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Dienstag, 7. Mai 2013

Tipps & Tricks: Neue Regeln für Social Media

Social Media verändert die Welt. Und die Zeit verändert unseren Umgang mit dieser neuen Umgebung. Wer bislang entweder keine Meinung hatte oder den Einsatz seiner Bilder in Social Media komplett verbot, hat in den letzten Monaten gelernt, differenzierter mit dem Thema umzugehen. Für uns Bildnutzer heißt das: Es gibt Neuigkeiten.

Twitter hat Schlagzeilen damit gemacht, dass der Dienst die Bilder seiner User verkauft. Die Übernahme von Instagram durch Google ließ zuerst ähnliches befürchten. Zumal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nirgends explizit Abstand von solchen „Zweitverwendungen“ genommen wird, im Gegenteil, es heißt bei Facebook, Twitter und Co. sinngemäß: „Wir behalten uns die Nutzung von Bildern etc. vor…“. Viele Agenturen und Fotografen führten deshalb schon früh eine neue Klausel in ihren Bedingungen ein, wonach sie die Nutzung ihrer Bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook untersagen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme auf Seiten der Urheber, sofern sie sich von den sozialen Netzwerken keine zusätzliche Reichweite erhoffen. Einige Social Media-Anbieter hingegen sind dabei, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, in dem sie den Inhabern von Bildern quasi Verkaufsprovisionen in Aussicht stellen oder, wie aktuell bei Instagram, über ein eigens dafür entwickeltes Portal (www.instastockimages.com) eine Plattform bieten, auf denen die Nutzer ihre Bilder selbst verkaufen können.
Manche Bildagenturen folgen nun dem Beispiel von Getty Images, wo das Thema jetzt differenzierter gesehen wird: Nein zu Twitter, weil hier die Bilder der Nutzer ohne Nachfrage verscherbelt werden. Facebook ist zwar nicht gut, aber auch nicht böse, da es die Bilder seiner Nutzer (noch) nicht weitergibt. Getty wünscht sich natürlich Sicherheit vor Bilderklau durch die Nutzer selbst: Die Bilder sollen nicht zu groß und möglichst weit bearbeitet werden, mit Ihrem Logo, als Composing oder mit einem Wasserzeichen, damit sich nicht jedermann das Originalbild herunterladen kann. So sehen das unter den Microstocks zum Beispiel istockphoto, shutterstock, 123rf oder shotshop.
Die nächste strittige Frage dreht sich um die kleinen Icons als Vorschauen Links: Wenn also ein Unternehmen zum Beispiel seine frische Aktions-Seite bei Facebook postet, werden kleine Bilder von der Zielseite als Miniaturbilder angeboten. Ist das Zeigen eines Bildes hier eine weitere Nutzung? Oder ein Zitat? Da gehen die Meinungen auf Bildagenturen-Seite noch weit auseinander. Einige Bildagenturen verlangen, dass die Mini-Teaser zusätzlich lizensiert werden, andere sehen keinen Handlungsbedarf.
Den Überblick zu den wichtigen Infos zu Microstock-Agenturen finden Sie in unserer Knowledge-Base (http://www.die-bildbeschaffer.de/index.php/82) - einfach nur einloggen und öffnen. 

Oder: wir besprechen das jeweils kurz am Telefon.
Um Ihnen für Ihre aktuellen Projekte Sicherheit zu bieten, diskutieren wir natürlich gern dieses Thema in Ihrem Namen mit den jeweiligen Bildagenturen.

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