Im letzten Monat berichteten wir über die hitzig geführte Debatte um die Panoramafreiheit – siehe hier. Das Thema hatte sich ganz schön hochgeschaukelt, als ein EU-Parlamentarier der Meinung war, die im Urheberrecht verankerte Panoramafreiheit müsse eingeschränkt werden und kommerzielle Nutzer, zum Beispiel von Bildern an öffentlichen Plätzen, müssten den Architekten der gezeigten Gebäude Lizenzen zahlen.
Interessant fanden wir, dass viele Medien, bis hin zum heute journal, die Nachricht damit aufmachten, dass auch privaten Handy-Fotografen das Knipsen und das Hochladen bei Instagram verboten werden solle. So ein Aufmacher ist schön plakativ, war aber leider am Thema vorbei. Denn es ging nur um die kommerzielle Verwertung von Fotos. Hier dachten zwar manche EU-Abgeordnete, dass instagram ein Bildnutzer sei, und zwar ein kommerzieller. Übersehen wurde aber, dass instagram – so wie das alte, klassische Fotolabor – nur die Bilder seiner Kunden produziert, aber halt nicht selbst „veröffentlicht“ – das tut jeder instagram-Nutzer selbst.
Glücklicherweise haben sich die EU-Parlamentarier am 9. Juli entschieden, diesen Vorschlag aus ihrem Bericht an die Kommission zu löschen. Jetzt ist es an der Kommission, die europaweite Harmonisierung des Urheberrechts vernünftig zu formulieren. Es bleibt also vorerst alles so, wie es ist: Wir dürfen auch in Zukunft schöne Bilder von schönen Städten zum Beispiel in Reisekatalogen zeigen. Schwieriger wird es schon, wenn wir uns einmal die großartigen Bilder mit interessanten Blicken auf die moderne Architektur des Fotografen Roland Fischer anschauen - können Sie erkennen, welches Bild vom öffentlichen Boden aus fotografiert wurde?
Aber bevor wir uns in der Wiederholung von Details verlieren, hier unser Artikel aus Februar.
Die Diskussion um die Panoramafreiheit betraf nur einen von über 500 Vorschlägen zur Harmonisierung des Urheberrechts – und die Anpassung des Gesetzes an die „digitale Realität“. Deshalb werden wir auch die anderen Vorschläge unter die Lupe nehmen und Sie zu den wichtigen Themen auf dem Laufenden halten. Mal schauen, was die Brüsseler Mühlen so mahlen...
Dienstag, 11. August 2015
Tipps und Tricks: Intensivseminar
Für Aufgeweckte: Wer sich im professionellen Umgang mit Bildern sicherer fühlen möchte, sollte sich den 24. + 25. September im Kalender eintragen. Denn das Bildbeschaffer-Intensivseminar hält garantiert zwei Tage wach. Echte Profis, noch dazu echt nette, helfen Ihnen dabei, sich ein fundiertes Grundwissen zu erarbeiten, um für den geschäftlichen Alltag mit Bildern gerüstet zu sein.
Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind führt in die wichtigsten Elemente des Bildrechtes ein, der Bildbeschaffer Alex Karst rundet das mit Beispielen aus der Praxis perfekt ab. Am Ende des ersten Tages sind Sie also in dieser rechtlichen Hinsicht schon einmal sicher.
Tag zwei ist dann bestückt mit insgesamt drei Modulen, moderiert von Expertinnen und Experten der Branche. Petra Reimann von pixoline zeigt, wie sich Bilddaten und Archive am besten verwalten lassen. Die Artbyuerin und Producerin Patrizia Mosca kennt sich mit dem Thema Bildsprache bestens aus und weiß, was ins Briefing gehört, damit das Beste aus dem Bildauftrag herauskommt. Und Alex Karst, der Bildbeschaffer, gibt Ihnen Tipps, wie Sie die passende Agentur finden. Sie müssen sich nur noch für zwei dieser drei Module entscheiden, dann werden Sie am Ende ein sattes Päckchen praktischer Tipps und ein fundiertes Know-How mit nach Hause beziehungsweise: in die Agentur oder ins Büro nehmen.
Zur Anmeldung geht es hier entlang.
Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind führt in die wichtigsten Elemente des Bildrechtes ein, der Bildbeschaffer Alex Karst rundet das mit Beispielen aus der Praxis perfekt ab. Am Ende des ersten Tages sind Sie also in dieser rechtlichen Hinsicht schon einmal sicher.
Tag zwei ist dann bestückt mit insgesamt drei Modulen, moderiert von Expertinnen und Experten der Branche. Petra Reimann von pixoline zeigt, wie sich Bilddaten und Archive am besten verwalten lassen. Die Artbyuerin und Producerin Patrizia Mosca kennt sich mit dem Thema Bildsprache bestens aus und weiß, was ins Briefing gehört, damit das Beste aus dem Bildauftrag herauskommt. Und Alex Karst, der Bildbeschaffer, gibt Ihnen Tipps, wie Sie die passende Agentur finden. Sie müssen sich nur noch für zwei dieser drei Module entscheiden, dann werden Sie am Ende ein sattes Päckchen praktischer Tipps und ein fundiertes Know-How mit nach Hause beziehungsweise: in die Agentur oder ins Büro nehmen.
Zur Anmeldung geht es hier entlang.
Dienstag, 7. Juli 2015
Thema des Monats: Wer will die Panoramafreiheit abschaffen?
„Es droht die Gefahr, dass selbst Touristen verboten werden kann, Fotos vom Eiffelturm zu machen und über Social Media zu verbreiten“ – so und ähnlich lauten angstmachende Aussagen in der aktuellen Medienlandschaft bis hin zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Was stimmt? Und wie ist die Faktenlage?
Die Situation:
Die Europäische Kommission plant für die nächsten Monate, das Urheberrecht zu harmonisieren und für das digitale Zeitalter zu aktualisieren. Zur Vorbereitung – und, um die Wünsche der EU-Parlamentarier zusammen zu tragen, hat das Parlament einen Bericht mit über 500 Vorschlägen und Ideen zu einer europaweiten Harmonisierung des Urheberrechts gesammelt, von der deutschen Piratin Julia Reda zusammengefasst und diskutiert. Dieser Bericht wird nächste Woche abgestimmt, um nach Annahme der EU-Kommission als Empfehlung überreicht zu werden.
Bei der Abstimmung zu diesem Bericht setzte sich im Gremium der liberale Abgeordnete Jean-Marie Cavada aus Frankreich mit dem Vorschlag durch, die Panoramafreiheit abzuschaffen. Dieser Vorschlag (und das Erstaunen vieler Abgeordneter, dass er auch aufgenommen wurde und eben nicht die Vorschläge, diese Freiheit auf ganz Europa auszudehnen) löste die aktuelle Diskussion aus, Online-Petitionen wurden ins Leben gerufen und so rückt das Thema in die breite Öffentlichkeit und in der Darstellung in den Medien sieht es oft schon so aus, als ob die Abschaffung der Panoramafreiheit bereits beschlossene Sache wäre. Dem ist aber nicht so.
Nach unseren Recherchen wird eine breite Mehrheit der Abgeordneten im Splitted Voting zwar den Bericht absegnen, nicht aber diesen speziellen Vorschlag. So kann der Bericht auch ohne einen Vorschlag zur Europäisierung der Panoramafreiheit an die EU-Kommission übergeben werden. Es handelt sich „nur“ um einen Bericht an die Kommission und nicht um ein fertiges Gesetz, geschweige denn um einen Gesetzes-Entwurf. Wir werden auch im Privaten morgen noch den Reichstag fotografieren dürfen, ohne Sir Norman Foster, den Architekten der neuen Glaskuppel, um Genehmigung zu bitten.
Hintergrund zur Panoramafreiheit:
Die Panoramafreiheit ist eine so genannte Schranke des Urheberrechts. Was ist das?
Das Urheberrecht schützt Werke und deren Autoren vor unerlaubten Kopien, schafft die Rechtsgrundlage zur Honorierung von Kunst, schützt Werke vor Zerstörung oder Verfremdung und sorgt dafür, dass der Künstler mit dem Werk verbunden bleibt, indem er in der Nähe des Werkes genannt werden muss.
Es gibt reichlich Situationen, in denen Privatpersonen, aber auch Institutionen, Medien und Unternehmen in ihrem Alltag die Grenzen des Urheberschutzes übertreten müssen. Die Presse und Andere müssen zitieren dürfen, deshalb wurde das Zitatrecht als Schranke / Einschränkung des Urheberrechts eingeführt. Das Presserecht selbst schränkt im Namen der unabhängigen Berichterstattung sowohl das Urheber-, als auch das Persönlichkeitsrecht ein und Schulbücher sind zum Beispiel laut Lehrplan verpflichtet, über Menschen und Themen zu schreiben, die laut Urheberrecht der Wiedergabe / Kopie ihres Werkes zustimmen müssten. Stellen Sie sich vor, die Erben von Picasso wollten nicht, dass seine Werke nicht mehr im Kunstunterricht gezeigt werden dürften. Laut Urheberrecht könnten Sie das verbieten, aber dank des Schulbuchparagrafen ist dies wieder eingeschränkt.
Die Panoramafreiheit ist eine weitere und wichtige Schranke des Urheberrechts. Nach deutschem Recht lässt sie sich so formulieren: Wer auf öffentlichem Boden steht, darf von dort aus fotografieren, ohne
a) die Urheber der von dort aus sichtbaren Kunstwerke, Fassaden etc um Genehmigung zu bitten,
b) zu honorieren,
c) ihren Namen nennen zu müssen,
d) Bildmanipulationen und Veränderungen genehmigen zu lassen, egal ob die Bilder
e) kommerziell oder privat genutzt werden.
Die Werke – Architektur und Kunst im Raum ist hier das Wichtigste, aber auch Firmenlogos an Fassaden, müssen allerdings für unbestimmte Zeit installiert sein – deshalb konnte Christo den nur für zwei Monate verhüllten Reichstag kostenlos zeigen und am Verkauf der Bilder, Bücher etc über entsprechende Lizenzvergaben verdienen. Der in diesem Rahmen viel zitierte Eiffelturm darf auch nach deutscher Panoramafreiheit nicht dann nachts fotografiert werden, wenn er von einer Lichtinstallation geschmückt ist, die a) künstlerisch geschützt und b) nur zeitweilig im Raum ist. Und bei Tag? Die Societé de la Tour Eiffel verbietet zum Beispiel den Einsatz des Turms in Zigarettenwerbung. Aber auf Grundlage des Urheberrechts? Das würde hier nicht klappen, denn Gustav Eiffel ist 1923 gestorben und der Schutz seiner Werke läuft 70 Jahre danach aus. Hier greifen dann aber Marken- und Eigentumsrechte. In Deutschland dürfen Zigaretten mit dem Eiffelturm werben und sie tun es auch.
Perspektive
Nochmals: aktuell geben die Abgeordneten über den erwähnten Bericht Empfehlungen an die Kommission weiter. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf und die Panoramafreiheit besteht weiterhin. Der Bericht wird erst am kommenden Donnerstag, dem 9. Juli abgesegnet, hoffentlich schlicht ohne den Passus zur Panoramafreiheit
Der Abgeordnete Jean-Marie Cavada möchte nicht der EU-Kommission vorschlagen, die Panoramafreiheit abzuschaffen, sondern „nur“ die kommerziellen Zwecke verbieten. Touristen sollten immer noch ihre Selfies vor dem Reichstag machen. Das war nicht sein Problem. Allerdings ist die Formulierung „zu kommerziellen Zwecken“ eindeutig zu pauschal – und auch für alle weiteren Parteien und Gruppen im EU-Parlament noch einen Blick wert. Denn der aktuelle Vorschlag zum Beispiel der Sozialdemokraten, die Länderrechte in diesem Punkt nicht ändern zu wollen, wäre ebenfalls kein Fortschritt. In Frankreich und Italien gibt es keine Panoramafreiheit, hier sehen wir Aufholbedarf.
Der Wunsch, zwischen privaten und kommerziellen Zwecken zu trennen, hört sich gut an, ist aber zu grobschlächtig. Anfangen könnte der Kommerz bei einem privaten Blog, auf dem der Besitzer z.B. Google AdWords Werbung zeigen lässt, um zumindest die Serverkosten wieder rein zu bekommen. Oder der Busunternehmer, der die Kolping-Reise nach Prag anbieten will. Was meinte Cavada? In einem TV-Interview wies er darauf hin, dass jeder Diebstahl, egal ob Auto oder geheime Daten, bestraft wird – nicht aber das „schamlose Kopieren der Kunstwerke anderer“, was er als Diebstahl versteht. Vielleicht verwechselt er hier die alte und die neue Bedeutung des Urheberrechts: Das Anfertigen einer Kopie ist genehmigungspflichtig. Das betrifft natürlich das Abmalen (= Fälschen) von Bildern, das unlizensierte Nachbauen des Barcelona Chairs, und sicher auch den Ideen-Klau unter Architekten. Mit seiner Aussage kriminalisiert Cavada jeden Reiseanbieter, der Reisen in ferne Länder bewirbt und jedes Unternehmen, das seinen Firmensitz zeigen möchte, auch wenn ein schickes Bauwerk direkt daneben zu sehen ist.
Empfehlung
Wir empfehlen, hier den Begriff der Rufausbeutung in Betracht zu ziehen. Das Markenrecht untersagt es dem Whiskey-Hersteller, seine Flasche einfach auf einen Rolls Royce zu stellen und das Bild mit einer Aussage über den großen Stil beider zu werben – hier müsste die Edelmarke erst um Erlaubnis gefragt werden. Wenn ich aber mit einem Bild von einem Autobahnstau das Thema Verkehrslenkung illustrieren möchte, muss nicht jede Automarke geklärt werden, denn der Bildnutzer macht sich nicht den Wert der gezeigten Marken zu eigen. Ein Reiseanbieter sollte auch weiterhin seine Reisen mit Stadtansichten garnieren dürfen. Ein Modeshooting, das direkt vor einem passenden, nagelneuen Bau eines Star-Architekten auf dem Bürgersteig veranstaltet wird, nur um eine Genehmigungsschleife mit dem Architekten zu vermeiden, das wäre dann an der äußersten Spanne der „kommerziellen Nutzungsarten“ und im Vergleich zum privaten Blog mit Google AdWords sicherlich rufausbeutend.
Der Aspekt der Rufausbeutung sollte grundsätzlich beim Wiedergeben von Kunstwerken herangezogen werden, nicht nur bei Gebäuden. Hierzu ein plastisches Beispiel: Das Foto des Firmenchefs. Die Rolex am Handgelenk unterliegt dem Markenrecht und muss nicht genehmigt werden, da die Markenrechte an diesem einen Artikel bei Kauf an den Käufer übergehen. Sitzt der Chef auf einem – seinem! - Barcelona Chair, gilt nicht Marken-, sondern Urheberrecht, weshalb er jetzt Mies van der Rohe bzw sein Lizenznehmer, die Kroll Inc in den USA, um Genehmigung zur Verbreitung dieses Fotos bitten müsste. Dieses Paradoxon stößt bei vielen Teilnehmern unserer Seminare auf Unverständnis – mit gutem Grund, wie wir finden.
Die Situation:
Die Europäische Kommission plant für die nächsten Monate, das Urheberrecht zu harmonisieren und für das digitale Zeitalter zu aktualisieren. Zur Vorbereitung – und, um die Wünsche der EU-Parlamentarier zusammen zu tragen, hat das Parlament einen Bericht mit über 500 Vorschlägen und Ideen zu einer europaweiten Harmonisierung des Urheberrechts gesammelt, von der deutschen Piratin Julia Reda zusammengefasst und diskutiert. Dieser Bericht wird nächste Woche abgestimmt, um nach Annahme der EU-Kommission als Empfehlung überreicht zu werden.
Bei der Abstimmung zu diesem Bericht setzte sich im Gremium der liberale Abgeordnete Jean-Marie Cavada aus Frankreich mit dem Vorschlag durch, die Panoramafreiheit abzuschaffen. Dieser Vorschlag (und das Erstaunen vieler Abgeordneter, dass er auch aufgenommen wurde und eben nicht die Vorschläge, diese Freiheit auf ganz Europa auszudehnen) löste die aktuelle Diskussion aus, Online-Petitionen wurden ins Leben gerufen und so rückt das Thema in die breite Öffentlichkeit und in der Darstellung in den Medien sieht es oft schon so aus, als ob die Abschaffung der Panoramafreiheit bereits beschlossene Sache wäre. Dem ist aber nicht so.
Nach unseren Recherchen wird eine breite Mehrheit der Abgeordneten im Splitted Voting zwar den Bericht absegnen, nicht aber diesen speziellen Vorschlag. So kann der Bericht auch ohne einen Vorschlag zur Europäisierung der Panoramafreiheit an die EU-Kommission übergeben werden. Es handelt sich „nur“ um einen Bericht an die Kommission und nicht um ein fertiges Gesetz, geschweige denn um einen Gesetzes-Entwurf. Wir werden auch im Privaten morgen noch den Reichstag fotografieren dürfen, ohne Sir Norman Foster, den Architekten der neuen Glaskuppel, um Genehmigung zu bitten.
Hintergrund zur Panoramafreiheit:
Die Panoramafreiheit ist eine so genannte Schranke des Urheberrechts. Was ist das?
Das Urheberrecht schützt Werke und deren Autoren vor unerlaubten Kopien, schafft die Rechtsgrundlage zur Honorierung von Kunst, schützt Werke vor Zerstörung oder Verfremdung und sorgt dafür, dass der Künstler mit dem Werk verbunden bleibt, indem er in der Nähe des Werkes genannt werden muss.
Es gibt reichlich Situationen, in denen Privatpersonen, aber auch Institutionen, Medien und Unternehmen in ihrem Alltag die Grenzen des Urheberschutzes übertreten müssen. Die Presse und Andere müssen zitieren dürfen, deshalb wurde das Zitatrecht als Schranke / Einschränkung des Urheberrechts eingeführt. Das Presserecht selbst schränkt im Namen der unabhängigen Berichterstattung sowohl das Urheber-, als auch das Persönlichkeitsrecht ein und Schulbücher sind zum Beispiel laut Lehrplan verpflichtet, über Menschen und Themen zu schreiben, die laut Urheberrecht der Wiedergabe / Kopie ihres Werkes zustimmen müssten. Stellen Sie sich vor, die Erben von Picasso wollten nicht, dass seine Werke nicht mehr im Kunstunterricht gezeigt werden dürften. Laut Urheberrecht könnten Sie das verbieten, aber dank des Schulbuchparagrafen ist dies wieder eingeschränkt.
Die Panoramafreiheit ist eine weitere und wichtige Schranke des Urheberrechts. Nach deutschem Recht lässt sie sich so formulieren: Wer auf öffentlichem Boden steht, darf von dort aus fotografieren, ohne
a) die Urheber der von dort aus sichtbaren Kunstwerke, Fassaden etc um Genehmigung zu bitten,
b) zu honorieren,
c) ihren Namen nennen zu müssen,
d) Bildmanipulationen und Veränderungen genehmigen zu lassen, egal ob die Bilder
e) kommerziell oder privat genutzt werden.
Die Werke – Architektur und Kunst im Raum ist hier das Wichtigste, aber auch Firmenlogos an Fassaden, müssen allerdings für unbestimmte Zeit installiert sein – deshalb konnte Christo den nur für zwei Monate verhüllten Reichstag kostenlos zeigen und am Verkauf der Bilder, Bücher etc über entsprechende Lizenzvergaben verdienen. Der in diesem Rahmen viel zitierte Eiffelturm darf auch nach deutscher Panoramafreiheit nicht dann nachts fotografiert werden, wenn er von einer Lichtinstallation geschmückt ist, die a) künstlerisch geschützt und b) nur zeitweilig im Raum ist. Und bei Tag? Die Societé de la Tour Eiffel verbietet zum Beispiel den Einsatz des Turms in Zigarettenwerbung. Aber auf Grundlage des Urheberrechts? Das würde hier nicht klappen, denn Gustav Eiffel ist 1923 gestorben und der Schutz seiner Werke läuft 70 Jahre danach aus. Hier greifen dann aber Marken- und Eigentumsrechte. In Deutschland dürfen Zigaretten mit dem Eiffelturm werben und sie tun es auch.
Perspektive
Nochmals: aktuell geben die Abgeordneten über den erwähnten Bericht Empfehlungen an die Kommission weiter. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf und die Panoramafreiheit besteht weiterhin. Der Bericht wird erst am kommenden Donnerstag, dem 9. Juli abgesegnet, hoffentlich schlicht ohne den Passus zur Panoramafreiheit
Der Abgeordnete Jean-Marie Cavada möchte nicht der EU-Kommission vorschlagen, die Panoramafreiheit abzuschaffen, sondern „nur“ die kommerziellen Zwecke verbieten. Touristen sollten immer noch ihre Selfies vor dem Reichstag machen. Das war nicht sein Problem. Allerdings ist die Formulierung „zu kommerziellen Zwecken“ eindeutig zu pauschal – und auch für alle weiteren Parteien und Gruppen im EU-Parlament noch einen Blick wert. Denn der aktuelle Vorschlag zum Beispiel der Sozialdemokraten, die Länderrechte in diesem Punkt nicht ändern zu wollen, wäre ebenfalls kein Fortschritt. In Frankreich und Italien gibt es keine Panoramafreiheit, hier sehen wir Aufholbedarf.
Der Wunsch, zwischen privaten und kommerziellen Zwecken zu trennen, hört sich gut an, ist aber zu grobschlächtig. Anfangen könnte der Kommerz bei einem privaten Blog, auf dem der Besitzer z.B. Google AdWords Werbung zeigen lässt, um zumindest die Serverkosten wieder rein zu bekommen. Oder der Busunternehmer, der die Kolping-Reise nach Prag anbieten will. Was meinte Cavada? In einem TV-Interview wies er darauf hin, dass jeder Diebstahl, egal ob Auto oder geheime Daten, bestraft wird – nicht aber das „schamlose Kopieren der Kunstwerke anderer“, was er als Diebstahl versteht. Vielleicht verwechselt er hier die alte und die neue Bedeutung des Urheberrechts: Das Anfertigen einer Kopie ist genehmigungspflichtig. Das betrifft natürlich das Abmalen (= Fälschen) von Bildern, das unlizensierte Nachbauen des Barcelona Chairs, und sicher auch den Ideen-Klau unter Architekten. Mit seiner Aussage kriminalisiert Cavada jeden Reiseanbieter, der Reisen in ferne Länder bewirbt und jedes Unternehmen, das seinen Firmensitz zeigen möchte, auch wenn ein schickes Bauwerk direkt daneben zu sehen ist.
Empfehlung
Wir empfehlen, hier den Begriff der Rufausbeutung in Betracht zu ziehen. Das Markenrecht untersagt es dem Whiskey-Hersteller, seine Flasche einfach auf einen Rolls Royce zu stellen und das Bild mit einer Aussage über den großen Stil beider zu werben – hier müsste die Edelmarke erst um Erlaubnis gefragt werden. Wenn ich aber mit einem Bild von einem Autobahnstau das Thema Verkehrslenkung illustrieren möchte, muss nicht jede Automarke geklärt werden, denn der Bildnutzer macht sich nicht den Wert der gezeigten Marken zu eigen. Ein Reiseanbieter sollte auch weiterhin seine Reisen mit Stadtansichten garnieren dürfen. Ein Modeshooting, das direkt vor einem passenden, nagelneuen Bau eines Star-Architekten auf dem Bürgersteig veranstaltet wird, nur um eine Genehmigungsschleife mit dem Architekten zu vermeiden, das wäre dann an der äußersten Spanne der „kommerziellen Nutzungsarten“ und im Vergleich zum privaten Blog mit Google AdWords sicherlich rufausbeutend.
Der Aspekt der Rufausbeutung sollte grundsätzlich beim Wiedergeben von Kunstwerken herangezogen werden, nicht nur bei Gebäuden. Hierzu ein plastisches Beispiel: Das Foto des Firmenchefs. Die Rolex am Handgelenk unterliegt dem Markenrecht und muss nicht genehmigt werden, da die Markenrechte an diesem einen Artikel bei Kauf an den Käufer übergehen. Sitzt der Chef auf einem – seinem! - Barcelona Chair, gilt nicht Marken-, sondern Urheberrecht, weshalb er jetzt Mies van der Rohe bzw sein Lizenznehmer, die Kroll Inc in den USA, um Genehmigung zur Verbreitung dieses Fotos bitten müsste. Dieses Paradoxon stößt bei vielen Teilnehmern unserer Seminare auf Unverständnis – mit gutem Grund, wie wir finden.
Tipps & Tricks: Intensivseminar mit musikalischem Rahmenprogramm
Was für eine glückliche Fügung. Die haben das Reeperbahnfestival exakt in die Woche gelegt, in der wir in Hamburg das Intensivseminar Bildbeschaffung veranstalten. Die Idee hätte ja von uns sein können! So können Sie sich, eingebettet in ein wahrhaft illustres Rahmenprogramm, das Grundwesen professioneller Bildbeschaffung erarbeiten.
Illuster ist aber nicht nur das Reeperbahnfestival als freiwilliges Abendprogramm (immerhin mehr als 400 Konzerte an vier Tagen) rund um den Hamburger Kiez. Illuster sind auch die Referenten des zweitägigen Intensivseminars. Der Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind macht gemeinsam mit dem Bildbeschaffer Alex Karst am 24. September den Auftakt, führt in die Grundlagen der Bildrechte, Lizenzen und Verträge ein und diskutiert mit dem Praktiker der Bildbeschaffer, was Recht ist und wie Sie rechtlich sauber arbeiten können. Tag 2 wartet dann mit insgesamt drei Workshop-Modulen auf, aus denen Sie sich zwei auswählen können: Datenverwaltung (Referentin Petra Reimann), Bildsprache & Briefing (Referentin Patrizia Mosca) und Agenturauswahl (Referent: Alex Karst).
Ein geballtes Programm für Profis, die sich im Umgang mit Bildern sicherer fühlen wollen. Und besonders geeignet für die, die sich im Anschluss an den Seminartag bei einem kühlen Bier die Reeperbahn mit all ihren bunten Locations und zahlreichen Acts aus aller Welt erschließen wollen.
Hier finden Sie den detaillierten Themenplan!
Illuster ist aber nicht nur das Reeperbahnfestival als freiwilliges Abendprogramm (immerhin mehr als 400 Konzerte an vier Tagen) rund um den Hamburger Kiez. Illuster sind auch die Referenten des zweitägigen Intensivseminars. Der Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind macht gemeinsam mit dem Bildbeschaffer Alex Karst am 24. September den Auftakt, führt in die Grundlagen der Bildrechte, Lizenzen und Verträge ein und diskutiert mit dem Praktiker der Bildbeschaffer, was Recht ist und wie Sie rechtlich sauber arbeiten können. Tag 2 wartet dann mit insgesamt drei Workshop-Modulen auf, aus denen Sie sich zwei auswählen können: Datenverwaltung (Referentin Petra Reimann), Bildsprache & Briefing (Referentin Patrizia Mosca) und Agenturauswahl (Referent: Alex Karst).
Ein geballtes Programm für Profis, die sich im Umgang mit Bildern sicherer fühlen wollen. Und besonders geeignet für die, die sich im Anschluss an den Seminartag bei einem kühlen Bier die Reeperbahn mit all ihren bunten Locations und zahlreichen Acts aus aller Welt erschließen wollen.
Hier finden Sie den detaillierten Themenplan!
Donnerstag, 11. Juni 2015
Agentur des Monats: CEPIC 2015
Alle Jahre wieder, so auch letzte Woche: Wir reisten diesmal ins schöne Warschau, um uns mit 400 anderen Teilnehmern des CEPIC Kongresses zu treffen, neue Ideen kennen zu lernen und die Entwicklungen in diesem kleinen Markt der Bildagenturen zu beobachten.
Vielleicht sind die Neuerungen dieses Jahr dünner gestreut als in 2014 – das mag daran gelegen haben, dass sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zu vor drei Jahren praktisch halbiert hat – mag aber auch daran liegen, dass wir mit unseren Themen hier im Magazin flotter waren als ein Kongress, denn eine der spannendsten neuen Agenturen ist 500px (Siehe Artikel im April), die es geschafft haben, innerhalb knapper Zeit aus einer Hobby-Fotocommunity zu einem Unternehmen mit 45 Angestellten zu werden.
Was wirklich ins Auge fiel, ist der Hingucker von Come Alive Images. Die Technik ist einfach: Das animierte GIF gibt es so lange wie das Internet. Diese Agentur nimmt kleine Filmsequenzen auf und speichert sie nicht als fette MOV– oder MPEG4-Datei, sondern als schlankes GIF – klein und mit 255 Farben nicht wirklich von überragender Qualität, aber dafür mit einigen Vorteilen. Denn die kleine Datei lässt sich auch in HTML-E-Mails wie unserem Magazin herrlich verbreiten und Bewegung ist einfach ein Stopper. Auch wenn einer der Bildbeschaffer noch zu zweifeln schien – Ihnen ist die Bewegungs-Loop sicher aufgefallen, und das sicher nicht negativ, oder?
Die Agentur stellt gerade ihre erste Kollektion zusammen. Interessiert? Wir stellen Ihnen gern Ihre Themen zusammen!
Vielleicht sind die Neuerungen dieses Jahr dünner gestreut als in 2014 – das mag daran gelegen haben, dass sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zu vor drei Jahren praktisch halbiert hat – mag aber auch daran liegen, dass wir mit unseren Themen hier im Magazin flotter waren als ein Kongress, denn eine der spannendsten neuen Agenturen ist 500px (Siehe Artikel im April), die es geschafft haben, innerhalb knapper Zeit aus einer Hobby-Fotocommunity zu einem Unternehmen mit 45 Angestellten zu werden.
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Bild: Come Alive Images / Petra Svajger |
Was wirklich ins Auge fiel, ist der Hingucker von Come Alive Images. Die Technik ist einfach: Das animierte GIF gibt es so lange wie das Internet. Diese Agentur nimmt kleine Filmsequenzen auf und speichert sie nicht als fette MOV– oder MPEG4-Datei, sondern als schlankes GIF – klein und mit 255 Farben nicht wirklich von überragender Qualität, aber dafür mit einigen Vorteilen. Denn die kleine Datei lässt sich auch in HTML-E-Mails wie unserem Magazin herrlich verbreiten und Bewegung ist einfach ein Stopper. Auch wenn einer der Bildbeschaffer noch zu zweifeln schien – Ihnen ist die Bewegungs-Loop sicher aufgefallen, und das sicher nicht negativ, oder?
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Bild: Come Alive Images / Petra Svajger |
Die Agentur stellt gerade ihre erste Kollektion zusammen. Interessiert? Wir stellen Ihnen gern Ihre Themen zusammen!
Tipps & Tricks: GIF Brewery
Dieses kleine Gimmik haben wir zwar nicht auf, aber über die CEPIC kennen gelernt... Kleine Loops in kleinen GIFs, einfach aber effektiv...
Wie im Artikel zu Come Alive Images schon erwähnt: Mit animierten GIFs lässt sich recht leicht Aufmerksamkeit erhaschen – und die Kollektion wird bald an den Start gehen. Die Technik ist keine Raketenwissenschaft, das ist klar. Deshalb haben wir kurz recherchiert und im App Store unter anderem die GIF Brewery gefunden. Vielleicht haben Sie ja bislang nur Standbilder Ihrer eigenen Filme auf HTML-Seiten oder Emails gezeigt und möchten hier einmal ein bisschen Bewegung ins Spiel bringen? Hier gehts zur Website.
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Bild: Come Alive Images / Marinus |
Wie im Artikel zu Come Alive Images schon erwähnt: Mit animierten GIFs lässt sich recht leicht Aufmerksamkeit erhaschen – und die Kollektion wird bald an den Start gehen. Die Technik ist keine Raketenwissenschaft, das ist klar. Deshalb haben wir kurz recherchiert und im App Store unter anderem die GIF Brewery gefunden. Vielleicht haben Sie ja bislang nur Standbilder Ihrer eigenen Filme auf HTML-Seiten oder Emails gezeigt und möchten hier einmal ein bisschen Bewegung ins Spiel bringen? Hier gehts zur Website.
Thema des Monats: Handy-Fotos bei Bildagenturen
Auf der CEPIC traten sie zwar nicht in Erscheinung, aber sie waren in aller Munde: Bilder, die mit dem Smartphone geknipst werden und genau so auch aussehen. Das meinen wir jetzt nicht abwertend. Denn das Wichtige ist ja, dass sich Menschen mit einem Stil identifizieren können. Jetzt aber unsere Frage: Braucht man dazu eine Bildagentur mit Handy-Fotos? Könnten Sie sich vorstellen, Handy-Fotos – ob im Instagram- / Hipstamatic-Style oder klassisch – aus Bildagenturen zu kaufen? Kommentieren Sie einfach unseren Post hier oder auf unserer Facebook Seite.
Wir sehen die unterschiedlichsten Ansätze: EyeEm ist eine Plattform, die „crowd-sourced“ Bilder aufnimmt und über eine Kooperation mit Getty Images lizenzfrei verkauft. Die Suche nach „Girl“ bringt es bei EyeEm direkt auf 474.946 Bilder, von denen nur noch 2.622 bei Getty Images übrig bleiben. Hartes Editing lohnt sich hier. Eine andere Plattform besitzt mehr als 45 Mio. private Fotos: Twenty20.
Dann hören wir von Alan Capel, Director of Content bei Alamy, dass deren Kollektion Stockimo gut verkauft – was daran liegen mag, dass die Bilder auch selektiert werden, aber immerhin jedes Zweite schafft es auf die Website – und ein Drittel der Bilder kommen von klassischen Kamera-Fotografen.
Und die Münchner Bildagentur Westend61 testet im Eigenvertrieb die SMART-Kollektion, die ausschließlich mit SMARTphone-Bildern ihrer Stammfotografen arbeiten. Deshalb werden diese Bilder nicht über ihr komplettes Vertriebsnetz angeboten, haben aber zumindest schon einige Verkäufe erzielt. Und die Agentur Blend Images veröffentlicht mit MEMENTO eine Serie von derzeit rund 1.744 Bildern.
Wir sind uns ein bisschen unsicher, ob Stock-Handy-Fotos überhaupt gebraucht werden. Deshalb fragen wir Sie. Einige Unternehmen nutzen den Instagram-Stream, um #MeinName-Bilder zu zeigen, andere kommunizieren über Facebook & Co so stark mit ihren Kunden, dass sich hier massenweise Privat-Bilder sammeln – und wer eine Kampagne in Richtung Instagram-Style plant, dreht dann ja vielleicht auch am Interaktiv-Rädchen und fragt seine Kunden über Social Media, ihre eigenen Bilder zu liefern. Die Sahne obendrauf: Auch dafür gibt es schon Agenturen. In Hamburg gründete sich das StartUp Metafoto, über das Unternehmen viele Fotografen ansprechen können – direkter kann Kommunikation nicht sein. Zu Metafoto werden wir Sie noch auf dem Laufenden halten.
Wir sehen die unterschiedlichsten Ansätze: EyeEm ist eine Plattform, die „crowd-sourced“ Bilder aufnimmt und über eine Kooperation mit Getty Images lizenzfrei verkauft. Die Suche nach „Girl“ bringt es bei EyeEm direkt auf 474.946 Bilder, von denen nur noch 2.622 bei Getty Images übrig bleiben. Hartes Editing lohnt sich hier. Eine andere Plattform besitzt mehr als 45 Mio. private Fotos: Twenty20.
Dann hören wir von Alan Capel, Director of Content bei Alamy, dass deren Kollektion Stockimo gut verkauft – was daran liegen mag, dass die Bilder auch selektiert werden, aber immerhin jedes Zweite schafft es auf die Website – und ein Drittel der Bilder kommen von klassischen Kamera-Fotografen.
Und die Münchner Bildagentur Westend61 testet im Eigenvertrieb die SMART-Kollektion, die ausschließlich mit SMARTphone-Bildern ihrer Stammfotografen arbeiten. Deshalb werden diese Bilder nicht über ihr komplettes Vertriebsnetz angeboten, haben aber zumindest schon einige Verkäufe erzielt. Und die Agentur Blend Images veröffentlicht mit MEMENTO eine Serie von derzeit rund 1.744 Bildern.
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Foto: Blend Images / Mike Shipman |
Wir sind uns ein bisschen unsicher, ob Stock-Handy-Fotos überhaupt gebraucht werden. Deshalb fragen wir Sie. Einige Unternehmen nutzen den Instagram-Stream, um #MeinName-Bilder zu zeigen, andere kommunizieren über Facebook & Co so stark mit ihren Kunden, dass sich hier massenweise Privat-Bilder sammeln – und wer eine Kampagne in Richtung Instagram-Style plant, dreht dann ja vielleicht auch am Interaktiv-Rädchen und fragt seine Kunden über Social Media, ihre eigenen Bilder zu liefern. Die Sahne obendrauf: Auch dafür gibt es schon Agenturen. In Hamburg gründete sich das StartUp Metafoto, über das Unternehmen viele Fotografen ansprechen können – direkter kann Kommunikation nicht sein. Zu Metafoto werden wir Sie noch auf dem Laufenden halten.
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