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Mittwoch, 5. November 2014

Thema des Monats: 2015 kommt es dicke - Die KSK-Reform

Die KSK-Abgabe ist nicht gerade das Lieblingskind in den Buchhaltungsabteilungen der Agenturen und Unternehmen. Und – so sinnvoll sie auch ist – sie setzt noch einen drauf: Ab 2015 prüft sie die Abgabemoral der Unternehmen noch genauer.

Zum Jahreswechsel tritt eine umfassende Veränderung bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Kraft: Die Zahl der Unternehmensprüfungen wird von 70.000 auf 400.000 erhöht. Und das nicht einfach aus Willkür, sondern weil der Gesetzgeber es vorgibt. So wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu verpflichtet, diese fünfmal so hohe Zahl an Prüfungen ab 2015 Jahr für Jahr durchzuführen.

Gerade erst ist der Prozentsatz der KSK-Abgabe für Unternehmen von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent gestiegen – zum Leidwesen derer, die die Abgabe leisten müssen. Sprich alle, die regelmäßig Gagen oder Honorare an freiberufliche Kreative leisten. Das Ziel der KSK-Reform ist es nun, durch die Erhöhung der DRV-Prüfungen mittelfristig diese Abgabe wieder senken zu können.

Eine weitere Neuerung ist ein kleiner Verwaltungstrick des Gesetzgebers, der die nicht geprüften Unternehmen in die Pflicht nehmen wird: Für alle, die nicht permanent mit freien Künstlern – in unserem Fall ja meist Fotografen, Models und Gestalter – arbeiten, gilt ab 2015 eine neue sogenannte Bagatellgrenze. Demnach muss jeder, der im Laufe eines Kalenderjahres Freiberufler für eigene Zwecke beauftragt (Eigenwerbung durch Websitegestaltung, Newsletter, Broschüren etc.), ab Netto-Rechnungsbeträgen von insgesamt 450 Euro die KSK-Abgabe leisten. Das heißt, dass die Zahl derer, die zur Kasse gebeten werden, massiv ansteigen wird. Denn derzeit gilt noch die sogenannte Generalklausel für „Eigenwerber“, wonach solche oben beschriebenen Aufträge nicht abgabepflichtig sind, so lange sie „nur gelegentlich“ erfolgen. Es ist also tatsächlich jedem Unternehmen zu raten, seine verteilten Aufträge zu prüfen und sich ggf. rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welcher Höhe er die KSK-Abgabe leisten muss. Das betrifft ab Januar 2015 so viele Unternehmen wie nie zuvor.

Aber warum wird all das gemacht? Natürlich, um die KSK zu stabilisieren. Denn nur mit einer soliden Finanzierungsbasis kann die KSK auch künftig ihre sozial- und kulturpolitische Aufgabe für freischaffende Künstler und Publizisten erfüllen. Unternehmen und Agenturen sollten deshalb darauf eingestellt sein, dass die Deutsche Rentenversicherung Prüfungen hinsichtlich einer KSK-Abgabepflicht durchführt und sich bei Bedarf auch in kleineren Fällen auf die Gesetzeslage berufen wird.

Wie jedes Jahr bieten die Bildbeschaffer gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Andri Jürgensen Seminare zum Thema KSK an. Die nächsten Termine gehen Anfang Februar 2015 los. Ist Ihnen das zu spät? Brauchen Sie das Handwerkszeug noch in diesem Jahr? Dann schreiben Sie uns und wir kümmern uns.

Dienstag, 15. Januar 2013

Tipps & Tricks: Die KSK ruft!

Wie auch schon in den letzten beiden Jahren möchten wir Ihnen an dieser Stelle Andri Jürgensen vorstellen, er ist Spezialanwalt für Kunstrecht und führt auch dieses Jahr eine kleine Seminartour zur Künstlersozialkasse (KSK) durch.

Denn die Aufforderung zur Abgabe des KSK-Meldebogens wird in Kürze bei Ihnen eintrudeln – sofern Sie Honorare in einem künstlerischen oder publizistischen Kontext bezahlt haben.

Im Seminar von Andri Jürgensen lernen Sie die Grundlagen der Künstlersozialabgabe kennen, erfahren Wichtiges zur Bemessungsgrundlage und finden Antworten auf sämtliche Rechtsfragen rund um künstlerische und publizistische Leistungen.

Die Seminare finden im Februar und März in Hamburg, Berlin, Köln und München statt und können hier gebucht werden.

Dienstag, 4. September 2012

Tools & Tricks: KSK und die Chefs von Werbeagenturen




Bislang galt die These, dass der Geschäftsführer einer GmbH sein Gehalt per Gesellschaftervertrag aufsplitten kann, um nur noch auf den kreativen Teil seiner Arbeit Künstlersozialabgabe (KSA) zu zahlen. Das wurde jetzt überprüft – Ergebnis unschön. 

Anwalt Andri Jürgensen: "Nun kann man nur noch sparen, indem man ein Gehalt zahlt und die künstlerische Leistung separat abrechnet. Dabei kommt es weniger darauf an, dass er über die Rechnung nachweist, was er konkret macht. Die Rechnungen für die künstlerische Arbeit können auch wieder 50:50 sein, also pauschal. Nur darf eben nicht das Gehalt im GF-Vertrag aufgesplittet sein, das hilft nicht mehr."
 
Und da die Akquise-Arbeit zum künstlerischen Teil gehört, genau so wie das Rechnungschreiben oder den Grafiker briefen, stellt sich die Frage, ob sich die Mühe dann noch lohnt?

Diese Frage können Sie gern weiterleiten an den Anwalt Andri Jürgensen auf www.kunstrecht.de oder schauen Sie einmal in dieses PDF.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Künstlersozialkasse: Unwissenheit nützt nichts…

Wußten Sie, dass jedes Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, Künstlersozialabgabe zu leisten? Nein? Auch nicht, dass die Künstlersozialkasse dazu berechtigt ist, die letzten 5 Jahre nachzufordern?

Neu ist ja:
Nicht mehr eine Handvoll eigener Kontrolleure sind auf der Jagd nach Ihren Ausgaben für freie Künstler, sondern die gesamte Armada der Rentenkasse. Sprich: bei jeder Buchprüfung ist die KSK dabei. Und es geht um 4,4 bis 5,8% Ihrer Ausgaben für Artdirektoren, Webdesigner und natürlich auch Fotografen und Bildagenturen.

Wir haben für Interessierte mehr Informationen von der datev erhalten.
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Übrigens:
Zahlungen an jurstische Personen (z.B. GmbH, AG) unterliegen laut Künstlersozialkasse jedoch nicht der Abgabepflicht. Wir sind eine GmbH.

Lizensieren Sie Ihre Bilder über uns und das Problem ist vom Tisch.