Nutzen Sie auf Ihrer Website die Leiste zum Teilen der Seiten / Artikel auf Social Media? Dann lesen Sie jetzt genau hin...
Bilder, die auf Internetseiten veröffentlicht sind, können durch den kleinen Like- oder Share-Button ganz einfach auf Facebook veröffentlicht werden, ohne dass Ihr Besucher beeinflussen könnte, welches Bild auf Ihrer Seite bei Facebook als Teaser-Bild gezeigt werden darf.
Die „Like“- oder „Share“-Buttons zum Teilen von Inhalten auf Facebook sind Fluch und Segen zugleich. Segen, weil mit einem einfachen Klick eine schier unbegrenzte Reichweite möglich ist. Fluch, weil geteilt wird, wo nicht immer geteilt werden soll. Wie sich die unerlaubte Nutzung durch willkürliches „Teilen“ und „Liken“ vermeiden lässt, weiß nur ein Experte. Den aber haben wir!
Zuerst aber noch der Hintergrund: Was ist denn am Liken so problematisch?
Sie als Website-Betreiber haben ein Stock-Foto lizensiert und dürfen es auf Ihrer Website zeigen. Postet jemand Ihre Seite dann auf Facebook, erscheint in dessen Konto ein Teaser zu Ihrer Seite und auch ein Bild, das Facebook auf Ihrer Seite gefunden hat – und damit wird Ihr Besucher zu einem neuen Bildnutzer, da ja das Bild in seinem Konto veröffentlicht wurde. Sie benötigen also die Lizenz zur Weitergabe des Bildes an Dritte – und die ist nicht bei lizenzfreien Bildern enthalten und auch bei Microstocks wird diese Zusatzlizenz selten gekauft. Was also tun? Kann ich meiner Web-Seite sagen, welches Bild bei Facebook gezeigt werden darf (zB das Firmenlogo…) und welches nicht?
Deshalb haben wir mit Ulf Treger, Webentwickler von Pragma Shift http://pragma-shift.net/, einmal unseren Experten gefragt, ob sich Bilder rein technisch gegen einen solchen Zugriff sperren lassen. Ulf Treger gibt uns dazu zwei ganz hervorragende Tipps, den zumindest die technisch etwas Versierteren unter uns kennen sollten und schätzen werden:
Um Bilder auf einer Website vor dem unerlaubten Teilen zu schützen, gibt es zwei technische Möglichkeiten:
1. Den "Facebook"-Crawler von der eigenen Seite aussperren (siehe: https://developers.facebook.com/docs/sharing/webmasters#crawler).
Das lässt sich am besten über Datei robots.txt. machen (erklärt wird das hier: http://www.botreports.com/f/facebookexternalhit.shtml).
Eigentlich keine gute Lösung, denn wir wollen ja nun einmal bei Facebook erwähnt werden und uns nicht aussperren…
2. Einfach eine Alternative anbieten: Man kann ein anderes Bild zum Teilen hinterlegen. Das geht mit Hilfe der „Open Graph Syntax“, dazu einfach folgende Zeile im Header des HTML-Quelltextes der eigenen Seite angeben:
content=”http://www.DEINE_DOMAIN/images/logo.jpg” />
Wer es noch trickiger machen möchte, hinterlegt unter dieser Adresse einfach ein
leeres Bild, aber dann wird´s nicht schön und das widerspricht eigentlich auch der Open Graph Idee...
Die Definition lässt sich mit dem offiziellen Facebook-Debugger (https://developers.facebook.com/tools/debug) testen, eine genauere Erklärung der Syntax gibt es in den Facebook-Developer-Documents (https://developers.facebook.com/docs/sharing/opengraph/using-objects)
So, noch Fragen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen gern. Vor allem, wenn es daraum geht, Ihre und unsere Bilder vor unerlaubten Nutzungen zu schützen und Ihnen und uns gleichermaßen das Risiko einer Abmahnung abzunehmen.
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Dienstag, 19. Mai 2015
Donnerstag, 4. September 2014
Tipps & Tricks: Seminare
Als Empfänger dieses Newsletters unterstellen wir Ihnen eine gewisse Affinität zum Thema Bilder. Vermutlich haben Sie täglich damit zu tun, sonst würden wir uns wohl kaum kennen. Das passt ja schon mal.
Wenn Sie jetzt auch noch aus München, Frankfurt oder Köln kommen, könnte das wie ein Omen sein. Denn da kommen wir ja auch bald hin. Mit unseren Kompaktseminaren Bildbeschaffung, die Ihnen alle Tricks und Kniffe an die Hand geben, die Sie im täglichen Umgang mit Bilder brauchen.
Und die Ihnen jede Menge Raum geben, um Dinge zu klären, die Sie immer schon mal geklärt haben wollten. Wäre das nicht der ideale Aufhänger, um Ihren Chef oder Vorgesetzten zu überzeugen, dass Sie mal wieder eine Weiterbildung benötigen? Die nicht nur die Lösung bildrechtlicher Fallstricke verspricht, sondern mit 249 Euro pro Kopf auch noch vergleichsweise preiswert ist?
Die Seminare beginnen jeweils um 10 Uhr, dauern etwa sechs Stunden und beinhalten Wissenserweiterung, Kurzweile, Netzwerkaustausch und sogar ein köstliches Lunch.
Ein paar Plätze sind noch frei:
Freitag, 26. September 2014: Berlin
Freitag, 24. Oktober 2014: München
Montag, 24. November 2014: Frankfurt
Montag, 08. Dezember 2014: Köln
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und einen unterhaltsamen Austausch.
Wenn Sie jetzt auch noch aus München, Frankfurt oder Köln kommen, könnte das wie ein Omen sein. Denn da kommen wir ja auch bald hin. Mit unseren Kompaktseminaren Bildbeschaffung, die Ihnen alle Tricks und Kniffe an die Hand geben, die Sie im täglichen Umgang mit Bilder brauchen.
Und die Ihnen jede Menge Raum geben, um Dinge zu klären, die Sie immer schon mal geklärt haben wollten. Wäre das nicht der ideale Aufhänger, um Ihren Chef oder Vorgesetzten zu überzeugen, dass Sie mal wieder eine Weiterbildung benötigen? Die nicht nur die Lösung bildrechtlicher Fallstricke verspricht, sondern mit 249 Euro pro Kopf auch noch vergleichsweise preiswert ist?
Die Seminare beginnen jeweils um 10 Uhr, dauern etwa sechs Stunden und beinhalten Wissenserweiterung, Kurzweile, Netzwerkaustausch und sogar ein köstliches Lunch.
Ein paar Plätze sind noch frei:
Freitag, 26. September 2014: Berlin
Freitag, 24. Oktober 2014: München
Montag, 24. November 2014: Frankfurt
Montag, 08. Dezember 2014: Köln
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und einen unterhaltsamen Austausch.
Eingestellt von
bildbeschaffer
um
13:22
Freitag, 1. März 2013
Tipps & Tricks: Get inspired!
Das Leben wäre fade, wenn es nicht immer wieder Menschen gäbe, die mit ihrem Sinn für schöne Dinge dafür sorgen, dass wir uns hin und wieder inspirieren lassen können. Zu solchen Menschen zählen unserer Meinung nach auch die Macher, Fotografen und Künstler auf den Kuratierungsplattformen wie 500px und 1x, die allerfeinstes Bildmaterial versammeln. Diese Seiten verstehen sich als Online-Galerien für Fotografen, Laien und Hobby-Knipser und sie erlauben es, Fotos zu teilen.
Mit einem unkomplizierten, kostenfreien Profil kann man sich hier ausgewählten Fotografen anschließen und sich von deren bereitgestellter Bildauswahl inspirieren lassen. Für Freunde der Kunst ein schöner Ort der Inspiration, für Fotografen selbst eine gute Plattform, um sich „Fans“ zu erobern. Das Prinzip auf 1x.com ist dasselbe wie das von 500px, die beiden Kuratierungsplattformen unterscheiden sich jedoch in ihrer Bildsprache und Tonalität, so dass jeder für sich selbst entscheiden muss, welche Seite ihm besser gefällt.
Mit einem Besuch auf 500px oder 1x ist eines auf jeden Fall sicher: hochwertige Bilder für Freunde der Fotografie per Klick. We like!
Mit einem Besuch auf 500px oder 1x ist eines auf jeden Fall sicher: hochwertige Bilder für Freunde der Fotografie per Klick. We like!
Dienstag, 5. Juni 2012
Thema des Monats: Die neue deutsche Abmahnwelle Vol. 2
Während wir letzten Monat über die Initiative der Bundesregierung sprachen, Lizenzstrafen per Gesetz zu deckeln, widmen wir uns heute einem speziellen Fall der Abmahnerei. Bildagenturen nämlich, die ihre Fotos kostenfrei oder sehr günstig anbieten (Pixelio, Fotolia etc.), verstecken in ihren Lizenzbedingungen geheime Schätze, die Anwälte nur zu gerne heben. Da kann dann ein Bild schnell mal um 1.300,- Euro teurer werden: 500 Euro für den Anwalt und 800 für den Fotografen, der seine Bilder eigentlich für 3 Euro bei fotolia und – in dem uns vorliegenden Fall – sogar kostenlos bei pixelio angeboten hatte. Wer also Fotos nach Erwerb nicht urheberrechtlich kennzeichnet, kriegt vermutlich sehr schnell Post von einem Anwalt. Dabei ist die Formulierung in den Bedingungen beispielsweise bei Fotolia nicht sehr eindeutig:
„3. Einschränkungen Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist: (...) (k) Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com."
Abgesehen davon, dass man die Formulierung an sich erstmal innerlich übersetzen muss, ist in diesen Bestimmung ganz offensichtlich nicht die Rede davon, dass die Urheberrechtsangaben auch dann erforderlich sind, wenn man ein Bild für rein werbliche Zwecke nutzt. Diese missverständliche Formulierung wird zwar vor Gericht oft mildernd anerkannt, doch wenn man nicht mehr nachweisen kann, dass man ein streitbares Bild bei Fotolia gekauft hat, wird die Rechtsstrafe fällig. Und vielleicht haben Sie unseren Link zu pixelio auf Facebook gesehen: dort wird immer und grundsätzlich ein Bildnachweis verlangt – sonst wird es teuer... (siehe oben)...
Die Anwälte bieten sich den Fotografen in diesem Bereich als Verschaffer zusätzlicher Einnahmemöglichkeiten an – und sind regelrecht darauf abgerichtet, solche Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Manche Microstock-Fotografen sind vielleicht von den Umsätzen enttäuscht und ziehen auf diese Weise die ganz besondere Karte aus dem Ärmel. Da sind die großen Bildagenturen ehrlicher: sie stellen keine kostenlosen Fallen auf und verzichten manchmal sogar auf den Anwalt und seine Kosten.
Hier sind die Termine für die nächsten Kompaktseminare Bildbeschaffung!
„3. Einschränkungen Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist: (...) (k) Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com."
Abgesehen davon, dass man die Formulierung an sich erstmal innerlich übersetzen muss, ist in diesen Bestimmung ganz offensichtlich nicht die Rede davon, dass die Urheberrechtsangaben auch dann erforderlich sind, wenn man ein Bild für rein werbliche Zwecke nutzt. Diese missverständliche Formulierung wird zwar vor Gericht oft mildernd anerkannt, doch wenn man nicht mehr nachweisen kann, dass man ein streitbares Bild bei Fotolia gekauft hat, wird die Rechtsstrafe fällig. Und vielleicht haben Sie unseren Link zu pixelio auf Facebook gesehen: dort wird immer und grundsätzlich ein Bildnachweis verlangt – sonst wird es teuer... (siehe oben)...
Die Anwälte bieten sich den Fotografen in diesem Bereich als Verschaffer zusätzlicher Einnahmemöglichkeiten an – und sind regelrecht darauf abgerichtet, solche Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Manche Microstock-Fotografen sind vielleicht von den Umsätzen enttäuscht und ziehen auf diese Weise die ganz besondere Karte aus dem Ärmel. Da sind die großen Bildagenturen ehrlicher: sie stellen keine kostenlosen Fallen auf und verzichten manchmal sogar auf den Anwalt und seine Kosten.
Hier sind die Termine für die nächsten Kompaktseminare Bildbeschaffung!
Donnerstag, 7. Juli 2011
Jim Pickerell oder die Frage, ob es einen Grund gibt, für ein kommerziell genutztes Bild nur 10$ zu bezahlen
Auf dem CEPIC Kongress in Istanbul - die Bildbeschaffer berichteten - gefiel uns eine kleine Aktion von Jim Pickerell sehr gut: Er schrieb per Flugblatt und über seinen Newsletter eine Belohnung in Höhe von 100$ aus für denjenigen, der ihm eine plausible Begründung für die Frage lieferte, ob es jemals gerechtfertigt sein könnte, für ein kommerziell genutztes Bild nur 10$ oder weniger zu bezahlen.
Was daraus geworden ist, ob jemand die Belohnung kassiert hat und was Jim Pickerell dazu sagt, lesen Sie bitte hier.
Was daraus geworden ist, ob jemand die Belohnung kassiert hat und was Jim Pickerell dazu sagt, lesen Sie bitte hier.
Donnerstag, 23. Juni 2011
Plagiatsvorwurf: Eminem verklagt Audi
Wie schnell aus einer kleinen Präsentation "für intern" ein großes Problem werden kann, zeigt der Fall Eminem vs. Audi: Eigentlich sollte ein Spot nur vor 100 Leuten gezeigt werden, doch er bahnte sich seinen Weg ins Netz und veranlasste Eminem, Audi wegen des Plagiats eines Gitarrenriffs anzuklagen.
Zum SPIEGEL-Artikel geht es hier entlang.
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