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Dienstag, 9. August 2011

Vorstoß im Strafraum

Oder: Das Urheberrecht und die schönste Nebensache der Welt

Für viele war der vergangene Freitag Abend langersehnt. Mit dem Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem HSV war die Fußballpause zu Ende, nun hat die Bundesliga-Saison endlich wieder begonnen. Auch wenn wir aus persönlichen Gründen unser Augenmerk dieses Jahr wieder auf die 2. Liga richten müssen, lohnt ein Blick auf das Oberhaus des deutschen Fußballs: Zum ersten Mal in ihrer 48jährigen Geschichte pocht die Deutsche Fußball-Liga DFL auf ihre Urheberrechte hinsichtlich des Bundesligaspielplans.

Die Zusammenstellung aller Begegnungen unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien stelle eine erhebliche schöpferische Leistung dar, so dass der Spielplan als schöpferisches Werk urheberrechtlichen Schutz zu genießen hat. Dies teilte die DFL in ihrer Pressemeldung vom 22. Juni 2011 mit. Laut Dr. Holger Blask, leitender Justiziar der DFL, sind die der Schöpfung zugrunde liegenden Kriterien die „sportliche Ausgegelichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und die Auswahl der konkreten Spieltermine“.

Ab sofort darf also nicht mehr jeder einfach so den Spielplan verwenden. Dies betrifft jegliche kommerzielle Nutzung, insbesondere in Bezug auf Sportwetten. Wir finden das ganz schön schlau, denn nun kann die DFL einmal mehr die Hand aufhalten, nämlich genau da, wo jedes Fangehirn zu denken aufhört: Bei der schönsten Nebensache der Welt, die schon jetzt auch zu den lukrativsten Geschäften des Landes gehört.

Zum Original-Pressetext der DFL geht es hier.

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