Themen

⎪ ⎪ Zur Bildbeschaffer Website ⎪ ⎪ Knowledge Blog ⎪ ⎪
Posts mit dem Label persönlichkeitsrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label persönlichkeitsrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 5. November 2015

Thema des Monats: Bilder in der Pharmawerbung

Es kam einiges zusammen in den letzten Wochen. Nach unserem Artikel über das Downsche Kind, das ungefragt für die Werbung für einen Schwangerschaftstest Model stand, kamen uns weitere Beispiele ins Blickfeld wie der Fall der New Yorkerin Avril Nolan, die vor Jahren für ein Editorial-Thema der PR Agentur posierte, in der sie arbeitete.

Quelle: New York Post
 
Dieses Bild fand den Weg zu Getty Images und von dort zur staatlichen Menschenrechts-Abteilung – und die zeigt nun die junge Frau auf einer Anzeige für die Rechte von kranken Menschen: „Ich habe HIV und ich habe meine Rechte!“ Ein vielleicht stolzer Claim – wenn er stimmt. Aber auf dem Weg zur Bildagentur änderte sich „irgendwie“ der Status des Model-Release von „liegt nicht vor“ auf „Ja“. Schlimm genug – aber schlimmer, dass die Verantwortlichen für diese Anzeige nicht auf die Idee kamen, sich beim Model rück zu versichern. Die Bildagentur wurde zu einer Strafe von $ 450.000 verurteilt und danach wurde die Behörde, also der eigentliche Bildnutzer, auch noch verklagt. In Deutschland würde sicher niemand auf die Idee kommen, den Fotografen oder die Bildagentur für solch eine Anzeige zu verklagen, sondern sich direkt an den Bildnutzer wenden. Bei US-amerikanischen Models und Bildern kann also ein Problemfall deutlich teurer werden. Eine Kollektion, die naturgemäß häufig mit diesem Thema zu tun hat, ist doc-stock, die lizenzpflichtigen und lizenzfreien Bildern rund um das Thema Medizin liefert und über F1online in Frankfurt erhältlich ist. Die Geschäftsführerin Sabine Pallaske betont, dass Bilder und Models aus den USA besonders behandelt werden: „Bei amerikanischen Anbietern fragen wir in jedem Fall nach, wenn es um Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder Krankheiten geht. Bei europäischen Anbietern richten wir uns nach Schwere der Krankheit und eventuelle sozialen Vorbehalten (Alkoholismus, Drogensucht HIV) und dem inhaltlichen, redaktionellem oder textlichem Umfeld“. Bedeutet dies, dass eigentlich jedes Bild in der Pharmawerbung angefragt werden sollte? Wir haben ein paar Motiv-Ideen bei unterschiedlichen Bildagenturen abgefragt, um die Schmerzgrenze erfahren zu können.

Foto: Die Bildbeschaffer

Auch wenn hier dieses Motiv eventuell übertrieben häufig gezeigt wird - hier geht es um Blutdruck-Messgeräte und diesem Microstock-Pärchen wird keine Aussage in den Mund gelegt. Eine US-amerikanische Agentur habe laut doc-stock beim Thema Kalzium-Tabletten bereits  den Hinweis verlangt: "Motiv mit Model nachgestellt". Nach Sabine Pallaske sollte man sich hier besser an europäische Agenturen halten. Fotolia könnte hier ein Problem sehen, wenn die Models eine fiktive Identität bekämen oder einen Erfahrungsbericht abzugeben scheinen und in solchen Fällen auch diesen Hinweis "Nachgestellte Szene" verlangen.

Gehen wir hier noch in die Tiefe. Diesem Paar werden keine (fiktiven) Namen gegeben und es wird keine Headline eingesetzt, die diese beiden Personen eine Aussage in den Mund legt, es wird auch nicht definiert, ob diese Personen das Produkt benutzen.

Für die meisten anderen Bildagenturen wäre dieses Motiv - wie auch das nächste - kein Problem, da hier kein problematischer Zusammenhang zu erkennen ist. Allerdings legt das folgende Beispiel nahe, dass die beiden Personen Mitarbeiter des Hauses seien:

Foto: Die Bildbeschaffer
Wieder zwei Microstock-Models. Dem einen wird ein Spruch in den Mund gelegt und der andere steht neben einer langen Liste "seiner" möglichen Berufsfelder - von kosmetischer Chirurgie bis Osteopathie. Hier wäre doch sicher ein Shooting "echter Mitarbeiter" ratsam und der Einsatz eines Fotolia-Bildes fraglic, da hier eine fiktive Identität nahegelegt wird.

Ein weiteres Beispiel: die klassische Beratungs-Situation Arzt & Patient. Im Beratungsgespräch kann Vorsorge das Thema sein - dann ist nicht eindeutig, dass der "Patient" bereits an einer Krankheit leide, insofern liegt keine diffamierende Nutzung vor. Der Zusammenhang "Beratung vor der Behandlung" legt dem Model schon eher nahe, dass es bereits krank sei. Die Grenze zwischen problematischen und unproblematischen Nutzungen wird also eher durch den Kontext gesetzt - was "lege ich dem Model in den Mund"? Und da ist das Bauchgefühl gefragt. Wie würden Sie entscheiden, wenn Sie selbst das Model wären?

Kommen wir jetzt zu den Beispielen der angeblich HIV-positiven New Yorkerin und des downschen Kindes, das (indirekt) als unerwünschtes Kind darstellen lässt: Da sträubten sich unseren Ansprechpartnern bei Corbis, doc-stock, Fotolia, Gallerystock und Getty die Haare - chronische Krankheiten, stigmatisierende Zusammenhänge sind für viele ein absolutes No-Go. Einige Agenturen hätten sich bei dem HIV-Motiv eventuell überreden lassen, das Model zumindest anzufragen und um Genehmigung zu bitten, aber nicht die Eltern eines Downschen Kindes, selbst wenn sie für die Tochter die Freigabe für ein kommerzielles Shooting gegeben hätten. Agenturen wie Colourbox und Shutterstock halten sich hier mit Einschränkungen zurück. Für die Rechtsabteilung bei Shutterstock wären Themen wie Pädophilie ein Beispiel für die Grenze des Möglichen und Colourbox lehnte die Nutzung eines Aktfotos auf einer Dating-Site ab. Hier liegt also die Verantwortung sowohl beim Model (wer ein Model Release unterschreibt, erklärt sich einverstanden mit der werblichen Nutzung), als auch beim Bildnutzer. Bildagenturen übernehmen keine Verantwortung für den Kontext, in dem die Bilder eingesetzt werden. Deshalb werden diffamierende, verleumderische und ähnliche Zusammenhänge in den Lizenzbedingungen ausgeschlossen - der Einzelfall, und damit die Schmerzgrenze - wird nicht schriftlich formuliert. Das ist nachvollziehbar - allein schon wegen der unterschiedlichen Behandlung dieser Fälle vor US-amerikanischen und europäischen Gerichten.

Fazit: Bildagenturen interpretieren ihre Rolle unterschiedlich - es lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Die klassischen Agenturen sehen sich noch als Berater der Kunden und raten von problematischen Bildern und Zusammenhängen ab, um Ihre Kunden und Models zu schützen. Microstocks und Agenturen, die nicht im persönlichen Kontakt mit dem Kunden stehen (Online-Portale) ziehen sich eher aus der Verantwortung zurück und verlangen im Kleingedruckten den Vermerk, dass es sich um ein Model handelt. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie also am Besten Ihr Bauchgefühl und uns.

Abschließend noch die Frage nach der Verschlagwortung der Bilder: Darf ein Bild, das mit Stichworten wie "schwules Paar", "AIDS" oder Themen wie Botox oder Lernbehinderung gefunden werden kann, auch in diesen Zusammenhängen gezeigt werden? Und auch hier ein ähnliches Bild: die klassischen Agenturen setzen die Stichworte nur dann, wenn die Zusammenhänge von den Models genehmigt sind. Nur der Einsatz "als Testimonial" ist überall schwierig und sollte geprüft werden! Und die "Älteren" nehmen auch ihre Verschlagwortung ernst und achten vor allem auch auf korrekte Übersetzungen. Die Portale und Microstocks arbeiten eher mit Google-Übersetzungen und sind deshalb nicht sehr verlässlich. Beispiel Shutterstock: Der Arzt wird auch als Tierarzt übersetzt und die erste Hälfte des Begriffes "plastic surgery" wird im Deutschen auch mit "Plastikgeld" übersetzt.

Donnerstag, 3. September 2015

Thema des Monats: Sensible Bilder - sensible Werbung

Eine Geschichte, die uns zeigt, wie klein die Welt ist, lasen wir in der Neuen Züricher Zeitung: Ein Pharma-Unternehmen entwickelte einen Schwangerschaftstest, mit dem die Trisomie 21, das Down-Syndrom, erkannt werden kann - werdende Eltern können sich also mit diesem Test für oder eben auch gegen ein möglicherweise behindertes Kind entscheiden. Jetzt wurde dieser Schwangerschaftstest beworben – unter dem denkwürdigen Namen „Tranquility“ und mit dem Portrait eines glücklichen Kindes mit Down-Syndrom.
Foto: soheresus.com
Übersetzung der Headline:
Der umfassendste, nicht-invasive
DNA-Test für Föten

Ob das Mädchen – oder deren Eltern – damit einverstanden waren, dass ihre Tochter für ein Präparat GEGEN ihre Tochter wirbt? Dieses Bild wurde ohne Rücksprache eingesetzt, die Mutter erfuhr davon über eine andere Mutter eines Down-Kindes, die das Plakat sah.
Wie kam die Werbeagentur an das Bild? Mag man sich jetzt fragen. Es gibt ja bei vielen Bildagenturen Portraits von behinderten Kindern, aber negative, diffamierende Nutzungen sind selbstverständlich untersagt. Die Geschichte treibt uns jetzt in die Niederungen des Bildermarkts: Zu Plattformen, die Bilder kostenlos anbieten – mit teilweise undurchsichtigen Lizenzen, Model-Releases und so weiter. Ursprünglich wurde das Bild von der Mutter des Kindes auf ihrem Blog soheresus.com veröffentlicht – hier schreibt sie über ihr Leben mit der Behinderung ihres Kindes – für Gleichgesinnte. Dieses Bild muss irgendwie den Weg auf die Plattform http://www.freelargeimages.com geschafft haben – wir wissen es nicht. Und dort fand ihn die Agentur des Pharma-Unternehmens. Es wurde sich natürlich entschuldigt, die Motive verschwanden aus der Werbung und der Bilder-Plattform.

Eine Geschichte, die uns lehrt, sensibel mit Bildern und Menschen umzugehen. Und für uns zusätzlich ein Anlass, um sich einmal bei den kostenlosen Bild-Plattformen umzuschauen und auch hier für Sensibilität zu plädieren. Unter diesem Aspekt – und unter dem Aspekt der Model- und Property-Releases machten wir ein paar Stichproben:

www.thestocks.im
Viele kleine Anbieter legen hier ihre Bilder zusammen. Man kann nicht erkennen, welche Lizenz dahinter hängt - mal eine Creative Commons Lizenz, mal nichts, dann ein Angebot von Pixabay mit ein paar Bildern und einer Such-Box, die dann zu Shutterstock führt - wer damit sauber arbeiten will, soll das gern mal versuchen - wir raten ab.

stocksnap.io
Ja, die Bilder könnten mit einer Creative Commons Lizenz OHNE Namensnennung hier stehen - aber beim Bild oder in den Metadaten steht nichts dazu. Sicher ist das nicht. Und ob auch tatsächlich die Fotografen die Bilder eingestellt haben, ist sehr fraglich.

unsplash.com
Ganz hübsche Bilder - und die Chance, dass die Bilder auch tatsächlich von den Fotografen stammen, ist recht hoch. Nur: Keine Angaben zu Model- oder Property-Release und das bei teils recht intimen Portraits.

freelargeimages.com/
Hier scheint wahllos - und vor Allem: egal welches kreatives Niveau - zusammengelegt zu werden, was irgendwo gefunden wurde. Hier soll auch das Bild des Mädchens gefunden worden sein. Wir raten auf jeden Fall ab.

de.freeimages.com/
Ein paar gruselige Umsonst-Bilder, die unter Bilder von iStock gemischt werden. Sucht man unter den kostenlosen, werden trotzdem auch die Kaufbilder von iStock angezeigt.



pixelio
Über pixelio haben wir bereits zur Genüge geschrieben, deshalb hier nur der Link zum aktuellsten Artikel.

Diese Liste könnten wir ausarten lassen, aber dies sollte als kleiner Einblick reichen.

Dienstag, 17. Februar 2015

Tipps & Tricks: Bildrechte in der Netzwelt

Unsere Themen schlagen Wellen, wir sagen es ja schon lange: Bildrechte gehen alle was an. Spiegel Online hat gleich mehrfach über entsprechende Fälle und Fragestellungen berichtet. So hat sich die Onlineredaktion – passend zum Thema  Panoramafreiheit – den wichtigsten Fragen rund um die Straßenfotografie gewidmet. Schließlich führen nicht zuletzt immer kleinere, immer bessere Kameras in Smartphones oder gar Brillen dazu, dass wir im Prinzip ständig und überall knipsen können.

In einem anderen, sehr heiklen Kontext wirft Spiegel Online die Frage auf, inwieweit Fotos zulässig oder „zu lässig“ sind, wenn es um Nacktaufnahmen von Kindern geht. Seit Ende Januar ist ein neues Gesetz in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Fall Edathy beschlossen wurde und wonach die Verwendung und Verbreitung kinderpornografischer Fotografien strenger geahndet wird als je zuvor. Das geht gar nicht streng genug! Aber wie ist es jetzt eigentlich mit den berühmten Urlaubsfotos vom Badestrand, in dem unsere Kinder nackedei planschen? Dürfen wir das überhaupt noch fotografieren, erst recht, wenn auch fremde Kinder dabei sind?

Müssen wir unsere Archive kontrollieren und solche Bilder löschen?
Bild: Johner Images
All das sind wichtige Fragen, denen die Spiegel Online Redaktion sinnvollerweise nachgeht. Die machen das im Prinzip wie wir. Nur unseren Bildnachweis-Generator, den hätten sie in diesem Artikel ruhig erwähnen können.

Dienstag, 13. Januar 2015

Thema des Monats: Die Seminare

Das vergangene Jahr hielt viele Highlights bereit und wir sind nicht nur aus fußballerischer Sicht recht zufrieden. Auch unsere „Akademie“ hatte ihr bisher bestes Jahr: Nie zuvor hat es so viele Bildbeschaffer-Seminare gegeben wie in 2014! Und damit es im neuen Jahr nicht langweilig wird, haben wir unser Angebot sogar noch etwas zugespitzt und wollen Ihnen das heute schon mal vorstellen.

Im vergangenen Jahr waren wir mit unseren Inhouse-Seminaren ganze 33mal exklusiv bei Ihnen. 460 Teilnehmer waren das insgesamt, herrlich viele nette Gesichter! Auch mit unseren öffentlichen Kompaktseminaren waren wir zehnmal auf Tour. Aus unserer Perspektive können wir sagen: Das hat richtig Spaß gemacht! Es sind viele Themen auf den Tisch gekommen, die zum einen stets die aktuelle Rechtslage beleuchtet, zum anderen aber auch ganz allgemeine Fragen beantwortet haben.

Die Seminarsaison 2015: Kompakt, intensiv und exklusiv

Wir wollen genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben. Nur mit noch ein bisschen mehr. Deshalb wird es im neuen Jahr erstmals zwei Intensiv-Seminare geben. Diese finden Mitte Juni und Ende September 2015* statt, dauern über zwei Tage und bieten mit vier Fachreferenten ganz viel Stoff für alles Wissenswerte rund um Bildrechte, Lizenzen und Consorten. Am ersten Tag referieren Alexander Karst und der Bildrechteanwalt Dr. Dirk Wieddekind über die rechtlichen Aspekte des Bildmanagements, über Fotografenverträge, Lizenzbedingungen und Bildagenturen und bringen jede Menge anschauliche Praxisbeispiele mit. Am zweiten Tag folgen drei Extra-Module zu folgenden Themen: Agenturauswahl, Fotografen-Briefing und Datenverwaltung. In Kürze versorgen wir Sie mit ausführlichen Informationen dazu. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei sicherlich hochspannende, lehrreiche, kurzweilige und angenehme Seminarveranstaltungen.
(*Save the date: 11./12.06.15 und 24./25.09.15)



Bewährte Klassiker

Natürlich werden wir unsere Klassiker auch im neuen Jahr anbieten: Mit den Kompakt-Seminaren kommen wir wieder in fünf großen Städten des Landes vorbei, genaugenommen in Köln, Berlin, München, Hamburg und Frankfurt. Dort wird es wie immer viel Platz für Ihre individuellen Anliegen geben: Wie lässt sich umfangreiches und heterogenes Bildmaterial sinnvoll verschlagworten und archivieren? Welche Fotos von denen, die auf einer Firmenveranstaltung gemacht wurden, dürfen verwendet werden? Und so weiter, und so fort. Langweilig wird es garantiert nicht! Die Termine teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Und auch unsere Inhouse-Seminare bieten wir Ihnen wie gewohnt gerne und maßgeschneidert an. Sie heißen ab sofort „Exklusiv-Seminare“, aber sonst ändert sich nix. Wenn Sie zu einem bestimmten Thema oder zum Bildmanagement allgemein in Ihrer Abteilung Schulungsbedarf haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie an zentrale@die-bildbeschaffer.de - wir kommen dann mit Sach und Fach zu Ihnen geflogen.

Unser Alex Karst steht schon in den Startlöchern und freut sich auf ein neues Jahr mit zahlreichen Seminar-Highlights. In diesem Sinne: Frohes Neues!

Dienstag, 7. Oktober 2014

Thema des Monats: Das Fotografieren Ihrer Mitarbeiter und Kunden

Heute wollen wir uns mal mit dem Thema Bildrechte auf internen Veranstaltungen und Hausmessen beschäftigten, also mit Bildern, die innerhalb eines Unternehmens aufgenommen werden. Das kommt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weihnachtsfeier-Zeit gerade recht! Denn ganz ehrlich, wollen Sie nicht gerne nach einem schönen Event darüber berichten und die Fotos zeigen? Als geschulte Leser und Kunden der Bildbeschaffer wissen Sie natürlich, dass das nicht so ohne weiteres geht. Aber ein paar Ausnahmen gibt es eben doch, und die verraten wir Ihnen!


Foto: cultura / Matelly


Egal ob Kunden- oder Mitarbeiterevent: Niemand muss im Vorfeld mit Model-Release-Verträgen herumlaufen, um sich die Einwilligung aller Event-Teilnehmer zu holen. Vielmehr nämlich reicht es schon zu wissen, dass ein stilles Einvernehmen genügt, um Teilnehmer einer Veranstaltung so zu fotografieren, dass sie bei einer späteren – nicht-kommerziellen – Veröffentlichung gut zu erkennen sind.

Dieses stille Einvernehmen heißt auf Juristendeutsch: konkludentes Verhalten. Bekommt eine Person mit, dass sie fotografiert wird – was der Fall sein sollte, wenn sie „gut getroffen“ ist – dann hat sie in dem Moment die Möglichkeit, einer Veröffentlichung zu widersprechen oder sie an Bedingungen zu knüpfen. Tut sie dieses nicht, kann sie "konkludent" davon ausgehen, dass das Bild zur Dokumentation des Events gezeigt wird.

Auf Nummer sicher gehen Veranstalter des lieben Friedens Willen aber dann doch noch mit einem extra Hinweis, entweder auf der Einladung oder per Schild am Eingang, auf dem steht, dass die Gäste gegebenenfalls beim Fotografen widersprechen sollen, wenn sie nicht fotografiert werden wollen.

Aber Achtung, all das gilt vorsichtshalber niemals bei Kindern (ohne expliziter Einwilligung der Eltern) und auch nicht im Falle einer kommerziellen Verwendung. Soll beispielsweise mit einem Foto eine Folgeveranstaltung beworben und ein Flyer gedruckt werden, gilt die "Konkludenz" nicht mehr. Dann ist die Dokumentation einer Einwilligung sinnvoll und ratsam. Dafür gibt es inzwischen tolle technische Lösungen: Die Videofunktion der Kamera oder auch Apps wie „iRelease“ für Smartphones.

Bei Mitarbeiterfotos verhält es sich noch etwas anders. Diese sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (der Fräser an der Fräse) grundsätzlich im Rechtssinne keine „schützenswerte Persönlichkeit“, sondern ein Teil des Unternehmens. Wenn ein abgebildeter Mitarbeiter aber extra ausgewählt wurde, sichtlich von seiner Arbeit aufschaut, eine Pose macht oder sonstwie vom beruflichen Ablauf abweicht, genießt er Persönlichkeitsrechte. Wenn Arbeitgeber nicht bereits im Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln untergebracht haben, ist also Vorsicht geboten. Denn bevor das Gesicht eines Kollegen tatsächlich von einem Plakat herunterlächelt, ist Zustimmung im „konkludenten“ Sinne nicht mehr ausreichend.

Aber zusammenfassend lässt sich sagen: Sie dürfen Ihre Kunden und Mitarbeiter zu Events im Haus einladen. Und sie dürfen Sie dabei fotografieren und die Fotos hinterher in der Haus- und Hofzeitung  im Zusammenhang mit dem Event veröffentlichen. Das genehmigen Ihnen die abgelichteten Personen nämlich ganz einfach dadurch, dass sie sich nicht dagegen wehren. Jede Nutzung darüber hinaus - auch das Zeigen auf Facebook ist ja für viele Menschen ein Problem... - muss dann allerdings wieder geklärt werden.




Falls Sie jetzt Lust auf mehr haben: Hier geht´s zu unseren Seminaren.

Dienstag, 1. April 2014

Tipps & Tricks: Die Bildbeschaffer-Seminare

Unser Magazin zeigt es Monat für Monat: Das professionelle Bildwesen ist komplex. Entwicklungen, Veränderungen, Neuerungen, Trends. Und all das vor dem Hintergrund strenger rechtlicher Rahmenbedingungen. Wie soll man da nur den Überblick behalten?


Ganz einfach: Mit uns! Wir gehen wieder auf Tour und stellen Ihnen in einem unserer Seminare die aktuellen Trends und Themen rund um das Bildmanagement vor. An einem der nächsten Termine feiern wir dabei sogar ein kleines Jubliäum: Das 60. Bildbeschaffer-Seminar steht an! Und damit kommen wir nicht in die Jahre, sondern erst richtig in Fahrt. Seien Sie dabei und lassen Sie sich von Alex Karst auf unterhaltsame und gewinnbringende Art durch das Thema führen. Dabei ist auf jeden Fall auch jede Menge Platz für Ihre persönlichen Fragen oder andere aktuelle Herausforderungen. Entweder kommen Sie zu einem der festen Termine in Hamburg, Berlin, Köln und Frankfurt., oder wir kommen zu Ihnen – mit einem exklusiven Inhouse-Seminar.

Mittwoch, 02. April 2014 in München, direkt vor dem PICTAday!
Mittwoch, 28. April 2014 in Frankfurt
Montag, 05. Mai 2014 in Hamburg
Montag, 12. Mai 2014 in Köln
Montag, 19. Mai 2014 in Berlin

Jeweils 12 bis 18 Uhr.

Kosten: EUR 249,- pro Teilnehmer. Hier finden Sie den Themenplan und das Anmeldeformular.

Dienstag, 4. Februar 2014

Tipps & Tricks: Neue Seminare: München am 2. April

Es geht wieder auf Tour! Wer die Bildbeschaffer endlich einmal hautnah erleben möchte oder dies einfach viel zu lange nicht getan hat: Tragen Sie sich den 2. April 2014 im Kalender ein.

Vermutlich haben viele von Ihnen da ohnehin schon „München“ drin stehen, denn am 3. April findet in der bayerischen Metropole der PICTAday statt. Wer den Besuch auf der Bildmesse des BVPA um einen gewinnbringenden Aspekt ergänzen möchte, sollte sich schon jetzt einen der Plätze beim Bildbeschaffer-Seminar sichern.





Die vorzeitige Anreise nach München lohnt sich bestimmt! Unser für seine unterhaltsamen Vorträge bekannte Alex Karst referiert zum Thema Bildrechte und Bildquellen. Das ist geballte Kompetenz, die Sie nutzen sollten! Als krönenden Seminarabschluss lassen Sie dann den Abend beim Get Together in den schicken Räumen von Interfoto ausklingen. Besser kann man einen Besuch beim PICTAday nicht rechtfertigen! Mehr Infos und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier: www.die-bildbeschaffer.de/seminare.

Weitere Seminartermine mit den Bildbeschaffern sind bereits in Planung. Diese finden wieder in Berlin, Frankfurt, Köln und bei Bedarf in Stuttgart statt, genauere Infos folgen – oder schicken Sie uns Ihre Terminwünsche. Wir kommen aber auch zu Ihnen nach Hause (bzw. ins Büro), ganz exklusiv! Steht vielleicht ein größeres Projekt ins Haus, für das Sie Ihr Bild-Know-How auffrischen wollen? Sagen Sie Bescheid!

Dienstag, 3. September 2013

Thema des Monats: Wahlwerbung mit Stockmaterial

Sie haben es bestimmt gelesen – es stand im Spiegel, in der Zeit, bei Kress und wuv.de: Die Werbeagentur Wegmeister entdeckte, dass eine glücklich radelnde Familie sowohl für die NPD, als auch für die FDP wirbt – nebenbei auch für finnischen Quark und sicher noch für ein paar andere ebenso sinnstiftende Dinge...

Diese Familie war auch nicht das einzige Stock-Material in den Spots – der Spot der FDP scheint bis auf das Erscheinen von Herrn Brüderle komplett aus Stockmaterial gebaut zu sein. Für uns Anlass genug, uns einmal die Lizenzbedingungen vorzuknöpfen.

Wo kommen die Radler eigentlich her? Dieser Clip stammt von SimonKr, der ihn bei istockphoto einstellte – allerdings ist dieser Clip mittlerweile auch über gettyimages.com als lizenzfreier Clip zu haben. Spannend dabei: istockphoto - wie viele andere Microstock-Anbieter auch - verbieten in ihren Lizenzbedingungen den Einsatz von Models für politische Werbung; getty images hingegen nicht. Wer den entsprechenden Passus bei istockphoto genau liest, muss sich allerdings so richtig gruseln: Hier wird prinzipiell verboten, Models als Testimonials einzusetzen:

„4. Beschränkungen [...]:
Abs. 7: Nutzung oder Darstellung jeglichen Inhalts, der ein Modell oder eine Person enthält, wenn (a) diese Nutzung oder Darstellung in einer Art und Weise erfolgt, die bei einer vernünftigen Person die Annahme hervorrufen kann, dass die Person ein Geschäft, ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Sache, eine Vereinigung oder einen sonstigen Zweck nutzt oder unterstützt...“.

Das ist harter Tobak und auf Nachfrage konnte oder wollte uns istockphoto bei einem ganz ähnlichen Kunden, einer Gewerkschaft, keine Genehmigung zum Einsatz eines Models als Testimonial erteilen. Jetzt könnte man die Frage diskutieren, ob diese Familie überhaupt als Testimonial eingesetzt wird oder ob sie einfach nur als illustratives Element dastehen, als typisch deutsche Familie, die ja keiner der beiden Parteien anhängen muss. OK. Aber aus der Perspektive der Familie: Möchte sie – möchten SIE in einem Wahlspot der NPD auftauchen?

Und wenn Sie Models aus dem Microstock als Testimonials für Ihre Marken einsetzen, stehen Sie dann auch bereits mit einem Bein im Knast? Laut dieses Passus‘ in der istockphoto-Lizenz ja – aber der Alltag zeigt ja, dass dieses Gericht nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Eine mögliche Deutung: Amerikanische Unternehmen wie istockphoto müssen sich in ihren Standard-Lizenzen gegen alles Mögliche absichern, um dann im Ernstfall darauf verweisen zu können. Reagieren werden sie aber nur, wenn es wirklich brennt – wie im Fall der rechten Schweizer Partei SVP, die vor Jahren einen grimmig blickenden, südländisch wirkenden Macho mit dem Spruch: „Heute Vergewaltiger, morgen Schweizer?“ zeigte. Hier greift dann aber eher auch der Passus 4.6 der istockphoto-Lizenz, der Diffamierungen der Models untersagt. Dieses Motiv wurde tatsächlich dann von istockphoto gekippt!

Soweit istockphoto. Nun wissen wir, dass zumindest die FDP diesen FilmClip bei getty images lizensierte. Hier der entsprechende Lizenztext:

„3. Beschränkungen. [...]
5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt....“.

OK. Demnach müsste im Wahlspot eingeblendet werden: „Wir sind nur Fotomodelle, keine FDP-Wähler“? Nunja, getty images erlaubt grundsätzlich Wahlwerbung, verweist allerdings auch bei jedem Kauf darauf, dass Bilder und Filme vor Allem für Wahlwerbung besser exklusiv eingekauft werden sollten – so hätte man genau diese Situation, in der die FDP jetzt steckt, vermeiden können. Exklusivität ist aber teuer – eigene Shootings wären da sicher eine ehrlichere und günstigere Variante, aber Zeit und Budget stehen dem eigenen Shooting ja doch regelmäßig im Weg...

Dass aber der nicht exklusive Einsatz von Testimonials in der (Wahl-) Werbung richtig schief gehen kann, zeigt eine ältere Geschichte aus Irland: Hier warb die eine Partei mit dem Portait einer Frau: „On sunday, I will vote for xy“ – woraufhin die gegnerische Partei das gleiche Model nahm: „... I changed my mind...“.

Dienstag, 5. Februar 2013

Thema des Monats: Die Bundestagswahl

Es ist jetzt offiziell: am 22. September 2013 sind Bundestagswahlen. Das ist ja ein sehr politisches Thema und deshalb nicht an vorderster Stelle das Ding der Bildbeschaffer, aber halt, doch, eben genau da, an vorderster Stelle ist es das nämlich doch: Da vorne auf dem Wahlplakat zum Beispiel oder sonstwo auf den Bilderflächen des Wahlkampfes! Wie ist das eigentlich genau mit den Rechten am Bild in solchen Fällen?

Im ersten Moment denkt man bei Bildern aus dem Wahlkampf natürlich vornehmlich an austauschbare Porträts von häufig austauschbaren Politikern, die nach Farbe sortiert am Straßenrand aufgestellt werden und uns einladen, sie zu wählen. Was da rein rechtlich hinter steckt, müssen wir hier nicht weiter beleuchten: Politiker werben für sich selbst und wollen das auch so. Zudem sind sie in dem Moment, in dem sie auf einer Wahlliste landen, eine Person des öffentlichen Lebens und da wird es mit den Persönlichkeitsrechten selbst dann schwer, wenn sie ungewollt beim Einkaufen abgelichtet werden.
Anders ist es mit Kampagnenmotiven, die szenisch oder kreativ gestaltet sind und sich eingekauften Models bedienen wollen. Das muss dann in der Regel selbst produziert werden, weil Bildagenturen in ihren Lizenzbedingungen Parteiwerbung als Verwendungszweck grundsätzlich ausschließen – egal ob lizenzpflichtig, lizenzfrei oder die Microstocks. Das ist auch gut so. Ein Beispiel aus der Schweiz macht das deutlich: Die Volkspartei SVP hatte im Wahlkampf 2010 eine rechtspopulistische Kampagne gefahren, in der sie die Ausweisung ausländischer Krimineller forderte. Dafür wurden die Konterfeis von Models zu „Ivan S., der Vergewaltiger“, „Faruk B., der Mörder“ oder auch „Detlef S., der Kinderschänder“ gemacht. Zwar hatten alle Bilder über den Augen der „Verbrecher“ einen schwarzen Balken, doch das half nichts: erkennen konnte sie jeder. So oder so hieß es auf seinerzeitige Anfrage bei der SVP, dass man nicht davon ausgehe, dass die Models wüssten, wofür sie da stehen würden. Ein Blick in die Lizenzen hätte genügt: „Untersagte Nutzungen:... diffamierend oder verleumderisch... Dastellung jeglichen Inhalts, der ein Modell oder eine Person enthält, wenn (a) diese Nutzung oder Darstellung in einer Art und Weise erfolgt, die bei einer vernünftigen Person die Annahme hervorrufen kann, dass die Person ein Geschäft, ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Sache, eine Vereinigung oder einen sonstigen Zweck nutzt oder unterstützt, oder wenn (b) die Person in einer möglicherweise sensiblen Situation dargestellt wird (einschließlich unter anderem bezogen auf die mentale oder physische Gesundheit, das soziale Leben, sexuelle oder angedeutete sexuellen Aktivitäten oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, strafbares Verhalten, physischen oder mentalen Missbrauch oder Leiden, bzw. jede sonstige Situation, die mit einiger Wahrscheinlichkeit von irgendeiner in dem Inhalt dargestellten Person als verletzend empfunden wird oder für sie unschmeichelhaft wäre); ausnahmsweise ist die Nutzung oder Darstellung eines Inhalts der in (b) bezeichneten Art jedoch zulässig, wenn der Inhalt selbst das Modell oder die Person eindeutig und unbestreitbar in der betreffenden Situation zeigt und in einer Weise genutzt und gezeigt wird, die das Modell oder die Person unverändert in genau diesem Zusammenhang und Umfang zeigt; ferner ist die Nutzung oder Darstellung eines Inhalts der in (b) bezeichneten Art ausnahmsweise zulässig, wenn sie mit einem Hinweis darauf verbunden wird, dass der Inhalt nur illustrativen Zwecken dient und dass jegliche im Inhalt dargestellte Person ein Modell ist.“

Dieses sehr extreme Beispiel zeigt, dass es wohl kaum im Interesse eines Fotomodels sein kann, das Gesicht für extreme politische Meinung zu sein.
Eine andere, lustige Anekdote aus Irland ist in diesem Zusammenhang schnell erzählt: Da nutzten die einen für ihren Wahlkampf auf einmal dasselbe Gesicht wie ihre gegnerische Partei. Sie fand einfach heraus, dass ihre Gegner ein Microstock-Bild kauften, nicht exklusiv. So konnten sie ein „Nachbar-Bild“ aus dem gleichen Shooting nutzen, mit einem verschmitzten Gesichtsausdruck. Das Motto: „I changed my mind“.Eine humorvolle Kampagne für die, die sie entwickelt haben, wohl aber weniger für die betroffene Partei und das Model.
Ein weiteres Thema dürfen wir hier nicht unerwähnt lassen: Unternehmen, die mit Politikern werben. Vorreiter SIXT macht es ja immer noch und immer wieder gern. Ulla Schmidt und der Auto-Diebstahl, die Frisur von Angela Merkel – neben Promis aus dem Showbiz kommen immer wieder Politiker ins Visier. Da haben wir gelernt, dass sich Werbung mit Promis immer nur unter engen Bedingungen machen lässt: Es muss sich um eine Meinungsäußerung handeln - auch Unternehmer/n dürfen eine Meinung haben, ja, auch wenn sie diese nur teuer per Anzeige kund tun können. Sie sollten sich auf ein aktuelles Thema beziehen, und die Meinung darf nicht allzu eng an ein Produkt, an „Verkaufe“ klammern. Als Ulla Schmidt der Dienstwagen in Spanien geklaut wurde, riet ihr SIXT, sie hätte lieber einen (versicherten) Wagen in Alicante mieten sollen. Mehr nicht.
Was heißt das jetzt für den kommenden Wahlkampf? Ist der Wahlkampf per se ein aktueller Anlass zur Meinungsäußerung per Anzeige, über die nächsten sieben Monate hinweg? Wir raten zur Vorsicht, aber auch zum Mut.
Warten wir mal ab, was uns dieses Jahr in der heißen Wahlkampfphase begegnet. Sollte es tatsächlich mal etwas kreativer zugehen? Das wäre schön! Wir bleiben dran!


Montag, 19. April 2010

5-Mio-Klage wegen fehlendem Model-Release

So teuer wird es am Ende bestimmt nicht, aber diese Sache hat einige peinliche Momente:

Auf einem Topf mit türkischem Joghurt prangt das Konterfei eines Griechen. Das ist hart. Härter ist, dass das Bild ohne Model-Release verkauft wurde. Der Kunde - eine schwedische Molkerei - kaufte das Bild "in gutem Glauben", war sich vielleicht einfach nicht bewusst über den kleinen Satz auf der Rechnung: "No Model Release".

Dafür hagelt es jetzt eine 5-Mio-Euro-Abmahnung. Sehen Sie selbst - hier der Artikel der BBC.

Nachtrag:
Ein außergerichtlicher Vergleich wurde geschlossen, die gezeigte Person erhält nette EUR 220.000,-. Quelle: Spiegel Online

Montag, 2. November 2009

Boris Becker und das Straucheln

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Oktober 09 entschieden, dass „die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.“

Damit wird die 1,2 Mio EURO schwere Forderung von Boris Becker gerade gekappt und das OLG München muss eine neue Schadenshöhe festsetzen.

Der Hintergrund: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte zu seiner Einführung 2001 mit einem Bild von ihm und der Überschrift „Der strauchelnde Liebling“ seinen Dummy aufgemacht und in der Werbewirtschaft geworben. Hätte die Zeitung bereits existiert und eine verkaufte Ausgabe fotografiert, dann hätte Boris Becker nach dem Zitat-Recht überhaupt keine Ansprüche stellen können – hier wird also der Dummy vom BGH gewürdigt.

Quelle: Art Lawyer