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Mittwoch, 8. Juli 2009

Künstlersozialkasse: Unwissenheit nützt nichts…

Wußten Sie, dass jedes Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, Künstlersozialabgabe zu leisten? Nein? Auch nicht, dass die Künstlersozialkasse dazu berechtigt ist, die letzten 5 Jahre nachzufordern?

Neu ist ja:
Nicht mehr eine Handvoll eigener Kontrolleure sind auf der Jagd nach Ihren Ausgaben für freie Künstler, sondern die gesamte Armada der Rentenkasse. Sprich: bei jeder Buchprüfung ist die KSK dabei. Und es geht um 4,4 bis 5,8% Ihrer Ausgaben für Artdirektoren, Webdesigner und natürlich auch Fotografen und Bildagenturen.

Wir haben für Interessierte mehr Informationen von der datev erhalten.
Einfach einloggen / registrieren, nach „ksk09“ suchen und diesen kostenlosen Artikel einfach nur in den Warenkorb legen…

Übrigens:
Zahlungen an jurstische Personen (z.B. GmbH, AG) unterliegen laut Künstlersozialkasse jedoch nicht der Abgabepflicht. Wir sind eine GmbH.

Lizensieren Sie Ihre Bilder über uns und das Problem ist vom Tisch.

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