Beim Lieblingssport der Deutschen geht es schon lange nicht mehr nur um Fußball. Es ist auch ein Milliardengeschäft, in dem es um Lizenzen, Übertragungsrechte und den Absatz von Markenartikeln geht. Mit den strengen Regeln der FIFA hatten wir uns ja schon ausführlich auseinandergesetzt, mit dem ebenso wachsamen DFB bislang nicht. Doch das holen wir aus gegebenem Anlass jetzt nach.
Kurz vor Anpfiff der zwischenzeitlich längst historischen Fußball-WM kam es zu einem Rechtsstreit zwischen dem DFB und der Supermarktkette REAL. Letztere hatte Fußball-Fanartikel im Sortiment, die mit einem eingekreisten Bundesadler versehen waren. Das erinnerte den DFB zu sehr an sein eigenes Logo für die Fußballnationalmannschaft und er erwirkte eine einstweilige Verfügung. Der DFB hat sich den Bundesadler in Verbindung mit seinem Namen als Wort-Bild-Marke schützen lassen. Die Supermarktkette musste die Produkte aus den Regalen räumen. Doch REAL reagierte selbstbewusst und schickte seine Anwälte zum Marken- und Patentamt nach München. Es galt zu klären, ob denn der Bundesadler, so wie er vom DFB verwendet wird, überhaupt geschützt werden darf? Von Gesetz wegen gelten Staatssymbole wie Wappen und Flaggen als markenrechtlich nicht einnehmbar. Aber wie ist das mit dem Bundesadler als Bestandteil einer Wort-Bild-Marke? Mit der einstweiligen Verfügung hat der DFB die Supermarktkette REAL zumindest um den erhofften Reibach gebracht, unabhängig davon, wer am Ende Recht bekommt. Denn auch, wenn die Euphorie um den deutschen Titel vielleicht noch anhält, ist das klassische WM-Geschäft erstmal vorbei.
Vergangenen Donnerstag hat das Landgericht München die einstweilige Verfügung noch einmal bestätigt, auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist. Es kann noch ein bisschen dauern, bis eine Entscheidung gefällt ist. Wird der DFB am Ende den Bundesadler aus seinem Logo herausnehmen müssen? Bislang verdient er übrigens an jedem verkauften T-Shirt, dass dieses Emblem trägt, etwa fünf Euro. Und das seit 1990. Diese Einnahmen wird ihm niemand mehr nehmen können.
Und weil wir gerade dabei sind: Aus Freude über den WM-Titel der deutschen Fußballjungs hatte sich Formel-1-Fahrer Nico Rosberg für sein erstes Rennen nach dem Finale einen besonderen Gag ausgedacht: Er ließ seinen Helm mit den Deutschlandfarben, den vier Titel-Sternen und einem WM-Pokal bemalen. Doch er hat die Rechnung nicht mit der FIFA gemacht beziehungsweise wohl keinen der Bildbeschaffer-Artikel zu dem Thema gelesen. Jedenfalls musste er nach Aufmucken der FIFA den Pokal wieder vom Helm entfernen. Wen es interessiert, für den hat auto motor sport eine nette Bilderserie dazu gemacht.
Wenn man es genau nimmt, ist es schon befremdlich, dass sich einzelne Verbände mit Nationalgut in die eigene Tasche wirtschaften. Aber irgendwie ist das mit den Marken und den Schutzrechten grundsätzlich ja eine gute Sache. Wir sind gespannt, wie das Urteil ausfällt und werden natürlich darüber berichten, wenn etwas Interessantes in diesem Zusammenhang passiert. Wenn Sie jetzt unsicher sind, inwieweit Sie mit Nationalflaggen und ähnlichen Motiven arbeiten dürfen: Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!
Mittwoch, 13. August 2014
Thema des Monats: DFB - Der Adler im Visier?
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bildbeschaffer
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11:47
Labels:
DFB,
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