Es ist jetzt offiziell: am 22. September 2013 sind Bundestagswahlen. Das ist ja ein sehr politisches Thema und deshalb nicht an vorderster Stelle das Ding der Bildbeschaffer, aber halt, doch, eben genau da, an vorderster Stelle ist es das nämlich doch: Da vorne auf dem Wahlplakat zum Beispiel oder sonstwo auf den Bilderflächen des Wahlkampfes! Wie ist das eigentlich genau mit den Rechten am Bild in solchen Fällen?
Im ersten Moment denkt man bei Bildern aus dem Wahlkampf natürlich vornehmlich an austauschbare Porträts von häufig austauschbaren Politikern, die nach Farbe sortiert am Straßenrand aufgestellt werden und uns einladen, sie zu wählen. Was da rein rechtlich hinter steckt, müssen wir hier nicht weiter beleuchten: Politiker werben für sich selbst und wollen das auch so. Zudem sind sie in dem Moment, in dem sie auf einer Wahlliste landen, eine Person des öffentlichen Lebens und da wird es mit den Persönlichkeitsrechten selbst dann schwer, wenn sie ungewollt beim Einkaufen abgelichtet werden.
Anders ist es mit Kampagnenmotiven, die szenisch oder kreativ gestaltet sind und sich eingekauften Models bedienen wollen. Das muss dann in der Regel selbst produziert werden, weil Bildagenturen in ihren Lizenzbedingungen Parteiwerbung als Verwendungszweck grundsätzlich ausschließen – egal ob lizenzpflichtig, lizenzfrei oder die Microstocks. Das ist auch gut so. Ein Beispiel aus der Schweiz macht das deutlich: Die Volkspartei SVP hatte im Wahlkampf 2010 eine rechtspopulistische Kampagne gefahren, in der sie die Ausweisung ausländischer Krimineller forderte. Dafür wurden die Konterfeis von Models zu „Ivan S., der Vergewaltiger“, „Faruk B., der Mörder“ oder auch „Detlef S., der Kinderschänder“ gemacht. Zwar hatten alle Bilder über den Augen der „Verbrecher“ einen schwarzen Balken, doch das half nichts: erkennen konnte sie jeder. So oder so hieß es auf seinerzeitige Anfrage bei der SVP, dass man nicht davon ausgehe, dass die Models wüssten, wofür sie da stehen würden. Ein Blick in die Lizenzen hätte genügt: „Untersagte Nutzungen:... diffamierend oder verleumderisch... Dastellung jeglichen Inhalts, der ein Modell oder eine Person enthält, wenn (a) diese Nutzung oder Darstellung in einer Art und Weise erfolgt, die bei einer vernünftigen Person die Annahme hervorrufen kann, dass die Person ein Geschäft, ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Sache, eine Vereinigung oder einen sonstigen Zweck nutzt oder unterstützt, oder wenn (b) die Person in einer möglicherweise sensiblen Situation dargestellt wird (einschließlich unter anderem bezogen auf die mentale oder physische Gesundheit, das soziale Leben, sexuelle oder angedeutete sexuellen Aktivitäten oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, strafbares Verhalten, physischen oder mentalen Missbrauch oder Leiden, bzw. jede sonstige Situation, die mit einiger Wahrscheinlichkeit von irgendeiner in dem Inhalt dargestellten Person als verletzend empfunden wird oder für sie unschmeichelhaft wäre); ausnahmsweise ist die Nutzung oder Darstellung eines Inhalts der in (b) bezeichneten Art jedoch zulässig, wenn der Inhalt selbst das Modell oder die Person eindeutig und unbestreitbar in der betreffenden Situation zeigt und in einer Weise genutzt und gezeigt wird, die das Modell oder die Person unverändert in genau diesem Zusammenhang und Umfang zeigt; ferner ist die Nutzung oder Darstellung eines Inhalts der in (b) bezeichneten Art ausnahmsweise zulässig, wenn sie mit einem Hinweis darauf verbunden wird, dass der Inhalt nur illustrativen Zwecken dient und dass jegliche im Inhalt dargestellte Person ein Modell ist.“
Dieses sehr extreme Beispiel zeigt, dass es wohl kaum im Interesse eines Fotomodels sein kann, das Gesicht für extreme politische Meinung zu sein.
Eine andere, lustige Anekdote aus Irland ist in diesem Zusammenhang schnell erzählt: Da nutzten die einen für ihren Wahlkampf auf einmal dasselbe Gesicht wie ihre gegnerische Partei. Sie fand einfach heraus, dass ihre Gegner ein Microstock-Bild kauften, nicht exklusiv. So konnten sie ein „Nachbar-Bild“ aus dem gleichen Shooting nutzen, mit einem verschmitzten Gesichtsausdruck. Das Motto: „I changed my mind“.Eine humorvolle Kampagne für die, die sie entwickelt haben, wohl aber weniger für die betroffene Partei und das Model.
Ein weiteres Thema dürfen wir hier nicht unerwähnt lassen: Unternehmen, die mit Politikern werben. Vorreiter SIXT macht es ja immer noch und immer wieder gern. Ulla Schmidt und der Auto-Diebstahl, die Frisur von Angela Merkel – neben Promis aus dem Showbiz kommen immer wieder Politiker ins Visier. Da haben wir gelernt, dass sich Werbung mit Promis immer nur unter engen Bedingungen machen lässt: Es muss sich um eine Meinungsäußerung handeln - auch Unternehmer/n dürfen eine Meinung haben, ja, auch wenn sie diese nur teuer per Anzeige kund tun können. Sie sollten sich auf ein aktuelles Thema beziehen, und die Meinung darf nicht allzu eng an ein Produkt, an „Verkaufe“ klammern. Als Ulla Schmidt der Dienstwagen in Spanien geklaut wurde, riet ihr SIXT, sie hätte lieber einen (versicherten) Wagen in Alicante mieten sollen. Mehr nicht.
Was heißt das jetzt für den kommenden Wahlkampf? Ist der Wahlkampf per se ein aktueller Anlass zur Meinungsäußerung per Anzeige, über die nächsten sieben Monate hinweg? Wir raten zur Vorsicht, aber auch zum Mut.
Warten wir mal ab, was uns dieses Jahr in der heißen Wahlkampfphase begegnet. Sollte es tatsächlich mal etwas kreativer zugehen? Das wäre schön! Wir bleiben dran!
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