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Donnerstag, 16. April 2015

Thema das Monats: Von Abmahnungen und anderen Nettigkeiten

In den letzten Wochen kochten wieder einige Abmahnungen hoch. Ärgerlich für feine Fotografen, Bildagenturen und vor Allem für Sie, unsere Kunden. So lasen wir diesen Artikel, dass sich ein Fotograf bei einem Unternehmen mit einer Abmahnung meldet, weil die Unternehmenswebsite zwar im Impressum eine umfassende Liste der Bildnachweise/Credits schrieb, aber die Fotografen-Namen nicht explizit den einzelnen Bildern / Fundstellen zuordnete. Eines der wenigen Unternehmen, die solch einen Aufwand betreiben – und dafür von diesem – für viele Abmahnungen bekannten – Fotografen kein Dankeschön, sondern eine Abmahnung erhält.

Dieser Fotograf ist seit Jahren dafür bekannt, dass seine Abmahnungen – egal ob begründet oder an den Haaren herbeigezogen – mit Forderungen aus der Honorarvereinbarung MFM bestückt, also rund um 400 EUR für die Internetnutzung mal zwei für die Nicht-Namensnennung plus Anwaltskosten – ein Unding, da er die Bilder früher bei Fotolia für einen bis drei Euro verkaufte und dieses Honorar eigentlich als Kalkulationsgrundlage dienen sollte. Also eine Bitte an Sie, unsere Leser: Sollten Sie eine Abmahnung von einem Anwalt wegen eines Bildes zum Beipiel von pixelio, fotolia oder den anderen Microstock-Agenturen bekommen haben, lassen Sie uns das gern einmal prüfen. Die Agenturen wie Fotolia sehen diese Abmahnpraxis nicht gern und wir stellen einen Kontakt zur Rechtsabteilung her.

Ja, es ist Fakt: Der Urheber hat ein Recht auf Namensnennung am Werk. Eine der wenigen, leicht merkbaren Säulen des Urheberrechts. Warum aber steht auf keiner Broschüre, keinem Messeplakat und in keiner Anzeige der Fotografenname, weder bei eigenen Shootings noch bei Stock-Bildern? Weil die Agenturen und Fotografen sich das Recht auf Namensnennung abkaufen lassen und sich darauf verständigt haben, den Bildnachweis nur bei redaktionellen Nutzungen zu verlangen. In den Medien ist das auch sinnvoll – eine Nachricht muss überprüfbar sein und deshalb steht der Name des Redakteurs unter einem Artikel und halt der Name des Fotografen unter dem Bild in der Zeitung. Soweit so klar. Und jetzt wird es schwammig. Es geht um die Frage: Wo fängt Redaktionell an und wo ist es noch werblich?

Die einen sagen: Unternehmen kommunizieren grundsätzlich kommerziell. Hart. Denn dann dürfte keine klassische PR-Agentur mehr einen Presseausweis beantragen, die für Unternehmen tätig ist. Die anderen definieren: Impressum gleich redaktionell. Auch hart, dann wäre jede Website von Unternehmen Bildnachweis-pflichtig. Was also tun? Wir schauen in die Lizenzbedingungen der Big Four (Getty, Shutterstock, Corbis und Fotolia) und finden Formulierungen wie: wenn „geschäftlich vertretbar“ oder „üblich und angemessen“ – also fragten wir nach und hörten die einhellige Aussage: „Wir würden niemals auf die Idee kommen, unsere Kunden wegen fehlendem Bildnachweis auf der Website zu belangen“.
Und: einige Agenturen raten ihren Fotografen davon ab, andere verbieten es den Fotografen sogar, die Ahndung von Falsch-Nutzungen der Bilder allein in die Hand zu nehmen. Nachvollziehbar: Sie kaufen Bilder bei einer Agentur – und die sollte auch weiterhin Ihr Ansprechpartner sein.

Wer dennoch alarmiert ist und sich vor dieser Art der Abmahnung schützen will, hat zwei Möglichkeiten: entweder einen sichtbaren Bildnachweis unter jedem Bild auf der Website anbringen oder eine (Excel-)Liste aller online genutzten Bilder samt vollständiger Bildnachweise im Impressum und zusätzlich einen Link als Referenz auf die Seite mit dem Bild veröffentlichen. Da mag mancher aufstöhnen, andere haben ihre Bilder sauber dokumentiert und können die Informationen sogar automatisiert über das CMS der Website generieren. Wir helfen gern!

Und wer noch nicht die Zeit und Muße fand, seine Website zu überarbeiten, dem sei der Begriff der Lizenzanalogie ans Herz gelegt: Hat das Bild ehedem drei Euro gekostet, sollte der Fotograf jetzt keine EUR 400,- verlangen. Das entspannt.

Tipps und Tricks: Das Intensivseminar - jetzt anmelden!

Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern ein, weil wir wissen, dass das unverzichtbar ist für alle, die Bilder für kommerzielle Zwecke benötigen.

Am 11. + 12. Juni 2015 findet in Hamburg das erste Intensivseminar Bildbeschaffung statt.
Zwei Tage lang geballtes Wissen direkt aus der Praxis. Wenn Sie das mitnehmen, bereichern Sie sich nicht nur um zwei spannende Tage mit netten Kollegen, sondern vor allem um fundiertes Grundwissen rund um das Bildmanagement.

Der erste Tag ist durch das Hauptseminar geprägt: Lernen Sie die Grundzüge des Urheberrechts kennen und erfahren Sie von unserem Alexander Karst und von Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind (TaylorWessing) alles, was Sie über Rechte, Lizenzen und Verträge wissen müssen.

Am zweiten Tag zwei können Sie dann aus zwei von drei Themenschwerpunkten auswählen:

1. Datenverwaltung mit Petra Reimann (pixoline), Expertin für Archivierung und Datenmanagement 

2. Bildsprache und Briefing mit Patrizia Mosca (Art Buying und Producing)

3. Agenturauswahl mit Alexander Karst (Die Bildbeschaffer)

Weitere Infos erhalten Sie hier und den Themenplan samt Ihres Anmeldeformulars finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie und ein schönes, intensives Wissenserweiterungsevent!

Agentur des Monats: 500px

Sharing ist einer der Trends unserer Zeit. Deshalb möchten wir Ihre und unsere Aufmerksamkeit diesen Monat auf 500px.com richten – keine Agentur im klassischen Sinne, sondern eine Community mit einem vielfältigen Fundus an hochwertigen, schicken Fotos.

Foto: Dr. Thomas Uttich/500px

Im Oktober 2009 gegründet, hat sich 500px in den letzten fünf Jahren stetig weiterentwickelt. Schon 2011 war die erste App fürs iPad fertig, 2012 folgten Android und iPhone. Die Darstellung für alle „Devices“ wurde ständig verbessert – mit dem Ziel, die Betrachtung der Fotos zu einem ästhetischen Genuss zu machen. Mitglieder können sich die Bilder ihrer Wahl in einem ansprechenden Flow darstellen lassen, egal ob auf Desktop, Tablet oder Smartphone. Und die Community hat jetzt auch ihre „Verkaufsplattform“: auf prime.500px.com finden Sie – unserer Meinung nach echt schöne – Bilder, die für $ 50,- mit einer Web-Lizenz, $ 250,- mit einer klassischen RF-Lizenz oder für $ 750,- mit einer Lizenz für „Products for Resale“, also zB auch Web-Templates angeboten werden.

Inzwischen hat 500px mehrere Büros in Toronto und San Francisco, das Netzwerk ist über den gesamten Globus verteilt. Aus einer eigentlich für den Austausch unter Kreativen gedachten Idee hat sich eine beachtliche Plattform entwickelt. Das finden wir ziemlich gut.

Dienstag, 24. März 2015

Agentur des Monats: Vintage Germany



Früher war nicht nur alles  besser, sondern auch alles schwarz-weiß. Manchmal leicht vergilbt und grau, aber auf keinen Fall farbenfroh. Schöne Bilder gibt es trotzdem.

Wer nicht in grauer Vorzeit gelebt hat, kann sich kaum vorstellen, dass auch früher schon die Bäume grün und der Himmel blau waren. Zumindest, wenn man sich die Vergangenheit der letzten 175 Jahre anhand von Fotos zurechtzimmert.

Dank einer kleinen Spezialagentur aus Lübeck können wir aber dieses Gefühl der Nostalgie so oft erzeugen, wie wir wollen. „Vintage Germany“ hat sich als Bildagentur und Verlag auf historische Motive professioneller Fotografen des 19. Und 20. Jahrhunderts spezialisert. Eine wahre Fundgrube! Die Fotos zeigen Stadtansichten, Landschaften und Auszüge aus dem Leben, wie es früher war. Besonders bemerkenswert ist die künstlerische Qualität, schließlich sind die Fotos nicht von unseren laienhaften Großeltern geschossen, sondern von professioneller Hand entwickelt worden.

Gegründet wurde „Vintage Germany“ von Dr. Jan Zimmermann, der als promovierter Historiker von Berufs wegen gerne mit Aspekten der Geschichte zu tun hat. Zehn Jahre lang war er Redakteur beim Hoffmann und Campe-Verlag in Hamburg, inzwischen publiziert er selbst Bücher mit historischem Bildmaterial. Sein Archiv erweitert er ständig durch Funde und Nachlässe, und das gefällt uns, das hat etwas Beruhigendes.  Und weil Ruhe uns in aufregenden Zeiten besonders wichtig ist, erhält „Vintage Germany“ unseren Agentur-Pokal des Monats März.

Thema des Monats: Tanja, die Neue



In den letzten Monaten überschlagen sich die Ereignisse, und das ist auch gut so. Zum Beispiel haben wir Zuwachs bekommen, und darüber freuen wir uns sehr. 



Wir haben eine Neue. Und was für eine. Tanja Wulf, die uns seit dem 15.01. in der Kundenberatung unterstützt, ist ein Herz von Mensch und wir sind sehr froh, sie im Team zu haben.

Nein, sie ist kein St. Pauli-Fan. Aber inzwischen sind wir auch sehr stolz drauf, dass wir unsere Mitarbeiter nicht nach diesem Kriterium auswählen. Tanja kommt eigentlich aus der Werbung, hat jahrelang als Grafikerin gearbeitet und kennt unseren Job quasi „von der anderen Seite“. Ihr technisches Know How und das Verständnis der Sache helfen ihr, sich schnell in die neuen Themen einzudenken. Und sie sagt, sie fühlt sich pudelwohl hier, weil wir alle so nett sind. Danke, liebe Tanja, Du auch!!! Kochen kann sie, auch wenn sie das Feld gern dem Gourmetvirtuosen Alex überlässt. Aber drum rum kommt sie nicht, weil sie sich auf die mittelalterliche Küche versteht, die uns naturgemäß etwas fremd ist. Das Mittelalter ist nämlich ihr Hobby und als Darstellerin geht sie dem sogar richtig nach! Wir freuen uns, da hoffentlich noch viel über eine uns fremde, vergangene Zeit zu lernen. Also, liebe Tanja, sei herzlich willkommen beziehungsweise: nur weiter so. Schön, dass Du da bist!

Tipps und Tricks: Kompaktseminar in Köln, Berlin und Frankfurt



Wer weiß in Zeiten von Likes, Shares und Tweets noch, was er darf und was nicht? Das ist natürlich eine rhetorische Frage.

Es gibt so viele Stolperfallen im Umgang mit Bildern, dass sie uns alle betreffen (können). Müssen sie aber nicht! Denn wir sind in dieser Hinsicht immer auf dem neuesten Stand und den geben wir gerne weiter.

Zum Beispiel dieses Bild. 
Aufgenommen während der Sonnenfinsternis, als wir hier in Hamburg seminierten. Alle waren einverstanden, dass wir das Bild machen durften. Wir fragten aber nicht, ob wir mit dem Bild die nächsten Seminare bewerben dürften. Jetzt nutzen wir dieses Bild natürlich nur, um die Rechteproblematik zu erklären: dass die Runde nur ihr KONKLUDENTES Einverständnis gab, das Bild für die Verdeutlichung dieses Themas zu veröffentlichen - und zu keinem weiteren Zweck. Also nutzen wir das Bild hier nicht, um die kommenden Seminare zu bewerben.

Deshalb jetzt ein kompletter Themenwechsel:
Sichern Sie sich einen Platz für unser Bildbeschaffer-Kompaktseminar, das in den nächsten Tagen und Wochen in Köln (30. März), Berlin (20. April) und Frankfurt (24. April) stattfindet. Buchen Sie am besten gleich hier und lassen Sie uns gemeinsam den Abmahnagenturen ein Schnippchen schlagen.

Dienstag, 17. Februar 2015

Thema des Monats: Die Panoramafreiheit in Europa

Der Februar ist ein Monat, in dem wir überdurchschnittlich häufig in die Ferne schweifen. Aber ob wir nun vor Ort sind oder nicht: Einfach drauf losknipsen oder shooten lassen dürfen wir natürlich nicht. Nicht ohne weiteres. Denn theoretisch unterliegen öffentliche Gebäude, Denkmäler, Schlösser und Museen dem Urheberrecht. Sie genießen dieselben Schutzrechte wie Personen. Weil sie ja aber gewissermaßen „für alle da“ sind, gibt es die Lockerung namens Panoramafreiheit. Doch was locker und frei klingt, birgt Tücken. So können Sie quasi mit dem Brandenburger Tor machen, was Sie wollen. Mit dem Manneken-Pis in Brüssel müssen Sie ein bisschen aufpassen. Beim Eiffelturm oder der Akropolis wird es schon haariger. Denn die Panoramafreiheit ist in Europa ganz unterschiedlich geregelt. In Großbritannien, Irland und Holland darf so gut wie alles, in Frankreich, Italien und Griechenland so gut wie nichts mit auf das Foto.

Die Panoramafreiheit-Karte
Es ist ein abendfüllendes Thema. Aber wir haben eine tolle Grafik für Sie, die daraus ganz einfach nur noch ein kartenfüllendes Thema macht.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#mediaviewer/File:Panoramafreiheit_in_Europa_%28Karte%29.png

Credit: Maximilian Dörrbecker (Chumwa)

Denken Sie nur dran: Beim Urheberrecht – und damit auch bei der Einschränkung namens Panoramafreiheit – gilt das Territorial-Prinzip. Heißt: Nicht das Landesrecht, in dem fotografiert wurde, gilt, sondern das Landesrecht, in dem das Bild erscheint. Wenn eine französische Zigarettenmarke also mit dem Eiffelturm werben möchte, darf sie das zwar nicht in Frankreich, in Deutschland aber schon. Mit der Panoramafreiheit-Karte für Europa sehen Sie auf einen Blick, was wo gilt. Und für alle Fragen, die diese Karte nicht beantwortet, gibt es uns. Wir helfen Ihnen wie immer gern. Persönlich, telefonisch oder auf einem unserer Seminare.