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Freitag, 29. Juli 2011

Urheberrecht mit einem Lächeln

Wenn sie inflationär eingesetzt werden, kann es schon mal nerven, aber dennoch sind Smileys und Emoticons aus unserer Kommunikation kaum mehr wegzudenken. Aber denken Sie dran, auch ein Smiley hat Rechte!

Einen ausführlichen Artikel dazu hat der Rechtsanwalt Sebastian Dosch verfasst. Lesen Sie ihn hier.

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