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Dienstag, 19. Mai 2015

Thema des Monats: Facebook - das unerlaubte Teilen

Nutzen Sie auf Ihrer Website die Leiste zum Teilen der Seiten / Artikel auf Social Media? Dann lesen Sie jetzt genau hin...

Bilder, die auf Internetseiten veröffentlicht sind, können durch den kleinen Like- oder Share-Button ganz einfach auf Facebook veröffentlicht werden, ohne dass Ihr Besucher beeinflussen könnte, welches Bild auf Ihrer Seite bei Facebook als Teaser-Bild gezeigt werden darf.

Die „Like“- oder „Share“-Buttons zum Teilen von Inhalten auf Facebook sind Fluch und Segen zugleich. Segen, weil mit einem einfachen Klick eine schier unbegrenzte Reichweite möglich ist. Fluch, weil geteilt wird, wo nicht immer geteilt werden soll. Wie sich die unerlaubte Nutzung durch willkürliches „Teilen“ und „Liken“ vermeiden lässt, weiß nur ein Experte. Den aber haben wir!

Zuerst aber noch der Hintergrund: Was ist denn am Liken so problematisch?
Sie als Website-Betreiber haben ein Stock-Foto lizensiert und dürfen es auf Ihrer Website zeigen. Postet jemand Ihre Seite dann auf Facebook, erscheint in dessen Konto ein Teaser zu Ihrer Seite und auch ein Bild, das Facebook auf Ihrer Seite gefunden hat – und damit wird Ihr Besucher zu einem neuen Bildnutzer, da ja das Bild in seinem Konto veröffentlicht wurde. Sie benötigen also die Lizenz zur Weitergabe des Bildes an Dritte – und die ist nicht bei lizenzfreien Bildern enthalten und auch bei Microstocks wird diese Zusatzlizenz selten gekauft. Was also tun? Kann ich meiner Web-Seite sagen, welches Bild bei Facebook gezeigt werden darf (zB das Firmenlogo…) und welches nicht?

Deshalb haben wir mit Ulf Treger, Webentwickler von Pragma Shift http://pragma-shift.net/, einmal unseren Experten gefragt, ob sich Bilder rein technisch gegen einen solchen Zugriff sperren lassen. Ulf Treger gibt uns dazu zwei ganz hervorragende Tipps, den zumindest die technisch etwas Versierteren unter uns kennen sollten und schätzen werden:

Um Bilder auf einer Website vor dem unerlaubten Teilen zu schützen, gibt es zwei technische Möglichkeiten:

1. Den "Facebook"-Crawler von der eigenen Seite aussperren (siehe: https://developers.facebook.com/docs/sharing/webmasters#crawler).

Das lässt sich am besten über Datei robots.txt. machen (erklärt wird das hier: http://www.botreports.com/f/facebookexternalhit.shtml).

Eigentlich keine gute Lösung, denn wir wollen ja nun einmal bei Facebook erwähnt werden und uns nicht aussperren…

2. Einfach eine Alternative anbieten: Man kann ein anderes Bild zum Teilen hinterlegen. Das geht mit Hilfe der „Open Graph Syntax“, dazu einfach folgende Zeile im Header des HTML-Quelltextes der eigenen Seite angeben:

content=”http://www.DEINE_DOMAIN/images/logo.jpg” />

Wer es noch trickiger machen möchte, hinterlegt unter dieser Adresse einfach ein
leeres Bild, aber dann wird´s nicht schön und das widerspricht eigentlich auch der Open Graph Idee...

Die Definition lässt sich mit dem offiziellen Facebook-Debugger (https://developers.facebook.com/tools/debug) testen, eine genauere Erklärung der Syntax gibt es in den Facebook-Developer-Documents (https://developers.facebook.com/docs/sharing/opengraph/using-objects)

So, noch Fragen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen gern. Vor allem, wenn es daraum geht, Ihre und unsere Bilder vor unerlaubten Nutzungen zu schützen und Ihnen und uns gleichermaßen das Risiko einer Abmahnung abzunehmen.

Dienstag, 7. Oktober 2014

Tools & Tricks: Der Bildnachweis-Generator

Es passiert nicht ohne Grund, dass die meisten Agenturen – insbesondere die Microstocks – einen gut lesbaren Bildnachweis fordern, wenn ein Motiv bei Facebook platziert werden soll. Schließlich sind die AGBs des Social Media-Riesen nicht gerade urheberfreundlich, ganz im Gegenteil: Die Metadaten eines Bildes werden beim Hochladen automatisch gelöscht.

Weil das natürlich nicht geht, weil aber Facebook auch schon zum guten Ton einer ausgereiften Werbestrategie gehört, ist es ratsam, seine Bilder, wenn schon nicht mit einem Wasserzeichen, so doch mit einem Credit zu versehen. Dafür gibt es den Bildnachweis-Generator!

403 Pixel - die benötigte Breite für einen Facebook-Post


Und der kann sogar noch mehr: Damit die Bilder in den sozialen Netzwerken nicht zu groß sind – etwa 403 px reichen, aber manchmal können es auch 600 sein – kann mit dem Generator die Größe des Bildes selbst festgelegt werden. Es ist also ein Creditgenerator und Schneidewerkzeug gleichermaßen. Einfacher geht es nicht!



Wer also künftig bei uns ein Bild kauft und herunterlädt, wird unseren Bildnachweisgenerator kennenlernen. Er fragt ab, wie groß das Bild sein soll und ermöglicht die Inschrift des Credits. Probieren Sie es ruhig mal aus und trauen Sie sich endlich ohne Sorge, Bilder auch bei Facebook zu veröffentlichen. Die Credits sind Ihnen sicher.

Dienstag, 7. Mai 2013

Tipps & Tricks: Neue Regeln für Social Media

Social Media verändert die Welt. Und die Zeit verändert unseren Umgang mit dieser neuen Umgebung. Wer bislang entweder keine Meinung hatte oder den Einsatz seiner Bilder in Social Media komplett verbot, hat in den letzten Monaten gelernt, differenzierter mit dem Thema umzugehen. Für uns Bildnutzer heißt das: Es gibt Neuigkeiten.

Twitter hat Schlagzeilen damit gemacht, dass der Dienst die Bilder seiner User verkauft. Die Übernahme von Instagram durch Google ließ zuerst ähnliches befürchten. Zumal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nirgends explizit Abstand von solchen „Zweitverwendungen“ genommen wird, im Gegenteil, es heißt bei Facebook, Twitter und Co. sinngemäß: „Wir behalten uns die Nutzung von Bildern etc. vor…“. Viele Agenturen und Fotografen führten deshalb schon früh eine neue Klausel in ihren Bedingungen ein, wonach sie die Nutzung ihrer Bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook untersagen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme auf Seiten der Urheber, sofern sie sich von den sozialen Netzwerken keine zusätzliche Reichweite erhoffen. Einige Social Media-Anbieter hingegen sind dabei, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, in dem sie den Inhabern von Bildern quasi Verkaufsprovisionen in Aussicht stellen oder, wie aktuell bei Instagram, über ein eigens dafür entwickeltes Portal (www.instastockimages.com) eine Plattform bieten, auf denen die Nutzer ihre Bilder selbst verkaufen können.
Manche Bildagenturen folgen nun dem Beispiel von Getty Images, wo das Thema jetzt differenzierter gesehen wird: Nein zu Twitter, weil hier die Bilder der Nutzer ohne Nachfrage verscherbelt werden. Facebook ist zwar nicht gut, aber auch nicht böse, da es die Bilder seiner Nutzer (noch) nicht weitergibt. Getty wünscht sich natürlich Sicherheit vor Bilderklau durch die Nutzer selbst: Die Bilder sollen nicht zu groß und möglichst weit bearbeitet werden, mit Ihrem Logo, als Composing oder mit einem Wasserzeichen, damit sich nicht jedermann das Originalbild herunterladen kann. So sehen das unter den Microstocks zum Beispiel istockphoto, shutterstock, 123rf oder shotshop.
Die nächste strittige Frage dreht sich um die kleinen Icons als Vorschauen Links: Wenn also ein Unternehmen zum Beispiel seine frische Aktions-Seite bei Facebook postet, werden kleine Bilder von der Zielseite als Miniaturbilder angeboten. Ist das Zeigen eines Bildes hier eine weitere Nutzung? Oder ein Zitat? Da gehen die Meinungen auf Bildagenturen-Seite noch weit auseinander. Einige Bildagenturen verlangen, dass die Mini-Teaser zusätzlich lizensiert werden, andere sehen keinen Handlungsbedarf.
Den Überblick zu den wichtigen Infos zu Microstock-Agenturen finden Sie in unserer Knowledge-Base (http://www.die-bildbeschaffer.de/index.php/82) - einfach nur einloggen und öffnen. 

Oder: wir besprechen das jeweils kurz am Telefon.
Um Ihnen für Ihre aktuellen Projekte Sicherheit zu bieten, diskutieren wir natürlich gern dieses Thema in Ihrem Namen mit den jeweiligen Bildagenturen.

Dienstag, 7. August 2012

Thema des Monats: Facebook und Stockbilder


Wie oft hatten wir Ihnen dieses Thema Social Media / Urheberrecht eigentlich schon in unserem Magazin ausgebreitet? Vor einem Jahr hatten wir so viel zu diesem Thema zu erzählen, dass wir anstelle eines Artikels gleich einen abendfüllenden Vortrag mit dem  Fachanwalt unseres Vertrauens organisierten. Dürfen wir noch einmal? Wir müssen. Und wollen. Weil wir einen Grund haben, einen ganz praktischen. Es geht um Ihren Alltag.

Unsere Kunden stellen uns immer öfter diese Frage: Dürfen Agentur-Bilder auf „unsere“ Facebook-Seite? Na, Sie müssen nicht raten. Auf eine so einfache Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Von den beiden Microstock-Agenturen fotolia und panthermedia haben wir ein deutliches Nein erhalten, zwar verpackt in viel juristisch klingendem Text, aber immerhin ein Standpunkt. Und einige Agenturen stellen ein glasklares Jein in den Raum. Glasklar deshalb, weil es mit zwei einfachen Regeln verknüpft wird, die Ihnen die Arbeit mit Facebook ermöglicht:

Erstens – und das ist sicher noch das Einfachste: Stellen Sie die Bilder niemals in Originalgröße bei Facebook ein. So kann auch niemand ein Original-Stockbild herunterladen. Und zweitens hoffen wir jetzt ganz doll, dass Sie die Bilder noch bearbeiten, das Kundenlogo platzieren, Elemente verfremden – so, dass sich das Facebook-Bild grundlegend vom Original unterscheidet.

Nehmen Sie diese beiden Regeln aber bitte nicht für jedes Bild. Denn dieser Kamm ist zu grob, als dass sich damit jeder Schopf glattziehen ließe. Fragen Sie uns lieber. Genau solche Fragen besprechen wir ja nun einmal gern mit Ihnen.

Denn unser Job soll ja sein, Sie vor Problemen wie diesen zu schützen.
Dass auch Bilder bei Facebook gefunden werden, beweist der erste uns bekannte Fall aus Halle: Ein User postete ein urheberrechtlich geschütztes Bild einer Quietsche-Ente auf der Unternehmens-Page bei Facebook, woraufhin das Unternehmen dann zahlen durfte.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Alles andere als dröge – Bildbeschaffer-Fachevent in den 747 Studios




+++ Medienanwalt Dirk Wieddekind klärte über die Rechtsverhältnisse in den sozialen Medien auf +++ über 30 Gäste waren der Einladung der Bildbeschaffer in die 747 Studios gefolgt +++




Der 10. Oktober war ein verregneter, ungemütlicher Dienstag. Umso mehr freuten wir uns, dass trotzdem so viele Gäste unserer Einladung gefolgt waren. Um 19 Uhr ging es mit einem Aperitif in der schönen Lounge der 747 Studios in Hamburg Ottensen los. Für den Fachvortrag hatten die lieben Kollegen von 747 das große Studio zu einem kleinen Hörsaal umfunktioniert, in dem es um 19:30h mit Dirk Wieddekind um das Thema Recht und Social Media ging.

Dirk Wieddekind ist Medienanwalt bei der renommierten Kanzlei Taylor Wessing. Und er hatte für den Bildbeschaffer-Abend einen spannenden Vortrag vorbereitet. Es scheint seine Spezialität zu sein, juristische Themen mund- bzw. ohrgerecht aufzubereiten, denn trotz geballten Inhalts verging die Stunde wie im Flug. Es war schon erschreckend zu sehen, wieviele Rechtsgebiete wir betreten, wenn wir soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook & Co. nutzen. Das gilt insbesondere bei der Verwendung von Marken, Namen und Bildern, was natürlich für die meisten von uns nichts Neues ist, was aber genau dann eine neue Relevanz bekommt, wenn wir anfangen, uns in sozialen Netzwerken über Marken, Namen und Bilder auszutauschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir dies bloß mit unseren „Freunden“ tun, weil es letztlich in dem Moment, in dem wir es auf einer Plattform veröffentlichen, eine unerlaubte Nutzung ist. Ein spannendes Beispiel dafür, dass es auch mal gut gehen kann, ist die Geschichte zweier Jungs aus den Vereinigten Staaten, die eine Fanseite für Coca Cola eingerichtet hatten, weil es so etwas noch nicht gab. Die Seite verbreitete sich derart schnell, dass Coca Cola sich als Unternehmen in seinen Markenrechten verletzt sah. Doch anstatt auf Unterlassung zu klagen, was im Netz oft zum gegenteiligen Effekt (dem sogenannten „Streisand-Effekt“ http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt) führt, bot Coca Cola den Jungs eine Kooperation an. Nun ist die Fanseite der beiden eine markenrechtlich sauber geführte Seite, die immer noch den Charakter einer Fanseite hat, aber aus Unternehmenssicht nicht gegen Urheber- oder Markenrechtsgesetze verstößt. Und sie ist mit inzwischen weit über 34 Mio. Fans eine der erfolgreichsten Fanseiten auf Facebook. Gut gelaufen!
(https://www.facebook.com/cocacola?ajaxpipe_token=AXgVu3zvzibFnKbV)

Lange Rede, kurzer Sinn: Diese Anekdote ist nur ein kleiner Teil dessen, was Dirk Wieddekind uns am Dienstag Abend über den Rechtedschungel Social Media vermitteln konnte. Er hatte einige gute Geschichten in petto, die es uns Jura-Laien leicht machte, ihm zu folgen. Und es hat sicherlich in uns allen ein neues Bewusstsein dafür geweckt, wie wichtig es ist, genau zu überlegen, was man veröffentlicht und wen es betrifft. Anders herum gilt es natürlich auch darauf zu achten, was andere über uns veröffentlichen und wie wir uns bzw. unsere eigene Marke schützen können.

Im Anschluss an den Vortrag klang der Abend bei Rotwein und netten Gesprächen aus. Sowohl die Bildbeschaffer und das 747 Team, als auch Dirk Wieddekind standen für Fragen zur Verfügung und haben den Austausch sehr genossen.
Uns hat der Abend sehr gut gefallen, wir haben uns über das rege Interesse unserer Gäste sehr gefreut und danken Dirk Wieddekind für seinen tollen Vortrag und den 747 Studios für ihre superfreundliche Unerstützung und Bereitstellung dieses tollen Rahmens.

Wir freuen uns schon auf das nächste Bildbeschaffer-Seminar und hoffen, dass Sie dann (wieder) dabei sind!

Mittwoch, 7. September 2011

Social Media: Ein Minenfeld aus Rechtsgebieten

Eigentlich hatten wir Sie an dieser Stelle mit einem richtig knackigen Fachartikel überraschen wollen. So einer, der vorne und hinten einfach stimmt. Fundiert, klug und gekonnt. Hilfreich, nutzwertig, lesenswert. So einer, den ein Experte geschrieben hat, also einer, der weiß, wovon er spricht. Das Thema sollte unter dem Titel „Social Media & Recht“ angesiedelt sein und Ihnen keine Frage offen lassen. Denn: Es lauern zahlreiche Rechtsgebiete in den sozialen Netzen und man kann sich gar nicht genug damit auskennen. Einer kennt sich damit genug aus, und das ist Dr. Dirk Wieddekind*, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz. Und er wird an dieser Stelle keinen Fachartikel verfassen, weil er mit uns was viel Besseres für Sie vorhat: Eine Fachveranstaltung!
Ein Vortrag vom und Diskussion mit dem Experten über eines der bewegendsten Themen der aktuellen Rechtsgeschichte. Der Termin steht noch nicht fest, aber eins ist klar: Diese exklusive Bildbeschaffer-Fachveranstaltung wird ein Knaller. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie um jeden Preis dabei sein wollen (wobei der Preis sich natürlich nur auf Ihre Zeit bezieht!), dann melden Sie sich doch einfach schon mal an, E-Mail genügt. Es wird im Oktober sein, hier in Hamburg. Weitere Infos folgen. Wir sind schon ganz aufgeregt.

* Dr. Dirk Wieddekind ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er unterstützt deutsche und internationale Mandanten bei der Durchsetzung, Verteidigung und Verwertung ihrer Schutzrechte. Die Schwerpunkte seiner Praxis liegen auf der Beratung und Prozessvertretung im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.