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Mittwoch, 21. Dezember 2011

Portraitfoto vor dem Europäischen Gerichtshof

Es gibt so viele Wege, die Bilder gehen können. Dass eines ihrer Portraits einen so spektakulären gehen würde, hätte sich die österreichische Fotografin Peiner jedoch im Traum nicht vorstellen können. Sie hatte im Auftrag eines Kindergartens eigentlich „nur“ ein paar Portraitfotos gemacht. Nun landete ihre Klage wegen Verletzung des Urheberrechts vor dem Europäischen Gerichtshof und der hat entschieden, dass ihr Bild zwar dieselben Schutzrechte genieße wie jedes andere auch, am Ende und in Teilen dann aber doch nicht. Denn es geht in diesem Fall um die Entführung von Natascha K., und das Foto der Fotografin wurde für einen Fahndungsaufruf verwendet. Später wurde es von Presseverlagen auch noch verändert, der Urheber also quasi zunehmend ausradiert. Wie verzwickt dieser Urheberrechtsfall tatsächlich ist und was der EuGH dazu sagt, können Sie in der Presseinformation des Europäischen Gerichtshofes oder im Kommentar der Kanzlei Höpfner nachlesen.

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