegen wehren. Jede Nutzung darüber hinaus - auch das Zeigen auf Facebook ist ja für viele Menschen ein Problem... - muss dann allerdings wieder geklärt werden.




Falls Sie jetzt Lust auf mehr haben: Hier geht´s zu unseren Seminaren.

Mittwoch, 13. August 2014

Tipps & Tricks: Was Sie schon immer lernen wollten

Das Wichtigste zuerst: Die Termine für die Bildbeschaffer-Seminare stehen fest. Mit einem prallen Programm aus brennenden Fragen, die wir Ihnen nicht nur hier im Magazin, sondern auch live näherbringen wollen. Damit Sie up-to-date sind, keinen Trend verpassen und vor allem immer auf der rechtlich sicheren Seite sind.

Im Gepäck hat Seminarleiter Alexander Karst gleich mehrere spannende Fragen: Wohin entwickelt sich der Microstock-Trend, was haben Sie als Unternehmen davon? Rechte mit Filmen? Rechte  von Mitarbeitern und Kunden auf Bildern? Worauf muss ich bei der Weitergabe von Bildern an Dritte achten? Antworten darauf und natürlich wie immer auch auf Ihre ganz akuten Fragen aus der Praxis finden Platz, Gehör und Antwort an einem der folgenden Termine:

Dienstag, 09. September 2014: Berlin
Freitag, 26. September 2014: Hamburg
Freitag, 24. Oktober 2014: München
Montag, 24. November 2014: Frankfurt
Montag, 08. Dezember 2014: Köln

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und spannende Stunden der Wissensvermittlung!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dienstag, 3. Juni 2014

Thema des Monats: Die Seminarhighlights

5 Wochen, 5.000 Kilometer, 150 Köpfe und 15 Seminare, das ist der zahlenmäßige Querschnitt in unserem Thema des Monats. Ach ja, plus mindestens zwei Anekdoten.

Wenn wir mal kurz Bilanz ziehen dürfen: In den vergangen fünf Wochen legten wir 5.000 Kilometer zurück. Anlass waren unsere Bildbeschaffer-Seminare. An insgesamt 15 Terminen sind wir auf 150 nette  und interessierte Menschen gestoßen und hatten eine tolle Zeit. Vielen Dank für Ihre positive Resonanz in Frankfurt, Köln, München, Berlin, Rostock, Bad Homburg und Hamburg!

Bei so vielen Begegnungen bleiben nette Anekdoten natürlich nicht aus, und davon möchten wir Ihnen gerne erzählen. Ein besonderes Wiedersehen trug sich in Köln zu. Wir tagten in der zur Agentur Das Hochhaus gehörenden Galerie Schee. Nach dem Seminar unterhielten sich der Hochhaus-Chef Andreas Friedrichs und der Solution Developer Jörg Oyen. Und siehe da, so klein ist die Welt: Vor elf Jahren stand Jörgs Sohn als Modell für die Deutsche Krebshilfe bei Andreas vor der Kamera – und er kramte ein lebensgroßes Motiv, auf Leinwand gezogen, aus den Katakomben. Sehen Sie, was die Zeit aus Menschen macht.


Foto: Jörg Oyen

Auch nett diese Geschichte aus Hamburg. Folgendes Bild wird gezeigt, um das kreative Niveau vieler Microstock Bilder zu beschreiben:




Foto: Alexander Karst

Einem Seminarteilnehmer platzte es heraus: „Da arbeitet mein Bruder! Ich wollte ihn fotografieren und dem Restaurant etwas Schönes gestalten, aber dem Chef ging das nicht schnell genug...“ Was wäre wohl passiert, wenn es ihm gelungen wäre, den Chef seines Bruders davon zu überzeugen, den „echten“ Koch und „echte Menüs“ für diese Werbetafel zu fotografieren? So ganz ohne aufwändiges Shooting, sondern aus dem wahren Leben?

Natürlich sind noch viele andere lustige, interessante und merkwürdige Geschichten zutage gekommen – wie es eben so ist, wenn Menschen aufeinander treffen und die Möglichkeit haben, sich zum Thema „Bildrechte“ und „Bildmanagement“ frei auszutauschen. Wie es richtig geht, konnte Seminarleiter und Bildrechtsexperte Alex Karst jedenfalls am Ende immer erläutern. Das ist es auch, was ihm am meisten Spaß macht: Die echten Fälle zu erkunden und die rechtlichen Fallstricke aufzulösen. Nächster Termin: Freitag, 20. Juni in Köln.

Tools & Tricks: Die Seminare machen weiter

Die ganze Palette der Tools und Tricks, die wir Ihnen an die Hand geben können, gibt es in unseren Kompaktseminaren und die hören so schnell nicht wieder auf.

Am 20. Juni findet ein weiteres Kompaktseminar „Bildbeschaffung“ statt, weil wir dem hohen Zuspruch sonst kaum Herr werden können – und weil es uns ja selbst so viel Spaß macht.  Der Veranstaltungsort ist Köln, hier können Sie sich noch anmelden.

Ab Herbst 2014 planen wir dann eine regelmäßige Reihe mit monatlichen Seminaren in wechselnden Städten. Hier können Sie schon einmal unverbindliches Interesse bekunden!

Dienstag, 1. April 2014

Tipps & Tricks: Die Bildbeschaffer-Seminare

Unser Magazin zeigt es Monat für Monat: Das professionelle Bildwesen ist komplex. Entwicklungen, Veränderungen, Neuerungen, Trends. Und all das vor dem Hintergrund strenger rechtlicher Rahmenbedingungen. Wie soll man da nur den Überblick behalten?


Ganz einfach: Mit uns! Wir gehen wieder auf Tour und stellen Ihnen in einem unserer Seminare die aktuellen Trends und Themen rund um das Bildmanagement vor. An einem der nächsten Termine feiern wir dabei sogar ein kleines Jubliäum: Das 60. Bildbeschaffer-Seminar steht an! Und damit kommen wir nicht in die Jahre, sondern erst richtig in Fahrt. Seien Sie dabei und lassen Sie sich von Alex Karst auf unterhaltsame und gewinnbringende Art durch das Thema führen. Dabei ist auf jeden Fall auch jede Menge Platz für Ihre persönlichen Fragen oder andere aktuelle Herausforderungen. Entweder kommen Sie zu einem der festen Termine in Hamburg, Berlin, Köln und Frankfurt., oder wir kommen zu Ihnen – mit einem exklusiven Inhouse-Seminar.

Mittwoch, 02. April 2014 in München, direkt vor dem PICTAday!
Mittwoch, 28. April 2014 in Frankfurt
Montag, 05. Mai 2014 in Hamburg
Montag, 12. Mai 2014 in Köln
Montag, 19. Mai 2014 in Berlin

Jeweils 12 bis 18 Uhr.

Kosten: EUR 249,- pro Teilnehmer. Hier finden Sie den Themenplan und das Anmeldeformular.

Dienstag, 4. Februar 2014

Tipps & Tricks: Neue Seminare: München am 2. April

Es geht wieder auf Tour! Wer die Bildbeschaffer endlich einmal hautnah erleben möchte oder dies einfach viel zu lange nicht getan hat: Tragen Sie sich den 2. April 2014 im Kalender ein.

Vermutlich haben viele von Ihnen da ohnehin schon „München“ drin stehen, denn am 3. April findet in der bayerischen Metropole der PICTAday statt. Wer den Besuch auf der Bildmesse des BVPA um einen gewinnbringenden Aspekt ergänzen möchte, sollte sich schon jetzt einen der Plätze beim Bildbeschaffer-Seminar sichern.





Die vorzeitige Anreise nach München lohnt sich bestimmt! Unser für seine unterhaltsamen Vorträge bekannte Alex Karst referiert zum Thema Bildrechte und Bildquellen. Das ist geballte Kompetenz, die Sie nutzen sollten! Als krönenden Seminarabschluss lassen Sie dann den Abend beim Get Together in den schicken Räumen von Interfoto ausklingen. Besser kann man einen Besuch beim PICTAday nicht rechtfertigen! Mehr Infos und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier: www.die-bildbeschaffer.de/seminare.

Weitere Seminartermine mit den Bildbeschaffern sind bereits in Planung. Diese finden wieder in Berlin, Frankfurt, Köln und bei Bedarf in Stuttgart statt, genauere Infos folgen – oder schicken Sie uns Ihre Terminwünsche. Wir kommen aber auch zu Ihnen nach Hause (bzw. ins Büro), ganz exklusiv! Steht vielleicht ein größeres Projekt ins Haus, für das Sie Ihr Bild-Know-How auffrischen wollen? Sagen Sie Bescheid!

Dienstag, 3. September 2013

Thema des Monats: Wahlwerbung mit Stockmaterial

Sie haben es bestimmt gelesen – es stand im Spiegel, in der Zeit, bei Kress und wuv.de: Die Werbeagentur Wegmeister entdeckte, dass eine glücklich radelnde Familie sowohl für die NPD, als auch für die FDP wirbt – nebenbei auch für finnischen Quark und sicher noch für ein paar andere ebenso sinnstiftende Dinge...

Diese Familie war auch nicht das einzige Stock-Material in den Spots – der Spot der FDP scheint bis auf das Erscheinen von Herrn Brüderle komplett aus Stockmaterial gebaut zu sein. Für uns Anlass genug, uns einmal die Lizenzbedingungen vorzuknöpfen.

Wo kommen die Radler eigentlich her? Dieser Clip stammt von SimonKr, der ihn bei istockphoto einstellte – allerdings ist dieser Clip mittlerweile auch über gettyimages.com als lizenzfreier Clip zu haben. Spannend dabei: istockphoto - wie viele andere Microstock-Anbieter auch - verbieten in ihren Lizenzbedingungen den Einsatz von Models für politische Werbung; getty images hingegen nicht. Wer den entsprechenden Passus bei istockphoto genau liest, muss sich allerdings so richtig gruseln: Hier wird prinzipiell verboten, Models als Testimonials einzusetzen:

„4. Beschränkungen [...]:
Abs. 7: Nutzung oder Darstellung jeglichen Inhalts, der ein Modell oder eine Person enthält, wenn (a) diese Nutzung oder Darstellung in einer Art und Weise erfolgt, die bei einer vernünftigen Person die Annahme hervorrufen kann, dass die Person ein Geschäft, ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Sache, eine Vereinigung oder einen sonstigen Zweck nutzt oder unterstützt...“.

Das ist harter Tobak und auf Nachfrage konnte oder wollte uns istockphoto bei einem ganz ähnlichen Kunden, einer Gewerkschaft, keine Genehmigung zum Einsatz eines Models als Testimonial erteilen. Jetzt könnte man die Frage diskutieren, ob diese Familie überhaupt als Testimonial eingesetzt wird oder ob sie einfach nur als illustratives Element dastehen, als typisch deutsche Familie, die ja keiner der beiden Parteien anhängen muss. OK. Aber aus der Perspektive der Familie: Möchte sie – möchten SIE in einem Wahlspot der NPD auftauchen?

Und wenn Sie Models aus dem Microstock als Testimonials für Ihre Marken einsetzen, stehen Sie dann auch bereits mit einem Bein im Knast? Laut dieses Passus‘ in der istockphoto-Lizenz ja – aber der Alltag zeigt ja, dass dieses Gericht nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Eine mögliche Deutung: Amerikanische Unternehmen wie istockphoto müssen sich in ihren Standard-Lizenzen gegen alles Mögliche absichern, um dann im Ernstfall darauf verweisen zu können. Reagieren werden sie aber nur, wenn es wirklich brennt – wie im Fall der rechten Schweizer Partei SVP, die vor Jahren einen grimmig blickenden, südländisch wirkenden Macho mit dem Spruch: „Heute Vergewaltiger, morgen Schweizer?“ zeigte. Hier greift dann aber eher auch der Passus 4.6 der istockphoto-Lizenz, der Diffamierungen der Models untersagt. Dieses Motiv wurde tatsächlich dann von istockphoto gekippt!

Soweit istockphoto. Nun wissen wir, dass zumindest die FDP diesen FilmClip bei getty images lizensierte. Hier der entsprechende Lizenztext:

„3. Beschränkungen. [...]
5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt....“.

OK. Demnach müsste im Wahlspot eingeblendet werden: „Wir sind nur Fotomodelle, keine FDP-Wähler“? Nunja, getty images erlaubt grundsätzlich Wahlwerbung, verweist allerdings auch bei jedem Kauf darauf, dass Bilder und Filme vor Allem für Wahlwerbung besser exklusiv eingekauft werden sollten – so hätte man genau diese Situation, in der die FDP jetzt steckt, vermeiden können. Exklusivität ist aber teuer – eigene Shootings wären da sicher eine ehrlichere und günstigere Variante, aber Zeit und Budget stehen dem eigenen Shooting ja doch regelmäßig im Weg...

Dass aber der nicht exklusive Einsatz von Testimonials in der (Wahl-) Werbung richtig schief gehen kann, zeigt eine ältere Geschichte aus Irland: Hier warb die eine Partei mit dem Portait einer Frau: „On sunday, I will vote for xy“ – woraufhin die gegnerische Partei das gleiche Model nahm: „... I changed my mind...“.

Dienstag, 6. August 2013

Tipps & Tricks: Bildbeschaffer schulen das Gehirn

Ganz Deutschland schwitzt. Und weil das ja nun schon recht lange so ist, steht zu befürchten, dass wir bei anhaltenden Temperaturen bald alle aufhören zu denken. Damit das besser nicht passiert, leisten die Bildbeschaffer ganz bewusst einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Hirnmassen: Dozent Alex Karst ist wieder auf Tour.

Bereits am 2. August referierte Alex Karst – mit Begeisterung auf allen Seiten – vor dem PR Club in Hamburg, am 13. August steht er in Braunschweig auf der Bühne. Auch verschiedene Inhouse-Schulungen bei geschätzten Kunden bereichern den Tour-Kalender. Thema war oder wird sein: Der richtige Umgang mit Bildrechten, angereichert mit einer Reihe von nützlichen Tricks aus der Praxis. Dabei stellt Alex Karst wie immer den Dialog mit den Teilnehmern in den Vordergrund. Fragen, die Sie immer schon beschäftigt haben, Dinge, die Sie im Umgang mit Bildern einfach nicht verstehen oder auch Probleme in einem ganz besonderen Fall – all das und vieles mehr findet bei einem der Seminare von und mit den Bildbeschaffern seinen Platz. Wir freuen uns auf Sie!

Unser heißer Tipp, wenn Sie aus dem Raum Hannover/Braunschweig kommen: Am 13. August 2013 tritt Alexander Karst gemeinsam mit Kay Peters von der Xenario GmbH in Braunschweig auf. Im Rahmen der Campus-Regionalveranstaltung des Fachverbands Medienproduktioner steht der Abend unter dem Motto „Bildrechte/Medienverwaltung – Der richtige Umgang mit Bildern: Finden, kontrollieren, verwalten. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Weitere öffentliche Termine stehen noch im Raum, aber wenn Sie uns für eine Inhouse-Schulung buchen möchten, freuen wir uns jederzeit – auch bei über 30 Grad im Schatten – über Ihre Anfrage. Einfach anfragen: zentrale@die-bildbeschaffer.de oder hier weitere Infos finden!

Übrigens: Alex Karst ist jetzt auch Dozent  an der Freien Schule für Gestaltung in Hamburg-Wilhelmsburg!

Dienstag, 7. Mai 2013

Tipps & Tricks: Neue Regeln für Social Media

Social Media verändert die Welt. Und die Zeit verändert unseren Umgang mit dieser neuen Umgebung. Wer bislang entweder keine Meinung hatte oder den Einsatz seiner Bilder in Social Media komplett verbot, hat in den letzten Monaten gelernt, differenzierter mit dem Thema umzugehen. Für uns Bildnutzer heißt das: Es gibt Neuigkeiten.

Twitter hat Schlagzeilen damit gemacht, dass der Dienst die Bilder seiner User verkauft. Die Übernahme von Instagram durch Google ließ zuerst ähnliches befürchten. Zumal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nirgends explizit Abstand von solchen „Zweitverwendungen“ genommen wird, im Gegenteil, es heißt bei Facebook, Twitter und Co. sinngemäß: „Wir behalten uns die Nutzung von Bildern etc. vor…“. Viele Agenturen und Fotografen führten deshalb schon früh eine neue Klausel in ihren Bedingungen ein, wonach sie die Nutzung ihrer Bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook untersagen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme auf Seiten der Urheber, sofern sie sich von den sozialen Netzwerken keine zusätzliche Reichweite erhoffen. Einige Social Media-Anbieter hingegen sind dabei, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, in dem sie den Inhabern von Bildern quasi Verkaufsprovisionen in Aussicht stellen oder, wie aktuell bei Instagram, über ein eigens dafür entwickeltes Portal (www.instastockimages.com) eine Plattform bieten, auf denen die Nutzer ihre Bilder selbst verkaufen können.
Manche Bildagenturen folgen nun dem Beispiel von Getty Images, wo das Thema jetzt differenzierter gesehen wird: Nein zu Twitter, weil hier die Bilder der Nutzer ohne Nachfrage verscherbelt werden. Facebook ist zwar nicht gut, aber auch nicht böse, da es die Bilder seiner Nutzer (noch) nicht weitergibt. Getty wünscht sich natürlich Sicherheit vor Bilderklau durch die Nutzer selbst: Die Bilder sollen nicht zu groß und möglichst weit bearbeitet werden, mit Ihrem Logo, als Composing oder mit einem Wasserzeichen, damit sich nicht jedermann das Originalbild herunterladen kann. So sehen das unter den Microstocks zum Beispiel istockphoto, shutterstock, 123rf oder shotshop.
Die nächste strittige Frage dreht sich um die kleinen Icons als Vorschauen Links: Wenn also ein Unternehmen zum Beispiel seine frische Aktions-Seite bei Facebook postet, werden kleine Bilder von der Zielseite als Miniaturbilder angeboten. Ist das Zeigen eines Bildes hier eine weitere Nutzung? Oder ein Zitat? Da gehen die Meinungen auf Bildagenturen-Seite noch weit auseinander. Einige Bildagenturen verlangen, dass die Mini-Teaser zusätzlich lizensiert werden, andere sehen keinen Handlungsbedarf.
Den Überblick zu den wichtigen Infos zu Microstock-Agenturen finden Sie in unserer Knowledge-Base (http://www.die-bildbeschaffer.de/index.php/82) - einfach nur einloggen und öffnen. 

Oder: wir besprechen das jeweils kurz am Telefon.
Um Ihnen für Ihre aktuellen Projekte Sicherheit zu bieten, diskutieren wir natürlich gern dieses Thema in Ihrem Namen mit den jeweiligen Bildagenturen.

Dienstag, 15. Januar 2013

Agentur des Monats: Unsere Wenigkeit

Heute machen wir uns selbst zum Gegenstand dieser Rubrik, der Agentur des Monats. Aber da wir ja nicht zu dick auftragen wollen, benennen wir diese Rubrik hiermit heimlich um in „noch ein Thema des Monats“ und erzählen Ihnen was über Google Maps und Google Earth und alles, was mit den Bildern aus diesen Quellen zu tun hat. Am Ende werden Sie übrigens sehen, dass wir gar nicht so weit weg sind von der Ehre, die wir allzu gerne anderen verleihen.

Also, los geht’s. Das Thema Maps und Earth aus dem Hause Google beschäftigt nicht nur uns, sondern auch Sie – das zeigen Ihre zahlreichen Nachfragen. Zum Glück sind Sie damit bei uns genau richtig. Wir sind zwar auch der Meinung, dass Google ein unübersichtlicher Laden ist, aber immerhin ist es uns doch schon das eine und andere Mal gelungen, bis dahin durchzudringen, wo man das mit der Nutzung von Bildmaterial klären kann. Schließlich bieten sowohl Google Maps als auch Google Earth unzählige Bildverwendungsgelegenheiten: Jeder kennt die Karten und das kann man ja auch nutzen!

Nun ist es ja so, dass die Maps- und Earth-Bilder von Satelliten oder Flugzeugen aus geschossen werden. Im ersteren Fall sind sie gemeinfrei, das heißt, man kann sie eigentlich „einfach so“ nutzen, wenn man denn weiß, wo man sie herbekommt. Wurden die Fotos von einem Flugzeug aus geschossen, unterliegen sie dem Urheberrecht. So oder so sind sie letztlich als von Google bereitgestelltes Bildmaterial auch von beziehungsweise für Google geschützt. Will heißen: Rankommen ist das eine, nutzen dürfen das andere, problematisch das beides.Wir helfen Ihnen da jederzeit gern weiter, klären, ob und in welchem Rahmen Nutzungsrechte erteilt werden können. Kosten? Eigentlich nicht der Rede wert...

Hier noch ein kleiner mathematisch-historischer Exkurs, bevor wir zur Lösung des Problems kommen: Die Sputnik sendete 1957 die allerersten Bilder aus dem Weltall auf die Erde, das ist gerade einmal 55 Jahre her. Inzwischen sind die Bilder so gestochen scharf, dass Sie ohne weiteres einen Kilometer Erdoberfläche auf einem 18 Zentimeter langen Bild mit 300 dpi drucken können.

Wenn ein Screenshot für kleinere Verwendungen ausreicht, können wir Ihnen helfen, einfach nur die Rechte zu klären – das geht schnell und sie können umgehend weitermachen mit Ihren Ideen. Wenn es eine größere Auflösung sein muss und Sie Feindaten benötigen, dann sind wir erst recht die richtige Adresse, wir haben da nämlich so unsere Kontakte und die reichen mitunter bis in die Satelliten-Umlaufbahnen.

Also, scheuen Sie sich nicht, mit uns auch über scheinbar unmögliche Dinge zu sprechen: Wir wissen, wie Sie mit Karten und Satellitenbildern arbeiten können, ohne ein böses Erwachen des Google-Giganten zu riskieren.

Dienstag, 5. Juni 2012

Thema des Monats: Die neue deutsche Abmahnwelle Vol. 2

Während wir letzten Monat über die Initiative der Bundesregierung sprachen, Lizenzstrafen per Gesetz zu deckeln, widmen wir uns heute einem speziellen Fall der Abmahnerei. Bildagenturen nämlich, die ihre Fotos kostenfrei oder sehr günstig anbieten (Pixelio, Fotolia etc.), verstecken in ihren Lizenzbedingungen geheime Schätze, die Anwälte nur zu gerne heben. Da kann dann ein Bild schnell mal um 1.300,- Euro teurer werden: 500 Euro für den Anwalt und 800 für den Fotografen, der seine Bilder eigentlich für 3 Euro bei fotolia und – in dem uns vorliegenden Fall – sogar kostenlos bei pixelio angeboten hatte. Wer also Fotos nach Erwerb nicht urheberrechtlich kennzeichnet, kriegt vermutlich sehr schnell Post von einem Anwalt. Dabei ist die Formulierung in den Bedingungen beispielsweise bei Fotolia nicht sehr eindeutig:

 „3. Einschränkungen Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist: (...) (k) Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com."

Abgesehen davon, dass man die Formulierung an sich erstmal innerlich übersetzen muss, ist in diesen Bestimmung ganz offensichtlich nicht die Rede davon, dass die Urheberrechtsangaben auch dann erforderlich sind, wenn man ein Bild für rein werbliche Zwecke nutzt. Diese missverständliche Formulierung wird zwar vor Gericht oft mildernd anerkannt, doch wenn man nicht mehr nachweisen kann, dass man ein streitbares Bild bei Fotolia gekauft hat, wird die Rechtsstrafe fällig. Und vielleicht haben Sie unseren Link zu pixelio auf Facebook gesehen: dort wird immer und grundsätzlich ein Bildnachweis verlangt – sonst wird es teuer... (siehe oben)...

Die Anwälte bieten sich den Fotografen in diesem Bereich als Verschaffer zusätzlicher Einnahmemöglichkeiten an – und sind regelrecht darauf abgerichtet, solche Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Manche Microstock-Fotografen sind vielleicht von den Umsätzen enttäuscht und ziehen auf diese Weise die ganz besondere Karte aus dem Ärmel. Da sind die großen Bildagenturen ehrlicher: sie stellen keine kostenlosen Fallen auf und verzichten manchmal sogar auf den Anwalt und seine Kosten.

Hier sind die Termine für die nächsten Kompaktseminare Bildbeschaffung!

Freitag, 21. Oktober 2011

Rechte frei für Suchmaschinen

Schutz nur dem, der vorbeugt: Suchmaschinen dürfen Vorschaubilder zeigen - unabhängig davon, ob das rechtlich eingeräumt wurde oder nicht:

Hier ein interessanter Artikel zu dem Thema.

Freitag, 30. September 2011

Siegried Kauder und das Copyright

Wer war das noch, der ein Internetverbot für Copyrightverletzer gefordert hat?

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,789073,00.html