Themen

⎪ ⎪ Zur Bildbeschaffer Website ⎪ ⎪ Knowledge Blog ⎪ ⎪
Posts mit dem Label Facebook werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Facebook werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 7. Mai 2013

Tipps & Tricks: Neue Regeln für Social Media

Social Media verändert die Welt. Und die Zeit verändert unseren Umgang mit dieser neuen Umgebung. Wer bislang entweder keine Meinung hatte oder den Einsatz seiner Bilder in Social Media komplett verbot, hat in den letzten Monaten gelernt, differenzierter mit dem Thema umzugehen. Für uns Bildnutzer heißt das: Es gibt Neuigkeiten.

Twitter hat Schlagzeilen damit gemacht, dass der Dienst die Bilder seiner User verkauft. Die Übernahme von Instagram durch Google ließ zuerst ähnliches befürchten. Zumal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nirgends explizit Abstand von solchen „Zweitverwendungen“ genommen wird, im Gegenteil, es heißt bei Facebook, Twitter und Co. sinngemäß: „Wir behalten uns die Nutzung von Bildern etc. vor…“. Viele Agenturen und Fotografen führten deshalb schon früh eine neue Klausel in ihren Bedingungen ein, wonach sie die Nutzung ihrer Bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook untersagen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme auf Seiten der Urheber, sofern sie sich von den sozialen Netzwerken keine zusätzliche Reichweite erhoffen. Einige Social Media-Anbieter hingegen sind dabei, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, in dem sie den Inhabern von Bildern quasi Verkaufsprovisionen in Aussicht stellen oder, wie aktuell bei Instagram, über ein eigens dafür entwickeltes Portal (www.instastockimages.com) eine Plattform bieten, auf denen die Nutzer ihre Bilder selbst verkaufen können.
Manche Bildagenturen folgen nun dem Beispiel von Getty Images, wo das Thema jetzt differenzierter gesehen wird: Nein zu Twitter, weil hier die Bilder der Nutzer ohne Nachfrage verscherbelt werden. Facebook ist zwar nicht gut, aber auch nicht böse, da es die Bilder seiner Nutzer (noch) nicht weitergibt. Getty wünscht sich natürlich Sicherheit vor Bilderklau durch die Nutzer selbst: Die Bilder sollen nicht zu groß und möglichst weit bearbeitet werden, mit Ihrem Logo, als Composing oder mit einem Wasserzeichen, damit sich nicht jedermann das Originalbild herunterladen kann. So sehen das unter den Microstocks zum Beispiel istockphoto, shutterstock, 123rf oder shotshop.
Die nächste strittige Frage dreht sich um die kleinen Icons als Vorschauen Links: Wenn also ein Unternehmen zum Beispiel seine frische Aktions-Seite bei Facebook postet, werden kleine Bilder von der Zielseite als Miniaturbilder angeboten. Ist das Zeigen eines Bildes hier eine weitere Nutzung? Oder ein Zitat? Da gehen die Meinungen auf Bildagenturen-Seite noch weit auseinander. Einige Bildagenturen verlangen, dass die Mini-Teaser zusätzlich lizensiert werden, andere sehen keinen Handlungsbedarf.
Den Überblick zu den wichtigen Infos zu Microstock-Agenturen finden Sie in unserer Knowledge-Base (http://www.die-bildbeschaffer.de/index.php/82) - einfach nur einloggen und öffnen. 

Oder: wir besprechen das jeweils kurz am Telefon.
Um Ihnen für Ihre aktuellen Projekte Sicherheit zu bieten, diskutieren wir natürlich gern dieses Thema in Ihrem Namen mit den jeweiligen Bildagenturen.

Dienstag, 7. August 2012

Thema des Monats: Facebook und Stockbilder


Wie oft hatten wir Ihnen dieses Thema Social Media / Urheberrecht eigentlich schon in unserem Magazin ausgebreitet? Vor einem Jahr hatten wir so viel zu diesem Thema zu erzählen, dass wir anstelle eines Artikels gleich einen abendfüllenden Vortrag mit dem  Fachanwalt unseres Vertrauens organisierten. Dürfen wir noch einmal? Wir müssen. Und wollen. Weil wir einen Grund haben, einen ganz praktischen. Es geht um Ihren Alltag.

Unsere Kunden stellen uns immer öfter diese Frage: Dürfen Agentur-Bilder auf „unsere“ Facebook-Seite? Na, Sie müssen nicht raten. Auf eine so einfache Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Von den beiden Microstock-Agenturen fotolia und panthermedia haben wir ein deutliches Nein erhalten, zwar verpackt in viel juristisch klingendem Text, aber immerhin ein Standpunkt. Und einige Agenturen stellen ein glasklares Jein in den Raum. Glasklar deshalb, weil es mit zwei einfachen Regeln verknüpft wird, die Ihnen die Arbeit mit Facebook ermöglicht:

Erstens – und das ist sicher noch das Einfachste: Stellen Sie die Bilder niemals in Originalgröße bei Facebook ein. So kann auch niemand ein Original-Stockbild herunterladen. Und zweitens hoffen wir jetzt ganz doll, dass Sie die Bilder noch bearbeiten, das Kundenlogo platzieren, Elemente verfremden – so, dass sich das Facebook-Bild grundlegend vom Original unterscheidet.

Nehmen Sie diese beiden Regeln aber bitte nicht für jedes Bild. Denn dieser Kamm ist zu grob, als dass sich damit jeder Schopf glattziehen ließe. Fragen Sie uns lieber. Genau solche Fragen besprechen wir ja nun einmal gern mit Ihnen.

Denn unser Job soll ja sein, Sie vor Problemen wie diesen zu schützen.
Dass auch Bilder bei Facebook gefunden werden, beweist der erste uns bekannte Fall aus Halle: Ein User postete ein urheberrechtlich geschütztes Bild einer Quietsche-Ente auf der Unternehmens-Page bei Facebook, woraufhin das Unternehmen dann zahlen durfte.

Dienstag, 2. August 2011

Thema des Monats: Google+

Unter der Hand, in verborgenen Kreisen der Facebook-Community, wird Google+ als das neue, das bessere, das soziale Netzwerk überhaupt, quasi als der „virtual place to be“ gehandelt. Mehr als 20 Millionen Nutzer soll Google+ bereits haben – und das, obwohl es sich noch in einer Testphase befindet.
Doch was genau ist das Besondere, das Bessere an Google+?
Auf den ersten Blick kann es nicht mehr als die bisherige Nummer 1 Facebook (fast 800 Mio. User): Über ein virtuelles Profil können die Anwender Inhalte mit ihren Kontakten teilen. Doch beim genaueren Hinsehen bemerkt man, dass kleine Feinheiten verbessert wurden und so manch eine Schwäche von Facebook ausgehoben worden ist. So kann man beispielsweise auf einfache Weise seine Kontakte bestimmten Gruppen („Kreisen“) zuordnen und genau steuern, wer welche Inhalte sehen darf oder was andere über das Verhältnis zu dieser Person wissen sollen. Außerdem kann man seine Mitteilungen leichter verbreiten – Google+ funktioniert im Prinzip wie eine Kombination aus Facebook und Twitter, nur dass man eben nicht mehr zwischen den Systemen hin und her wechseln muss. Zuguterletzt kann man davon ausgehen, dass einige Probleme beseitigt worden sind und als First-Mover-Lehre bei Facebook haften bleiben, die Probleme mit den Spams zum Beispiel.
Wir sind noch unschlüssig, wie wir Google+ finden. Privat könnte es die Chance sein, seine sozialen Kontakte und Aktivitäten mal wieder etwas aufzuräumen und sich von „Freunden“ zu trennen, denen man es auf Facebook nicht zu sagen traut.

Wie aber verhält es sich bei Google+ mit den (urheber-) rechtlichen Fragestellungen?

Ist man wenigestens in diesem Aspekt ein paar Schritte weiter? Da haben wir so unsere Zweifel, denn bislang hat Google sich in Sachen Datenschutz und Privatsphäre nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Und siehe da. In seiner Privacy Policy teilt Google ganz unverblümt mit, dass es die Daten seiner User speichert und darüber verfügt, dass gewisse Profildaten (z. B. Profilname) veröffentlicht werden. Die Allmacht, die Google durch diesen zusätzlichen Schatz an Personendaten gewinnen kann, vermag man sich nicht auszumalen. Doch einen Hinweis auf das automatische Einwilligen einer sogenannten „IP-Lizenz“, so wie es Facebook handhabt, suchen wir bei Google+ bislang vergebens. Immerhin. Da heißt es bei Facebook nämlich immer noch folgendermaßen: „Für Inhalte wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.“
Uns gefällt das nicht.
Für das Hochladen von Fotos in einem Picasa-Webalbum, für das ein Google-Konto oder Google-Profil erforderlich ist, werden hingegen nicht automatisch Rechte abgetreten. Diesen Punkt halten wir also schon einmal als + fest.

Trotzdem: Die Privacy Policy von Google+ liest sich wie die schaurige Geschichte des gläsernen Menschen, der alle seine Privatrechte an der Tür abgibt. Das ist wohl bei sozialen Netzwerken so und das ist auch nicht neu. Deshalb halten wir Google+ nicht für ein wirklich neu erfundenes Rad. Sondern vielmehr für die lang erwartete (oder befürchtete) neue Generation der Social Media Plattform.

Wenn Sie eine Meinung zu Google+ haben, würden wir uns sehr freuen, mehr darüber zu erfahren. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Mail an zentrale@die-bildbeschaffer.de. Auch, wenn Sie sich dort einmal umschauen möchten, aber keinen Zugang haben: Wir senden Ihnen gerne eine Google+-Einladung zu.

Dienstag, 7. Juni 2011

Verbraucherzentrale verklagt Facebook

Der Fehde-Handschuh liegt vor den Füßen: Facebooks AGBs "Deine Bilder gehören mir" werden von der Verbraucherzentrale verklagt.

Zur Pressemitteilung des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes VZBV geht es hier.