Der Februar ist ein Monat, in dem wir überdurchschnittlich häufig in die Ferne schweifen. Aber ob wir nun vor Ort sind oder nicht: Einfach drauf losknipsen oder shooten lassen dürfen wir natürlich nicht. Nicht ohne weiteres. Denn theoretisch unterliegen öffentliche Gebäude, Denkmäler, Schlösser und Museen dem Urheberrecht. Sie genießen dieselben Schutzrechte wie Personen. Weil sie ja aber gewissermaßen „für alle da“ sind, gibt es die Lockerung namens Panoramafreiheit. Doch was locker und frei klingt, birgt Tücken. So können Sie quasi mit dem Brandenburger Tor machen, was Sie wollen. Mit dem Manneken-Pis in Brüssel müssen Sie ein bisschen aufpassen. Beim Eiffelturm oder der Akropolis wird es schon haariger. Denn die Panoramafreiheit ist in Europa ganz unterschiedlich geregelt. In Großbritannien, Irland und Holland darf so gut wie alles, in Frankreich, Italien und Griechenland so gut wie nichts mit auf das Foto.
Die Panoramafreiheit-Karte
Es ist ein abendfüllendes Thema. Aber wir haben eine tolle Grafik für Sie, die daraus ganz einfach nur noch ein kartenfüllendes Thema macht.
Credit: Maximilian Dörrbecker (Chumwa)
Denken Sie nur dran: Beim Urheberrecht – und damit auch bei der Einschränkung namens Panoramafreiheit – gilt das Territorial-Prinzip. Heißt: Nicht das Landesrecht, in dem fotografiert wurde, gilt, sondern das Landesrecht, in dem das Bild erscheint. Wenn eine französische Zigarettenmarke also mit dem Eiffelturm werben möchte, darf sie das zwar nicht in Frankreich, in Deutschland aber schon. Mit der Panoramafreiheit-Karte für Europa sehen Sie auf einen Blick, was wo gilt. Und für alle Fragen, die diese Karte nicht beantwortet, gibt es uns. Wir helfen Ihnen wie immer gern. Persönlich, telefonisch oder auf einem unserer Seminare.
Dienstag, 17. Februar 2015
Tipps & Tricks: Bildrechte in der Netzwelt
Unsere Themen schlagen Wellen, wir sagen es ja schon lange: Bildrechte gehen alle was an. Spiegel Online hat gleich mehrfach über entsprechende Fälle und Fragestellungen berichtet. So hat sich die Onlineredaktion – passend zum Thema Panoramafreiheit – den wichtigsten Fragen rund um die Straßenfotografie gewidmet. Schließlich führen nicht zuletzt immer kleinere, immer bessere Kameras in Smartphones oder gar Brillen dazu, dass wir im Prinzip ständig und überall knipsen können.
In einem anderen, sehr heiklen Kontext wirft Spiegel Online die Frage auf, inwieweit Fotos zulässig oder „zu lässig“ sind, wenn es um Nacktaufnahmen von Kindern geht. Seit Ende Januar ist ein neues Gesetz in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Fall Edathy beschlossen wurde und wonach die Verwendung und Verbreitung kinderpornografischer Fotografien strenger geahndet wird als je zuvor. Das geht gar nicht streng genug! Aber wie ist es jetzt eigentlich mit den berühmten Urlaubsfotos vom Badestrand, in dem unsere Kinder nackedei planschen? Dürfen wir das überhaupt noch fotografieren, erst recht, wenn auch fremde Kinder dabei sind?
All das sind wichtige Fragen, denen die Spiegel Online Redaktion sinnvollerweise nachgeht. Die machen das im Prinzip wie wir. Nur unseren Bildnachweis-Generator, den hätten sie in diesem Artikel ruhig erwähnen können.
In einem anderen, sehr heiklen Kontext wirft Spiegel Online die Frage auf, inwieweit Fotos zulässig oder „zu lässig“ sind, wenn es um Nacktaufnahmen von Kindern geht. Seit Ende Januar ist ein neues Gesetz in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Fall Edathy beschlossen wurde und wonach die Verwendung und Verbreitung kinderpornografischer Fotografien strenger geahndet wird als je zuvor. Das geht gar nicht streng genug! Aber wie ist es jetzt eigentlich mit den berühmten Urlaubsfotos vom Badestrand, in dem unsere Kinder nackedei planschen? Dürfen wir das überhaupt noch fotografieren, erst recht, wenn auch fremde Kinder dabei sind?
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| Müssen wir unsere Archive kontrollieren und solche Bilder löschen? Bild: Johner Images |
Dienstag, 13. Januar 2015
Thema des Monats: Die Seminare
Das vergangene Jahr hielt viele Highlights bereit und wir sind nicht nur aus fußballerischer Sicht recht zufrieden. Auch unsere „Akademie“ hatte ihr bisher bestes Jahr: Nie zuvor hat es so viele Bildbeschaffer-Seminare gegeben wie in 2014! Und damit es im neuen Jahr nicht langweilig wird, haben wir unser Angebot sogar noch etwas zugespitzt und wollen Ihnen das heute schon mal vorstellen.
Im vergangenen Jahr waren wir mit unseren Inhouse-Seminaren ganze 33mal exklusiv bei Ihnen. 460 Teilnehmer waren das insgesamt, herrlich viele nette Gesichter! Auch mit unseren öffentlichen Kompaktseminaren waren wir zehnmal auf Tour. Aus unserer Perspektive können wir sagen: Das hat richtig Spaß gemacht! Es sind viele Themen auf den Tisch gekommen, die zum einen stets die aktuelle Rechtslage beleuchtet, zum anderen aber auch ganz allgemeine Fragen beantwortet haben.
Die Seminarsaison 2015: Kompakt, intensiv und exklusiv
Wir wollen genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben. Nur mit noch ein bisschen mehr. Deshalb wird es im neuen Jahr erstmals zwei Intensiv-Seminare geben. Diese finden Mitte Juni und Ende September 2015* statt, dauern über zwei Tage und bieten mit vier Fachreferenten ganz viel Stoff für alles Wissenswerte rund um Bildrechte, Lizenzen und Consorten. Am ersten Tag referieren Alexander Karst und der Bildrechteanwalt Dr. Dirk Wieddekind über die rechtlichen Aspekte des Bildmanagements, über Fotografenverträge, Lizenzbedingungen und Bildagenturen und bringen jede Menge anschauliche Praxisbeispiele mit. Am zweiten Tag folgen drei Extra-Module zu folgenden Themen: Agenturauswahl, Fotografen-Briefing und Datenverwaltung. In Kürze versorgen wir Sie mit ausführlichen Informationen dazu. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei sicherlich hochspannende, lehrreiche, kurzweilige und angenehme Seminarveranstaltungen.
(*Save the date: 11./12.06.15 und 24./25.09.15)
Bewährte Klassiker
Natürlich werden wir unsere Klassiker auch im neuen Jahr anbieten: Mit den Kompakt-Seminaren kommen wir wieder in fünf großen Städten des Landes vorbei, genaugenommen in Köln, Berlin, München, Hamburg und Frankfurt. Dort wird es wie immer viel Platz für Ihre individuellen Anliegen geben: Wie lässt sich umfangreiches und heterogenes Bildmaterial sinnvoll verschlagworten und archivieren? Welche Fotos von denen, die auf einer Firmenveranstaltung gemacht wurden, dürfen verwendet werden? Und so weiter, und so fort. Langweilig wird es garantiert nicht! Die Termine teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
Und auch unsere Inhouse-Seminare bieten wir Ihnen wie gewohnt gerne und maßgeschneidert an. Sie heißen ab sofort „Exklusiv-Seminare“, aber sonst ändert sich nix. Wenn Sie zu einem bestimmten Thema oder zum Bildmanagement allgemein in Ihrer Abteilung Schulungsbedarf haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie an zentrale@die-bildbeschaffer.de - wir kommen dann mit Sach und Fach zu Ihnen geflogen.
Unser Alex Karst steht schon in den Startlöchern und freut sich auf ein neues Jahr mit zahlreichen Seminar-Highlights. In diesem Sinne: Frohes Neues!
Im vergangenen Jahr waren wir mit unseren Inhouse-Seminaren ganze 33mal exklusiv bei Ihnen. 460 Teilnehmer waren das insgesamt, herrlich viele nette Gesichter! Auch mit unseren öffentlichen Kompaktseminaren waren wir zehnmal auf Tour. Aus unserer Perspektive können wir sagen: Das hat richtig Spaß gemacht! Es sind viele Themen auf den Tisch gekommen, die zum einen stets die aktuelle Rechtslage beleuchtet, zum anderen aber auch ganz allgemeine Fragen beantwortet haben.
Die Seminarsaison 2015: Kompakt, intensiv und exklusiv
Wir wollen genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben. Nur mit noch ein bisschen mehr. Deshalb wird es im neuen Jahr erstmals zwei Intensiv-Seminare geben. Diese finden Mitte Juni und Ende September 2015* statt, dauern über zwei Tage und bieten mit vier Fachreferenten ganz viel Stoff für alles Wissenswerte rund um Bildrechte, Lizenzen und Consorten. Am ersten Tag referieren Alexander Karst und der Bildrechteanwalt Dr. Dirk Wieddekind über die rechtlichen Aspekte des Bildmanagements, über Fotografenverträge, Lizenzbedingungen und Bildagenturen und bringen jede Menge anschauliche Praxisbeispiele mit. Am zweiten Tag folgen drei Extra-Module zu folgenden Themen: Agenturauswahl, Fotografen-Briefing und Datenverwaltung. In Kürze versorgen wir Sie mit ausführlichen Informationen dazu. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei sicherlich hochspannende, lehrreiche, kurzweilige und angenehme Seminarveranstaltungen.
(*Save the date: 11./12.06.15 und 24./25.09.15)
Bewährte Klassiker
Natürlich werden wir unsere Klassiker auch im neuen Jahr anbieten: Mit den Kompakt-Seminaren kommen wir wieder in fünf großen Städten des Landes vorbei, genaugenommen in Köln, Berlin, München, Hamburg und Frankfurt. Dort wird es wie immer viel Platz für Ihre individuellen Anliegen geben: Wie lässt sich umfangreiches und heterogenes Bildmaterial sinnvoll verschlagworten und archivieren? Welche Fotos von denen, die auf einer Firmenveranstaltung gemacht wurden, dürfen verwendet werden? Und so weiter, und so fort. Langweilig wird es garantiert nicht! Die Termine teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
Und auch unsere Inhouse-Seminare bieten wir Ihnen wie gewohnt gerne und maßgeschneidert an. Sie heißen ab sofort „Exklusiv-Seminare“, aber sonst ändert sich nix. Wenn Sie zu einem bestimmten Thema oder zum Bildmanagement allgemein in Ihrer Abteilung Schulungsbedarf haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie an zentrale@die-bildbeschaffer.de - wir kommen dann mit Sach und Fach zu Ihnen geflogen.
Unser Alex Karst steht schon in den Startlöchern und freut sich auf ein neues Jahr mit zahlreichen Seminar-Highlights. In diesem Sinne: Frohes Neues!
Eingestellt von
bildbeschaffer
um
12:39
Dienstag, 2. Dezember 2014
Der Agenturen-Almanach
In diesem Jahr haben wir eine ganze Reihe von Agenturen vorgestellt, die aus jeweils gutem Grund den Titel „Agentur des Monats“ verdient haben. Erinnern Sie sich? Wir zeigen Ihnen gleich den Bildbeschaffer-Agenturen-Almanach, einen kleinen Moment noch. Zuvor nochmal rückblickend das für uns Bildbeschaffer im wahrsten Sinne des Wortes persönlichste Ereignis des Jahres: Tina Mielenz hat uns verlassen, dafür haben wir Charlotte Schönbrodt gewonnen. Ein Verlust und Gewinn gleichermaßen, das kann man nicht anders sagen. Charlotte ist von Anfang an im Team aufgegangen und hat uns somit den Abschied von Tina etwas leichter gemacht. Die geben wir auch nicht mehr her! Von Tina gibt es übrigens auch nur Gutes zu berichten, sie fühlt sich wohl in ihrer neuen Aufgabe und lässt alle herzlich grüßen!
So, zurück zu unserem eigentlichen Adventsgeschenk für Sie. Wir wollen Ihnen die Top-Agenturen des Jahres – aus Magazinsicht – noch einmal vorstellen. Hier sind sie:
Birdimagency – Die Vogelbildspezialisten
Lumi Images – Die Lifestyler aus dem Leben
13 Photo AG – Die mit dem Wikileaks-Bildarchiv
CEPIC 2014 – Die von und mit uns allen
Landpixel – Die die Landwirtschaft verstehen
Turbosquid – Die täuschend Echten
OFFSET – Die Qualitätsoffensive aus dem Hause Shutterstock
iStock Images – Die mit der neuen Creditkultur
So sieht das aus. Ein schönes buntes Potpourri mit wirklich herausragenden Agenturen, schön, dass der Markt so viel hergibt. Und das wird im nächsten Jahr so weitergehen, davon sind wir überzeugt!
Übrigens, wir nehmen gerne auch Empfehlungen entgegen! Sie sind selbst Inhaber einer Bildagentur oder kennen eine, die es wert ist, hier einmal vorgestellt zu werden? Dann her mit Ihren Vorschlägen! Wir lassen uns gerne überzeugen! Schreiben Sie uns einfach an zentrale@die-bildbeschaffer.de, wir melden uns dann bei Ihnen!
Also, bis zum nächsten Mal im neuen Jahr, wir freuen uns schon jetzt auf 2015. Kommen Sie gut rein!
So, zurück zu unserem eigentlichen Adventsgeschenk für Sie. Wir wollen Ihnen die Top-Agenturen des Jahres – aus Magazinsicht – noch einmal vorstellen. Hier sind sie:
Birdimagency – Die Vogelbildspezialisten
Lumi Images – Die Lifestyler aus dem Leben
13 Photo AG – Die mit dem Wikileaks-Bildarchiv
CEPIC 2014 – Die von und mit uns allen
Landpixel – Die die Landwirtschaft verstehen
Turbosquid – Die täuschend Echten
OFFSET – Die Qualitätsoffensive aus dem Hause Shutterstock
iStock Images – Die mit der neuen Creditkultur
So sieht das aus. Ein schönes buntes Potpourri mit wirklich herausragenden Agenturen, schön, dass der Markt so viel hergibt. Und das wird im nächsten Jahr so weitergehen, davon sind wir überzeugt!
Übrigens, wir nehmen gerne auch Empfehlungen entgegen! Sie sind selbst Inhaber einer Bildagentur oder kennen eine, die es wert ist, hier einmal vorgestellt zu werden? Dann her mit Ihren Vorschlägen! Wir lassen uns gerne überzeugen! Schreiben Sie uns einfach an zentrale@die-bildbeschaffer.de, wir melden uns dann bei Ihnen!
Also, bis zum nächsten Mal im neuen Jahr, wir freuen uns schon jetzt auf 2015. Kommen Sie gut rein!
Mittwoch, 5. November 2014
Thema des Monats: 2015 kommt es dicke - Die KSK-Reform
Die KSK-Abgabe ist nicht gerade das Lieblingskind in den Buchhaltungsabteilungen der Agenturen und Unternehmen. Und – so sinnvoll sie auch ist – sie setzt noch einen drauf: Ab 2015 prüft sie die Abgabemoral der Unternehmen noch genauer.
Zum Jahreswechsel tritt eine umfassende Veränderung bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Kraft: Die Zahl der Unternehmensprüfungen wird von 70.000 auf 400.000 erhöht. Und das nicht einfach aus Willkür, sondern weil der Gesetzgeber es vorgibt. So wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu verpflichtet, diese fünfmal so hohe Zahl an Prüfungen ab 2015 Jahr für Jahr durchzuführen.
Gerade erst ist der Prozentsatz der KSK-Abgabe für Unternehmen von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent gestiegen – zum Leidwesen derer, die die Abgabe leisten müssen. Sprich alle, die regelmäßig Gagen oder Honorare an freiberufliche Kreative leisten. Das Ziel der KSK-Reform ist es nun, durch die Erhöhung der DRV-Prüfungen mittelfristig diese Abgabe wieder senken zu können.
Eine weitere Neuerung ist ein kleiner Verwaltungstrick des Gesetzgebers, der die nicht geprüften Unternehmen in die Pflicht nehmen wird: Für alle, die nicht permanent mit freien Künstlern – in unserem Fall ja meist Fotografen, Models und Gestalter – arbeiten, gilt ab 2015 eine neue sogenannte Bagatellgrenze. Demnach muss jeder, der im Laufe eines Kalenderjahres Freiberufler für eigene Zwecke beauftragt (Eigenwerbung durch Websitegestaltung, Newsletter, Broschüren etc.), ab Netto-Rechnungsbeträgen von insgesamt 450 Euro die KSK-Abgabe leisten. Das heißt, dass die Zahl derer, die zur Kasse gebeten werden, massiv ansteigen wird. Denn derzeit gilt noch die sogenannte Generalklausel für „Eigenwerber“, wonach solche oben beschriebenen Aufträge nicht abgabepflichtig sind, so lange sie „nur gelegentlich“ erfolgen. Es ist also tatsächlich jedem Unternehmen zu raten, seine verteilten Aufträge zu prüfen und sich ggf. rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welcher Höhe er die KSK-Abgabe leisten muss. Das betrifft ab Januar 2015 so viele Unternehmen wie nie zuvor.
Aber warum wird all das gemacht? Natürlich, um die KSK zu stabilisieren. Denn nur mit einer soliden Finanzierungsbasis kann die KSK auch künftig ihre sozial- und kulturpolitische Aufgabe für freischaffende Künstler und Publizisten erfüllen. Unternehmen und Agenturen sollten deshalb darauf eingestellt sein, dass die Deutsche Rentenversicherung Prüfungen hinsichtlich einer KSK-Abgabepflicht durchführt und sich bei Bedarf auch in kleineren Fällen auf die Gesetzeslage berufen wird.
Wie jedes Jahr bieten die Bildbeschaffer gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Andri Jürgensen Seminare zum Thema KSK an. Die nächsten Termine gehen Anfang Februar 2015 los. Ist Ihnen das zu spät? Brauchen Sie das Handwerkszeug noch in diesem Jahr? Dann schreiben Sie uns und wir kümmern uns.
Zum Jahreswechsel tritt eine umfassende Veränderung bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Kraft: Die Zahl der Unternehmensprüfungen wird von 70.000 auf 400.000 erhöht. Und das nicht einfach aus Willkür, sondern weil der Gesetzgeber es vorgibt. So wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu verpflichtet, diese fünfmal so hohe Zahl an Prüfungen ab 2015 Jahr für Jahr durchzuführen.
Gerade erst ist der Prozentsatz der KSK-Abgabe für Unternehmen von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent gestiegen – zum Leidwesen derer, die die Abgabe leisten müssen. Sprich alle, die regelmäßig Gagen oder Honorare an freiberufliche Kreative leisten. Das Ziel der KSK-Reform ist es nun, durch die Erhöhung der DRV-Prüfungen mittelfristig diese Abgabe wieder senken zu können.
Eine weitere Neuerung ist ein kleiner Verwaltungstrick des Gesetzgebers, der die nicht geprüften Unternehmen in die Pflicht nehmen wird: Für alle, die nicht permanent mit freien Künstlern – in unserem Fall ja meist Fotografen, Models und Gestalter – arbeiten, gilt ab 2015 eine neue sogenannte Bagatellgrenze. Demnach muss jeder, der im Laufe eines Kalenderjahres Freiberufler für eigene Zwecke beauftragt (Eigenwerbung durch Websitegestaltung, Newsletter, Broschüren etc.), ab Netto-Rechnungsbeträgen von insgesamt 450 Euro die KSK-Abgabe leisten. Das heißt, dass die Zahl derer, die zur Kasse gebeten werden, massiv ansteigen wird. Denn derzeit gilt noch die sogenannte Generalklausel für „Eigenwerber“, wonach solche oben beschriebenen Aufträge nicht abgabepflichtig sind, so lange sie „nur gelegentlich“ erfolgen. Es ist also tatsächlich jedem Unternehmen zu raten, seine verteilten Aufträge zu prüfen und sich ggf. rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welcher Höhe er die KSK-Abgabe leisten muss. Das betrifft ab Januar 2015 so viele Unternehmen wie nie zuvor.
Aber warum wird all das gemacht? Natürlich, um die KSK zu stabilisieren. Denn nur mit einer soliden Finanzierungsbasis kann die KSK auch künftig ihre sozial- und kulturpolitische Aufgabe für freischaffende Künstler und Publizisten erfüllen. Unternehmen und Agenturen sollten deshalb darauf eingestellt sein, dass die Deutsche Rentenversicherung Prüfungen hinsichtlich einer KSK-Abgabepflicht durchführt und sich bei Bedarf auch in kleineren Fällen auf die Gesetzeslage berufen wird.
Wie jedes Jahr bieten die Bildbeschaffer gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Andri Jürgensen Seminare zum Thema KSK an. Die nächsten Termine gehen Anfang Februar 2015 los. Ist Ihnen das zu spät? Brauchen Sie das Handwerkszeug noch in diesem Jahr? Dann schreiben Sie uns und wir kümmern uns.
Agentur des Monats: iStock und die neuen Credits
Es muss ja nicht immer gleich eine ganze Agentur sein, der wir hier besondere Aufmerksamkeit schenken. Vielmehr stellen wir dieses Mal nur eine Ader einer Agentur vor: die neue Preispolitik aus dem Hause iStock. Die ist nämlich ziemlich beachtenswert.
Die Microstockagentur iStock hat ihr Portfolio jetzt in zwei Kategorien unterteilt: Essential und Signature. Letztere bietet exklusive Bilder, Videos und Vektorgrafiken, die von einem internationalen Team von Bild- und Trendexperten quasi handverlesen zusammengestellt werden. Viele Motive gibt es tatsächlich nur bei iStock, was das Angebot zusätzlich enorm aufwertet. Signature steht also für Premiumcontent, während unter Essential der Rest zu finden ist, immerhin ebenfalls mehrere Millionen Bilder. Das ist ja für sich genommen schon mal gut, aber es ist natürlich nicht ganz neu.
Was eigentlich erwähnenswert ist, ist die Preisgestaltung. Die ist jetzt sehr viel übersichtlicher. Für ein Motiv aus der Kategorie Essentials wird ein Credit fällig, für eines aus der Kategorie Signature drei. Egal, wie groß die gewünschte Datei ist. Es muss sich also keiner mehr die Haare raufen, weil er nicht weiß, ob Größe S für den gewünschten Zweck ausreicht. Mit iStock kann jetzt immer die größte Datei gekauft werden, ohne dass es teurer wird.
Der einzige Punkt, bei dem wir künftig etwas umdenken müssen: Ein Credit kostet nicht mehr – wie üblich – ein oder zwei Euro, sondern 12 Euro 50. Das muss man sich einmal merken. Wir sind gespannt, wie sich dieses Modell entwickelt. Innovativ ist es auf jeden Fall – und wird die Abwicklung mit iStock sicher vereinfachen. Oder? Was halten Sie davon?
Wenn Sie mögen, sagen Sie uns bitte Ihre Meinung dazu – wir freuen uns drauf! Schreiben Sie uns hier einen Kommentar, oder auf unserer Facebook-Seite, oder direkt unter zentrale@die-bildbeschaffer.de.
Die Microstockagentur iStock hat ihr Portfolio jetzt in zwei Kategorien unterteilt: Essential und Signature. Letztere bietet exklusive Bilder, Videos und Vektorgrafiken, die von einem internationalen Team von Bild- und Trendexperten quasi handverlesen zusammengestellt werden. Viele Motive gibt es tatsächlich nur bei iStock, was das Angebot zusätzlich enorm aufwertet. Signature steht also für Premiumcontent, während unter Essential der Rest zu finden ist, immerhin ebenfalls mehrere Millionen Bilder. Das ist ja für sich genommen schon mal gut, aber es ist natürlich nicht ganz neu.
Was eigentlich erwähnenswert ist, ist die Preisgestaltung. Die ist jetzt sehr viel übersichtlicher. Für ein Motiv aus der Kategorie Essentials wird ein Credit fällig, für eines aus der Kategorie Signature drei. Egal, wie groß die gewünschte Datei ist. Es muss sich also keiner mehr die Haare raufen, weil er nicht weiß, ob Größe S für den gewünschten Zweck ausreicht. Mit iStock kann jetzt immer die größte Datei gekauft werden, ohne dass es teurer wird.
Der einzige Punkt, bei dem wir künftig etwas umdenken müssen: Ein Credit kostet nicht mehr – wie üblich – ein oder zwei Euro, sondern 12 Euro 50. Das muss man sich einmal merken. Wir sind gespannt, wie sich dieses Modell entwickelt. Innovativ ist es auf jeden Fall – und wird die Abwicklung mit iStock sicher vereinfachen. Oder? Was halten Sie davon?
Wenn Sie mögen, sagen Sie uns bitte Ihre Meinung dazu – wir freuen uns drauf! Schreiben Sie uns hier einen Kommentar, oder auf unserer Facebook-Seite, oder direkt unter zentrale@die-bildbeschaffer.de.
Tipps & Tricks: Late License
Wir haben schon viele Worte verloren über die Bedeutung von Lizenzen. Über den Wert eines Motives und wie wichtig es ist, dass für die Nutzung von Bildern angemessen gezahlt wird. Das ist ja auch eine wesentliche Daseinsberechtigung der Bildbeschaffer. Deswegen mussten wir fast ein bisschen schmunzeln, als wir von der „Late License“ hörten.
Genau genommen mussten wir im Zuge einer Recherche bei Peopleimages unwillkürlich an all die freiwilligen Selbstanzeigen beim Steuerrecht denken, als uns für ein Motiv eine „Late License“ angeboten wurde. Das ist, wenn wir es richtig verstehen, eine nachträglich zu erwerbende Lizenz für Bilder, die bereits unerlaubt in Verwendung sind. Bevor es also zu einer Abmahnung mit teuren Prozesskosten kommt, können Nutzer, die ein Motiv unerlaubt eingesetzt haben, eine Late License erwerben. Dabei zahlen sie zwar ein bisschen drauf, sparen aber den Anwalt und hohe Verwaltungskosten. Ist das ein Modell der Zukunft?
Peopleimages geht dabei ganz offensiv mit dem Thema um:
„Got your image illegally? Get a license now!“
Je mehr wir darüber nachdenken, umso interessanter finden wir diesen Ansatz. Denn dass die Verwaltungskosten für solche Vorgänge enorm hoch sind, ist ja kein Geheimnis. Und die verspätete, etwas teurere Lizenz für einsichtige Nutzer könnte den Agenturen entsprechend hohe Kosten ersparen. Zur Rechenschaft gezogen werden die illegalen Nutzer ja so oder so. Ob sie sich nun „selbst anzeigen“ oder nicht. Mal sehen, wie sich das entwickelt!
Genau genommen mussten wir im Zuge einer Recherche bei Peopleimages unwillkürlich an all die freiwilligen Selbstanzeigen beim Steuerrecht denken, als uns für ein Motiv eine „Late License“ angeboten wurde. Das ist, wenn wir es richtig verstehen, eine nachträglich zu erwerbende Lizenz für Bilder, die bereits unerlaubt in Verwendung sind. Bevor es also zu einer Abmahnung mit teuren Prozesskosten kommt, können Nutzer, die ein Motiv unerlaubt eingesetzt haben, eine Late License erwerben. Dabei zahlen sie zwar ein bisschen drauf, sparen aber den Anwalt und hohe Verwaltungskosten. Ist das ein Modell der Zukunft?
Peopleimages geht dabei ganz offensiv mit dem Thema um:
„Got your image illegally? Get a license now!“
Je mehr wir darüber nachdenken, umso interessanter finden wir diesen Ansatz. Denn dass die Verwaltungskosten für solche Vorgänge enorm hoch sind, ist ja kein Geheimnis. Und die verspätete, etwas teurere Lizenz für einsichtige Nutzer könnte den Agenturen entsprechend hohe Kosten ersparen. Zur Rechenschaft gezogen werden die illegalen Nutzer ja so oder so. Ob sie sich nun „selbst anzeigen“ oder nicht. Mal sehen, wie sich das entwickelt!
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