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Dienstag, 4. September 2012

Tools & Tricks: KSK und die Chefs von Werbeagenturen




Bislang galt die These, dass der Geschäftsführer einer GmbH sein Gehalt per Gesellschaftervertrag aufsplitten kann, um nur noch auf den kreativen Teil seiner Arbeit Künstlersozialabgabe (KSA) zu zahlen. Das wurde jetzt überprüft – Ergebnis unschön. 

Anwalt Andri Jürgensen: "Nun kann man nur noch sparen, indem man ein Gehalt zahlt und die künstlerische Leistung separat abrechnet. Dabei kommt es weniger darauf an, dass er über die Rechnung nachweist, was er konkret macht. Die Rechnungen für die künstlerische Arbeit können auch wieder 50:50 sein, also pauschal. Nur darf eben nicht das Gehalt im GF-Vertrag aufgesplittet sein, das hilft nicht mehr."
 
Und da die Akquise-Arbeit zum künstlerischen Teil gehört, genau so wie das Rechnungschreiben oder den Grafiker briefen, stellt sich die Frage, ob sich die Mühe dann noch lohnt?

Diese Frage können Sie gern weiterleiten an den Anwalt Andri Jürgensen auf www.kunstrecht.de oder schauen Sie einmal in dieses PDF.

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