Wie oft hatten wir Ihnen dieses Thema Social Media /
Urheberrecht eigentlich schon in unserem Magazin ausgebreitet? Vor einem Jahr hatten
wir so viel zu diesem Thema zu erzählen, dass wir anstelle eines Artikels
gleich einen abendfüllenden Vortrag mit dem Fachanwalt unseres Vertrauens organisierten.
Dürfen wir noch einmal? Wir müssen. Und wollen. Weil wir einen Grund haben,
einen ganz praktischen. Es geht um Ihren Alltag.
Unsere Kunden stellen uns immer öfter diese Frage: Dürfen
Agentur-Bilder auf „unsere“ Facebook-Seite? Na, Sie müssen nicht raten. Auf
eine so einfache Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Von den beiden
Microstock-Agenturen fotolia und panthermedia haben wir ein deutliches Nein
erhalten, zwar verpackt in viel juristisch klingendem Text, aber immerhin ein
Standpunkt. Und einige Agenturen stellen ein glasklares Jein in den Raum.
Glasklar deshalb, weil es mit zwei einfachen Regeln verknüpft wird, die Ihnen
die Arbeit mit Facebook ermöglicht:
Erstens – und das ist sicher noch das Einfachste: Stellen
Sie die Bilder niemals in Originalgröße bei Facebook ein. So kann auch niemand
ein Original-Stockbild herunterladen. Und zweitens hoffen wir jetzt ganz doll,
dass Sie die Bilder noch bearbeiten, das Kundenlogo platzieren, Elemente
verfremden – so, dass sich das Facebook-Bild grundlegend vom Original
unterscheidet.
Nehmen Sie diese beiden Regeln aber bitte nicht für jedes
Bild. Denn dieser Kamm ist zu grob, als dass sich damit jeder Schopf
glattziehen ließe. Fragen Sie uns lieber. Genau solche Fragen besprechen wir ja
nun einmal gern mit Ihnen.
Denn unser Job soll ja sein, Sie vor Problemen wie diesen zu
schützen.
Dass auch Bilder bei Facebook gefunden werden, beweist der erste uns bekannte Fall aus Halle: Ein User postete ein urheberrechtlich
geschütztes Bild einer Quietsche-Ente auf der Unternehmens-Page bei Facebook,
woraufhin das Unternehmen dann zahlen durfte.
1 Kommentar:
hallo nach Hamburg,
weise Worte und eine gute Empfehlung.
ich habe schon im Blog von F1online im September darauf hingewiesen: wenn lizenziertes Material auf Social Media verwendet wird, dann so gekennzeichnet, dass sowohl der Urheber wie auch der Lizenznehmer grafisch sichtbar sind und eine Nutzung durch Dritte nicht sinnvoll ist.
Das ist der beste Schutz gegen Bilder- und Ideenklau für Bildlieferanten, Kreative und den Auftraggeber…
Kommentar veröffentlichen